Für Paare mit gemeinsamen finanzen

Steuererklärung für Paare rechtssicher einreichen

Ob verheiratet, in Partnerschaft oder getrennt lebend – wir unterstützen Paare bei der korrekten Einreichung ihrer Steuererklärung und sorgen dafür, dass Einkünfte, Abzüge und familiäre Konstellationen steuerlich richtig dargestellt werden.

Basic
Bearbeitung bis am 31.12.2025
Kontrolle der Dokumente
Erstellung der Steuererklärung
Maximierung der Steuerabzüge
Beantragung Fristerstreckung **
Empfohlen
Bestseller
Bearbeitung innert 5 Wochen *
zusätzlich zum
Basic-Paket
Express Bearbeitung (5 Wochen)
Kontrolle der Steuerrechnung
Kontrolle des Steuerberscheids
Vertretung gegenüber Steuerbehörden
Prime
Bearbeitung innert 10 Arbeitstage *
zusätzlich zum
Bestseller-Paket
Super Express Bearbeitung (10 Arbeitstage)
Check Steueroptimierung
Persönliches Beratungsgespräch

Wichtige Hinweise

* Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Bestellungseingänge. Die Bearbeitung beginnt erst wenn die Informationen und die eingereichten Dokumente komplett sind. Die notwendige Fristerstreckung wird durch uns vorgenommen.

** Für alle Bestellungen wird falls noch möglich eine Fristerstreckung bis zum letztmöglichen Datum beantragt.

Nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen

Für quellenbesteuerte Personen mit Wohnsitz oder Einkommen in der Schweiz, die mehr aus ihrer Steuererklärung herausholen möchten.

Ergänzend zur Quellensteuer – sinnvoll bei komplexen Situationen
Steuervorteile prüfen und individuelle Abzüge geltend machen
Korrekte Besteuerung bei hohem Einkommen oder Doppelverdienst sicherstellen
Fristgerechte Einreichung des Antrags übernehmen wir für Sie
ab
CHF 80
(exkl. MWST)

Worauf Paare bei der Steuererklärung achten sollten

Für Paare – ob verheiratet, in eingetragener Partnerschaft oder in einer gemeinsamen Lebensgemeinschaft – ergeben sich bei der Steuererklärung besondere Anforderungen. Entscheidend ist nicht nur die Frage der gemeinsamen oder getrennten Veranlagung, sondern auch, wie Einkommen, Abzüge und Vermögen korrekt zugeordnet werden.

Verheiratete und eingetragene Paare werden in der Schweiz (Stand 2025) gemeinsam besteuert. Das bedeutet: Das gesamte Einkommen und Vermögen beider Personen wird zusammengezählt und gemeinsam veranlagt – inklusive aller Abzüge. Unverheiratete Paare müssen hingegen getrennt einreichen – auch wenn sie im gleichen Haushalt leben.

Herausforderungen entstehen insbesondere bei unterschiedlichen Einkommensverhältnissen, gemeinsamen Konten, gemeinsamen Kindern, Liegenschaften oder bei einem Wechsel der Zivilstandes während des Steuerjahres. Auch bei Trennungen oder in Übergangsjahren (z. B. bei Heirat oder Scheidung) stellen sich Fragen zur korrekten Aufteilung.

Wir unterstützen Paare dabei, ihre steuerliche Situation korrekt abzubilden – ob gemeinsam oder getrennt veranlagt, mit oder ohne Kinder, mit gemeinsamem Vermögen oder klarer Trennung.

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Steuererklärung für Paare – gemeinsam, getrennt oder im Wandel.

Müssen wir als Paar gemeinsam oder getrennt die Steuererklärung einreichen?

Verheiratete oder eingetragene Paare geben in der Schweiz (Stand 2025) eine gemeinsame Steuererklärung ab. Unverheiratete Paare reichen ihre Erklärungen getrennt ein – auch wenn sie im selben Haushalt leben. Das gilt unabhängig von Kindern oder gemeinsamen Ausgaben.

Wie wirkt sich ein grosser Einkommensunterschied aus?

Bei gemeinsam veranlagten Paaren kann ein Einkommensunterschied zur sogenannten Heiratsstrafe führen – also zu einer höheren Steuerlast im Vergleich zu zwei Einzelpersonen. In der Steuererklärung wird dies automatisch berücksichtigt, lässt sich aber nicht umgehen.

Wie werden gemeinsame Konten oder Hypotheken behandelt?

Auch Vermögenswerte und Einkommen im Ausland sind steuerpflichtig und müssen in der Schweizer Steuererklärung vollständig angegeben werden. Steuerabkommen können je nach Land eine Doppelbesteuerung verhindern.

Was passiert bei einer Heirat oder Trennung mitten im Jahr?

Viele Steuerpflichtige schöpfen ihre Abzugsmöglichkeiten nicht vollständig aus. Dazu gehören z. B. Berufsauslagen, Einzahlungen in die Säule 3a, Krankheitskosten, Spenden oder Weiterbildungskosten. Unsere Spezialist:innen prüfen Ihre Angaben sorgfältig und stellen sicher, dass alle zulässigen Abzüge berücksichtigt werden.

Welche Unterlagen sind für Paare relevant?

Neben den persönlichen Finanzunterlagen beider Partner:innen sind Nachweise über gemeinsame Konten, Hypotheken, Versicherungen sowie Unterlagen zu Kindern und Wohnsituation erforderlich. Fehlende Unterlagen werden bei Bedarf nachgefordert.

Häufig gestellte Fragen zum Bestellprozess von Taxea.chFindea.ch

Haben Sie Fragen?

Ob unterschiedliche Einkommensverhältnisse oder familiäre Veränderungen – wir helfen Ihnen weiter. Unsere Spezialist:innen stehen Ihnen für Fragen zur Einschätzung Ihrer Situation zur Verfügung.