Die Steuererklärung in der Schweiz bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Auch Expats, die hier arbeiten und wohnen, können von diesen Abzügen profitieren – egal ob sie Quellensteuer zahlen oder eine reguläre Steuererklärung einreichen. Viele Expats schöpfen ihre Abzugsmöglichkeiten nicht aus, weil sie die kantonalen Besonderheiten oder die Regeln zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung (NOV) nicht kennen. In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Abzüge für Expats in der Schweiz besonders wichtig sind und wie Sie diese optimal nutzen.
Abzüge bei der Quellensteuer
Expats mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder L unterliegen in der Regel der Quellensteuer, die direkt vom Lohn abgezogen wird. Dieser Abzug berücksichtigt bereits einige Grundelemente, wie den Zivilstand oder Kinder. Dennoch können Expats in vielen Fällen zusätzliche Abzüge geltend machen, wenn sie eine Steuererklärung einreichen. Dies ist möglich durch die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV), die ab einem Bruttoeinkommen von 120.000 CHF obligatorisch wird, bei tieferen Einkommen aber freiwillig beantragt werden kann.
Wichtige Abzugsmöglichkeiten für Expats
Vorsorge: Säule 3a und Pensionskasseneinkäufe
Die Einzahlungen in die Säule 3a gehören zu den attraktivsten Abzügen in der Schweiz. Erwerbstätige mit Pensionskasse können jährlich bis zu einem gesetzlich festgelegten Maximalbetrag einzahlen. Selbstständige ohne Pensionskasse dürfen deutlich mehr einbezahlen (bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommens).
Auch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind abzugsfähig. Besonders Expats mit Lücken in ihrem Schweizer Vorsorgekonto profitieren von dieser Möglichkeit.
Berufsauslagen
Expats können wie alle Steuerpflichtigen verschiedene berufliche Kosten abziehen:
- Fahrkosten: ÖV-Billette, Autokosten (kantonal unterschiedlich), Velo-Pauschalen (700 CHF auf Bundesebene, in Basel-Stadt 800 CHF).
- Verpflegungskosten: Wenn Sie über Mittag auswärts essen müssen, können Pauschalen geltend gemacht werden.
- Arbeitsmittel: Laptop, Fachliteratur, spezielle Werkzeuge.
Krankheits- und Unfallkosten
Nicht von der Krankenkasse übernommene Kosten sind abziehbar, wenn sie einen bestimmten Selbstbehalt überschreiten (bei der direkten Bundessteuer 5 % des Nettoeinkommens). Dazu zählen Arztkosten, Zahnarztbehandlungen, Medikamente oder medizinisch notwendige Transporte.
Weiterbildungskosten
Fort- und Weiterbildungen, die mit der beruflichen Tätigkeit in der Schweiz in Zusammenhang stehen, können steuerlich abgezogen werden. Darunter fallen Studiengebühren, Seminare oder Fachkurse.
Familienabzüge
Expats mit Familie profitieren besonders von diesen Abzügen:
- Kinderabzug: 6.600 CHF bei der direkten Bundessteuer, in vielen Kantonen höher (z. B. Zürich 9.000 CHF).
- Kinderbetreuungskosten: Bis zu 25.000 CHF in Zürich, 10.000 CHF in Basel-Stadt, 8.000 CHF in Bern.
- Zweitverdienerabzug: Für Ehepaare mit zwei Einkommen bis maximal 14.100 CHF.
Schuldzinsen
Zinsen auf Hypotheken oder Privatkrediten können abgezogen werden – bis zu einem Maximalbetrag (50.000 CHF plus Vermögenserträge bei der direkten Bundessteuer).
Versicherungsprämien
Kranken- und Lebensversicherungen sind bis zu gewissen Maximalbeträgen abziehbar. Auf Bundesebene sind dies 1.800 CHF für Einzelpersonen und 3.600 CHF für Ehepaare. Viele Kantone gewähren höhere Abzüge.
Spenden
Spenden an steuerbefreite gemeinnützige Organisationen sind bis 20 % des Nettoeinkommens abzugsfähig. Auch politische Spenden sind möglich, mit Höchstbeträgen je nach Kanton.
Unterschiede für Expats im Vergleich zu Schweizer:innen
Expats mit Quellensteuerabzug müssen Abzüge aktiv beantragen, indem sie eine Steuererklärung einreichen. Wer dies nicht tut, zahlt oft deutlich mehr, da nur die pauschalen Tarife der Quellensteuer angewendet werden. Besonders bei Familien mit Kindern, hohen Krankheitskosten oder Vorsorgeeinzahlungen lohnt sich der zusätzliche Aufwand.
Ein weiterer Unterschied: Viele Expats haben Einkommen oder Vermögen im Ausland. Dieses muss in der Steuererklärung zwar angegeben werden, wird aber in der Schweiz in der Regel nicht besteuert, sondern nur zur Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt.
Praktische Tipps für Expats
- Frühzeitig planen: Prüfen Sie bereits im Januar, welche Abzüge für Sie relevant sind.
- Belege sammeln: Ohne Nachweise werden viele Abzüge vom Steueramt nicht akzeptiert.
- Kantonale Regeln beachten: Maximalbeträge unterscheiden sich stark zwischen den Kantonen.
- Steuererklärung einreichen: Auch bei Quellensteuer lohnt sich der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung.
- Fachberatung nutzen: Gerade bei internationalen Situationen helfen Spezialist:innen, alle Abzüge korrekt zu erfassen.
Fazit: Expats können erheblich Steuern sparen
Die Schweiz bietet zahlreiche Abzugsmöglichkeiten, die auch Expats nutzen können. Von der Säule 3a über Krankheitskosten bis zu Familienabzügen – wer seine Steuererklärung sorgfältig vorbereitet, spart oft mehrere tausend Franken pro Jahr. Besonders wichtig: Auch Expats, die eigentlich nur Quellensteuer zahlen, sollten prüfen, ob sich eine Steuererklärung lohnt. Mit guter Organisation und einem klaren Überblick über kantonale Unterschiede lässt sich die Steuerlast erheblich senken.