So beantragen Sie eine Fristverlängerung für die Abgabe Ihrer Steuererklärung.

In der Schweiz ist die jährliche Steuererklärung Pflicht – doch nicht immer passt der Zeitplan. Wer wichtige Unterlagen noch nicht zusammen hat oder schlicht im Alltag keine Zeit findet, riskiert Mahngebühren oder Bussen.
Die Lösung: eine Fristverlängerung. Sie verschafft Ihnen zusätzlichen Spielraum und schützt vor unangenehmen Folgen. 

Warum eine Fristverlängerung sinnvoll ist

Die meisten Kantone setzen eine erste Abgabefrist auf Ende März oder Ende April. Wird die Steuererklärung bis dahin nicht eingereicht, folgen Erinnerungen, Mahngebühren oder im schlimmsten Fall eine Ermessensveranlagung durch das Steueramt – oft zum Nachteil der steuerpflichtigen Person.

Mit einer Fristverlängerung lässt sich das ganz einfach vermeiden: In der Regel gewähren die Steuerämter 3 bis 6 Monate Aufschub. Diese Zeit kann entscheidend sein, um fehlende Belege zu beschaffen, komplexe Lebenssituationen korrekt zu erfassen oder sich ganz einfach einen ruhigen Moment für die Unterlagen zu nehmen.

So funktioniert die Frist-verlängerung in der Schweiz

Jeder Kanton hat eigene Regelungen für die Fristverlängerung. In den meisten Fällen kann die Verlängerung online, telefonisch oder schriftlich beantragt werden – oft unkompliziert, aber mit klaren Fristen. Wer vergisst, die Verlängerung zu beantragen, hat später meist keine Möglichkeit mehr zur Korrektur.

Hinzu kommt: Wer mehrere Wohnsitzwechsel hatte, im Ausland arbeitet oder Wohneigentum besitzt, hat in der Regel komplexere Steuerunterlagen. Hier ist nicht nur mehr Zeit gefragt, sondern auch Know-how – beides bietet die Fristverlängerung.

Zwei Wege zur Fristverlängerung – Sie haben die Wahl

Steuererklärung mit Taxea.ch – Frist inklusive

Wenn Sie Ihre Steuererklärung mit Taxea.ch erstellen lassen, ist die Fristverlängerung automatisch dabei – und zwar immer bis zum maximal möglichen Termin in Ihrem Wohnkanton. Ganz gleich, ob Sie in Zürich, Genf, Basel oder in einer kleineren Gemeinde wohnen: Wir kümmern uns um alles – digital, zuverlässig und vollständig.

Sie müssen sich um keine Fristen, Formulare oder telefonischen Anfragen kümmern. Wir holen für Sie das steuerliche Optimum heraus – ganz ohne Stress.

Selbst erledigen

Sie beantragen die Fristverlängerung eigenständig beim Steueramt Ihres Wohnkantons. In vielen Kantonen ist dies zwar online möglich – über Formulare oder PDF-Vorlagen auf der jeweiligen Website –, trotzdem bleibt der Prozess mühsam und fehleranfällig.

Zuständigkeiten, Fristen und Formulare unterscheiden sich je nach Kanton. Wer nicht rechtzeitig oder korrekt einreicht, riskiert Mahngebühren, Bussen oder sogar eine Schätzveranlagung.

Fristverlängerung ohne Stress

Mit uns verpassen Sie keine Frist.

Die Fristverlängerung ist keine Ausnahme, sondern ein kluger Schritt, um Ihre Steuererklärung stressfrei und sorgfältig abzugeben. Und mit Taxea.ch gewinnen Sie nicht nur Zeit, sondern auch Sicherheit: Wir übernehmen die ganze Abwicklung für Sie – inklusive Fristverlängerung und elektronischer Einreichung.

Kontaktaufnahme mit Taxea.chFindea.ch

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen zur Fristverlängerung oder zur richtigen Einreichung Ihrer Steuererklärung sind wir gerne für Sie da. Unser Team unterstützt Sie schnell, unkompliziert und individuell – damit Sie keine Fristen mehr verpassen.