Arbeiten in der Schweiz, Wohnsitz im Ausland: Grenzgänger:innen und ihre Steuern

Arbeiten in der Schweiz, wohnen im Ausland: Für Grenzgänger:innen gelten spezielle Steuerregeln. Dieser Artikel erklärt die Abkommen mit Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich und zeigt, worauf Sie achten sollten.

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Arbeiten in der Schweiz, Wohnsitz im Ausland: Grenzgänger:innen und ihre Steuern
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Die Schweiz zieht jedes Jahr Tausende von Grenzgänger:innen an, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnen. Besonders Menschen aus Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich pendeln täglich oder wöchentlich über die Grenze. Doch wie funktioniert die Besteuerung in solchen Fällen? Die Regeln unterscheiden sich je nach Land und hängen von speziellen Abkommen ab. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Steuern für Grenzgänger:innen geregelt sind, welche Abzüge möglich sind und worauf Sie besonders achten sollten.

Grundprinzip: Besteuerung im Tätigkeitsstaat

Das Grundprinzip der internationalen Steuerregelung lautet: Das Einkommen wird dort besteuert, wo die Arbeit ausgeübt wird. Für Grenzgänger:innen bedeutet das grundsätzlich eine Steuerpflicht in der Schweiz. Allerdings haben Nachbarländer eigene Abkommen mit der Schweiz abgeschlossen, die besondere Regeln enthalten.

Deutschland: Grenzgängerregelung mit Wohnsitz in Deutschland

Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, gilt steuerlich als Grenzgänger:in. Das bedeutet:

  • Das Arbeitseinkommen wird grundsätzlich in Deutschland besteuert.
  • Die Schweiz erhebt eine Quellensteuer von 4,5 %, die auf die deutsche Steuer angerechnet wird.
  • Voraussetzung: Die Person kehrt mindestens an 60 Tagen pro Jahr an ihren Wohnsitz in Deutschland zurück.

Wird diese Bedingung nicht erfüllt (z. B. bei längeren Aufenthalten in der Schweiz), kann die volle Schweizer Steuerpflicht greifen.

Frankreich: Besteuerung im Wohnsitzstaat

Für französische Grenzgänger:innen gilt:

  • Einkommen wird grundsätzlich in Frankreich besteuert.
  • Die Schweiz erhebt lediglich eine pauschale Quellensteuer von 4,5 %, die an Frankreich weitergeleitet wird.
  • Wichtig: In manchen Grenzkantonen (z. B. Genf) gibt es abweichende Regelungen, bei denen die Schweiz die volle Steuer erhebt und Frankreich im Gegenzug eine Anrechnung vornimmt.

Italien: Besondere Abkommen mit neuen Regeln

Für italienische Grenzgänger:innen gelten seit 2023 neue Regeln:

  • Neu ansässige Grenzgänger:innen zahlen künftig sowohl in Italien als auch in der Schweiz Steuern, wobei die Schweiz maximal 80 % der in Italien fälligen Steuer erheben darf.
  • Für „Alt-Grenzgänger:innen“, die vor 2023 schon in der Schweiz arbeiteten, gilt eine Übergangsregelung mit einer Steuerbelastung ausschliesslich in der Schweiz.

Österreich: Besteuerung in der Schweiz

Grenzgänger:innen mit Wohnsitz in Österreich zahlen ihre Steuern grundsätzlich in der Schweiz, dem Tätigkeitsstaat. Österreich berücksichtigt das Einkommen lediglich bei der Berechnung des individuellen Steuersatzes.

Abzüge für Grenzgänger:innen

Auch Grenzgänger:innen können bestimmte Abzüge geltend machen, entweder in der Schweiz oder im Wohnsitzland:

  • Berufsauslagen: Fahrkosten, Verpflegung, Arbeitsmittel.
  • Versicherungen: Kranken- und Lebensversicherungsprämien.
  • Familienabzüge: Kinderabzug und Kinderbetreuungskosten (abhängig von der Steuererklärungspflicht).
  • Doppelbesteuerung: In allen Fällen regeln Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), dass keine doppelte Steuerlast entsteht.

Praktische Tipps für Grenzgänger:innen

  1. Steuerabkommen prüfen: Informieren Sie sich, welche Regelungen zwischen der Schweiz und Ihrem Wohnsitzstaat gelten.
  2. Rückkehrtage dokumentieren: Besonders für deutsche Grenzgänger:innen ist die 60-Tage-Regel entscheidend.
  3. Abzüge nutzen: Auch Grenzgänger:innen können von steuerlichen Vorteilen profitieren – hier lohnt sich oft eine Beratung.
  4. Sozialversicherung beachten: Neben den Steuern sind auch AHV-Beiträge und Sozialabgaben ein wichtiges Thema, das vom Arbeitsort abhängt.
  5. Professionelle Hilfe einholen: Da internationale Fälle komplex sind, ist fachliche Unterstützung sehr zu empfehlen.

Fazit: Grenzgänger:innen profitieren von klaren Abkommen

Die Besteuerung von Grenzgänger:innen in der Schweiz ist durch Abkommen mit den Nachbarländern klar geregelt – unterscheidet sich aber je nach Staat erheblich. Während deutsche und französische Grenzgänger:innen ihr Einkommen überwiegend im Wohnsitzstaat versteuern, gilt für österreichische Grenzgänger:innen die Steuerpflicht in der Schweiz. Italien kennt ein Mischsystem mit Übergangsregelungen. Mit einer guten Dokumentation und einem klaren Überblick lassen sich Steuerpflichten korrekt erfüllen und unnötige Doppelbesteuerungen vermeiden.

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