Steuererklärung für Familien zuverlässig einreichen
Wir übernehmen die Steuererklärung für Ihre Familie, berücksichtigen gemeinsame Einkünfte, Kinderabzüge und familiäre Veränderungen – damit Sie rechtlich korrekt und steuerlich optimal aufgestellt sind.
Wichtige Hinweise
* Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Bestellungseingänge. Die Bearbeitung beginnt erst wenn die Informationen und die eingereichten Dokumente komplett sind. Die notwendige Fristerstreckung wird durch uns vorgenommen.
** Für alle Bestellungen wird falls noch möglich eine Fristerstreckung bis zum letztmöglichen Datum beantragt.
Nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen
Für quellenbesteuerte Personen mit Wohnsitz oder Einkommen in der Schweiz, die mehr aus ihrer Steuererklärung herausholen möchten.
Steuerliche Besonderheiten im Familienalltag
In Familienkonstellationen spielen bei der Steuererklärung verschiedene Faktoren eine Rolle: Wer ist hauptverdienend? Wie werden Kinderbetreuungskosten abgezogen? Wie wirken sich Unterhaltszahlungen, gemeinsame Konten oder Wohnortwechsel aus? Auch familiäre Veränderungen wie Heirat, Trennung, Geburt eines Kindes oder ein Wechsel des Betreuungsmodells beeinflussen die steuerliche Situation direkt.
Zusätzliche Herausforderungen entstehen bei Fragen zu geteiltem Sorgerecht, Alleinerziehendenstatus oder der Aufteilung von Abzügen. Besonders bei verschiedenen Einkommensniveaus, mehreren Versicherungen oder Liegenschaftsbesitz wird es schnell komplex. Nicht zuletzt unterscheiden sich die Abzugsmöglichkeiten und Steuerfreibeträge je nach Kanton.
Wir helfen Familien dabei, ihre individuellen Lebenssituationen steuerlich korrekt abzubilden – und sorgen dafür, dass sämtliche Abzüge und Entlastungen berücksichtigt werden.
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um die Steuererklärung für Familien – etwa zu Abzügen, Aufteilungen und besonderen Situationen.
Wer muss die Steuererklärung abgeben – einzeln oder gemeinsam?
Verheiratete oder eingetragene Paare reichen (Stand 2025) weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung ein. Unverheiratete Paare, Alleinerziehende oder getrennt lebende Eltern müssen jeweils eine eigene Steuererklärung einreichen. Entscheidend ist in diesen Fällen, wer welches Kind in der Steuererklärung aufführt – also wer den Kinderabzug oder Betreuungsabzüge geltend machen darf. Das richtet sich in der Regel danach, bei wem das Kind den Hauptwohnsitz hat oder wie die Betreuung geregelt ist.
Welche Abzüge gelten bei Kindern?
In der Regel können pro Kind Abzüge für Betreuungskosten, Versicherungen, Ausbildung sowie ein allgemeiner Kinderabzug geltend gemacht werden. Die konkrete Höhe und Aufteilung hängt vom Kanton und dem Betreuungsmodell ab.
Welche Rolle spielen Betreuungskosten bei der Steuererklärung?
Betreuungskosten für Kinder – etwa für Kita, Tagesfamilie oder schulergänzende Betreuung – können unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgezogen werden. Voraussetzung ist meist, dass beide Elternteile erwerbstätig oder in Ausbildung sind. Die Höhe der abziehbaren Beträge ist kantonal geregelt.
Wie werden Ausbildungsbeiträge an volljährige Kinder behandelt?
Unterstützungszahlungen an volljährige Kinder in Ausbildung können in vielen Kantonen teilweise abgezogen werden. Voraussetzung ist in der Regel, dass das Kind im gleichen Haushalt lebt oder auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist.
Wie werden Unterhaltszahlungen steuerlich behandelt?
Unterhaltszahlungen an Kinder oder ehemalige Partner:innen können in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden – sofern sie vertraglich geregelt und tatsächlich geleistet wurden. Die Empfängerseite muss sie meist versteuern.
Für jede Situation die passende Steuerlösung
Privatpersonen
Wohnsitzwechsel, Extra-Einkommen oder 3. Säule – wir stellen eine exakte Erfassung sicher und holen das Beste für Sie heraus.
Expats
Sie leben als Expat in der Schweiz? Wir unterstützen bei der Steuererklärung, NOV-Anträgen und Spezialfragen zum Ausland.
Studierende
Mit gültigem Studiennachweis profitieren Sie vom Studententarif – inklusive sorgfältiger Prüfung Ihrer Abzugspotenziale.
Paare
Verheiratet oder im Konkubinat lebend? Wir prüfen die optimale steuerliche Lösung für Sie und begleiten die Einreichung Ihrer Erklärung.
Rentner:innen
Ob reguläre Rente oder Kapitalleistung – wir zeigen auf, wie Ihre Einkünfte im Alter korrekt versteuert werden und wo Sie sparen können.
Selbstständige
Selbstständige profitieren bei uns von klarer Übersicht: Welche Ausgaben abziehbar sind und wie sie korrekt erfasst werden.
Unternehmen
Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Deklaration aller relevanten Steuerdaten – fachkundig, korrekt und termingerecht.
Startups
Von der Gründung bis zur Kapitalaufstellung – wir begleiten Sie steuerlich durch die Startphase Ihres Unternehmens.

Haben Sie Fragen?
Bei geteiltem Sorgerecht, komplexen Einkommenssituationen oder Fragen zu Betreuungskosten unterstützen wir Sie gerne. Unsere Spezialist:innen klären Ihre Familiensituation und erfassen sie steuerlich korrekt.