Steuern im Familienalltag verstehen

Steuererklärung für Familien zuverlässig einreichen

Wir übernehmen die Steuererklärung für Ihre Familie, berücksichtigen gemeinsame Einkünfte, Kinderabzüge und familiäre Veränderungen – damit Sie rechtlich korrekt und steuerlich optimal aufgestellt sind.

Basic
Bearbeitung bis am 31.12.2025
Kontrolle der Dokumente
Erstellung der Steuererklärung
Maximierung der Steuerabzüge
Beantragung Fristerstreckung **
Empfohlen
Bestseller
Bearbeitung innert 5 Wochen *
zusätzlich zum
Basic-Paket
Express Bearbeitung (5 Wochen)
Kontrolle der Steuerrechnung
Kontrolle des Steuerberscheids
Vertretung gegenüber Steuerbehörden
Prime
Bearbeitung innert 10 Arbeitstage *
zusätzlich zum
Bestseller-Paket
Super Express Bearbeitung (10 Arbeitstage)
Check Steueroptimierung
Persönliches Beratungsgespräch

Wichtige Hinweise

* Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Bestellungseingänge. Die Bearbeitung beginnt erst wenn die Informationen und die eingereichten Dokumente komplett sind. Die notwendige Fristerstreckung wird durch uns vorgenommen.

** Für alle Bestellungen wird falls noch möglich eine Fristerstreckung bis zum letztmöglichen Datum beantragt.

Nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen

Für quellenbesteuerte Personen mit Wohnsitz oder Einkommen in der Schweiz, die mehr aus ihrer Steuererklärung herausholen möchten.

Ergänzend zur Quellensteuer – sinnvoll bei komplexen Situationen
Steuervorteile prüfen und individuelle Abzüge geltend machen
Korrekte Besteuerung bei hohem Einkommen oder Doppelverdienst sicherstellen
Fristgerechte Einreichung des Antrags übernehmen wir für Sie
ab
CHF 80
(exkl. MWST)

Steuerliche Besonderheiten im Familienalltag

In Familienkonstellationen spielen bei der Steuererklärung verschiedene Faktoren eine Rolle: Wer ist hauptverdienend? Wie werden Kinderbetreuungskosten abgezogen? Wie wirken sich Unterhaltszahlungen, gemeinsame Konten oder Wohnortwechsel aus? Auch familiäre Veränderungen wie Heirat, Trennung, Geburt eines Kindes oder ein Wechsel des Betreuungsmodells beeinflussen die steuerliche Situation direkt.

Zusätzliche Herausforderungen entstehen bei Fragen zu geteiltem Sorgerecht, Alleinerziehendenstatus oder der Aufteilung von Abzügen. Besonders bei verschiedenen Einkommensniveaus, mehreren Versicherungen oder Liegenschaftsbesitz wird es schnell komplex. Nicht zuletzt unterscheiden sich die Abzugsmöglichkeiten und Steuerfreibeträge je nach Kanton.

Wir helfen Familien dabei, ihre individuellen Lebenssituationen steuerlich korrekt abzubilden – und sorgen dafür, dass sämtliche Abzüge und Entlastungen berücksichtigt werden.

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um die Steuererklärung für Familien – etwa zu Abzügen, Aufteilungen und besonderen Situationen.

Wer muss die Steuererklärung abgeben – einzeln oder gemeinsam?

Verheiratete oder eingetragene Paare reichen (Stand 2025) weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung ein. Unverheiratete Paare, Alleinerziehende oder getrennt lebende Eltern müssen jeweils eine eigene Steuererklärung einreichen. Entscheidend ist in diesen Fällen, wer welches Kind in der Steuererklärung aufführt – also wer den Kinderabzug oder Betreuungsabzüge geltend machen darf. Das richtet sich in der Regel danach, bei wem das Kind den Hauptwohnsitz hat oder wie die Betreuung geregelt ist.

Welche Abzüge gelten bei Kindern?

In der Regel können pro Kind Abzüge für Betreuungskosten, Versicherungen, Ausbildung sowie ein allgemeiner Kinderabzug geltend gemacht werden. Die konkrete Höhe und Aufteilung hängt vom Kanton und dem Betreuungsmodell ab.

Welche Rolle spielen Betreuungskosten bei der Steuererklärung?

Betreuungskosten für Kinder – etwa für Kita, Tagesfamilie oder schulergänzende Betreuung – können unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgezogen werden. Voraussetzung ist meist, dass beide Elternteile erwerbstätig oder in Ausbildung sind. Die Höhe der abziehbaren Beträge ist kantonal geregelt.

Wie werden Ausbildungsbeiträge an volljährige Kinder behandelt?

Unterstützungszahlungen an volljährige Kinder in Ausbildung können in vielen Kantonen teilweise abgezogen werden. Voraussetzung ist in der Regel, dass das Kind im gleichen Haushalt lebt oder auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist.

Wie werden Unterhaltszahlungen steuerlich behandelt?

Unterhaltszahlungen an Kinder oder ehemalige Partner:innen können in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden – sofern sie vertraglich geregelt und tatsächlich geleistet wurden. Die Empfängerseite muss sie meist versteuern.

Häufig gestellte Fragen zum Bestellprozess von Taxea.chFindea.ch

Haben Sie Fragen?

Bei geteiltem Sorgerecht, komplexen Einkommenssituationen oder Fragen zu Betreuungskosten unterstützen wir Sie gerne. Unsere Spezialist:innen klären Ihre Familiensituation und erfassen sie steuerlich korrekt.