Ordentliche Veranlagung – freiwillige Steuererklärung trotz Quellensteuer.

Wenn Sie in der Schweiz leben und quellenbesteuert sind, fragen Sie sich vielleicht: Warum sollte ich trotzdem eine Steuererklärung machen? Die Antwort: Weil es sich in vielen Fällen finanziell lohnt.

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Was bedeutet „ordentliche Veranlagung“?

Die ordentliche Veranlagung ist die reguläre Form der Steuererklärung in der Schweiz. Anders als bei der Quellensteuer reichen Sie dabei eine vollständige Steuererklärung bei Ihrem Wohnkanton ein. Ihre tatsächlichen Einkünfte, Abzüge und Vermögensverhältnisse werden individuell berücksichtigt.

Expats ohne C-Bewilligung können sich freiwillig dafür entscheiden – das nennt man dann „nachträgliche ordentliche Veranlagung“ (NOV).

Wann lohnt sich die ordentliche Veranlagung?

Die Quellensteuer betrifft in der Regel ausländische Arbeitnehmer:innen, die in der Schweiz arbeiten und keine Niederlassungsbewilligung C besitzen. Wenn Sie also mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder L in die Schweiz kommen und hier ein Arbeitsverhältnis beginnen, wird Ihr Einkommen automatisch quellenbesteuert.

Bei Einkünften über CHF 3'000 aus nicht quellenbesteuerten Einkommen oder bei Vermögen über CHF 80'000 (bzw. CHF 160'000 für gemeinsam Steuerpflichtige) besteht die Pflicht zur Beantragung, bei quellenbesteuerten Einkommen gilt eine Grenze von CHF 120'000 pro Jahr (bei unterjähriger Steuerpflicht hochgerechnet).

Wir erledigen das für Sie!

Wir übernehmen für Sie die freiwillige Einreichung der nachträglichen ordentlichen Veranlagung – von der Prüfung Ihrer Unterlagen bis zur fristgerechten Abgabe beim Steueramt.

Persönliche Prüfung Ihrer Situation
Sorgfältige Aufbereitung aller Unterlagen
Fristgerechte Einreichung bei der Steuerbehörde
Maximale Berücksichtigung von möglichen Abzügen
ab
CHF 80
(exkl. MWST)
Kontaktaufnahme mit Taxea.chFindea.ch

Haben Sie Fragen?

Ob freiwillig oder verpflichtend – rund um die ordentliche Veranlagung tauchen oft Detailfragen auf. Wir geben Ihnen gerne Orientierung.