Ehepartner im Ausland – was bedeutet das für Ihre Steuerpflicht?

Viele Expats ziehen alleine in die Schweiz, während der Ehepartner im Heimatland bleibt. Das kann steuerlich zu Herausforderungen führen – denn das Schweizer Steuerrecht bezieht die gesamte wirtschaftliche Situation mit ein, auch die des Ehepartners.

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Gemeinsame oder getrennte Veranlagung?

Grundsätzlich gilt: Ehepaare werden in der Schweiz gemeinsam veranlagt, selbst wenn der Partner nicht in der Schweiz lebt – sofern die Ehe nicht dauerhaft getrennt ist.

Dabei wird auch das Einkommen des im Ausland lebenden Partners berücksichtigt – nicht zur direkten Besteuerung, aber zur Bestimmung des Steuersatzes. Dadurch kann sich ein höherer Satz ergeben, wenn das Haushaltseinkommen insgesamt höher ist.

Welche Unterlagen braucht man?

Oft müssen Sie folgende Informationen einreichen:

  • Einkommensnachweis des Ehepartners im Ausland
  • Steuererklärung oder Lohnausweis aus dem Heimatland
  • Belege über gemeinsame Kinder oder Unterhaltszahlungen

Wir unterstützen Sie bei der korrekten Aufbereitung der Unterlagen und sorgen dafür, dass Ihre familiäre Situation steuerlich korrekt und fair berücksichtigt wird.

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Haben Sie Fragen?

Wenn Ihre familiäre Situation grenzüberschreitend ist, stellen sich oft steuerliche Detailfragen. Wir helfen Ihnen gerne, sich zurechtzufinden.