Für alle Privatpersonen in der Schweiz

Steuererklärung für Privatpersonen einfach einreichen

Wir übernehmen Ihre Steuererklärung und stellen sicher, dass Sie von allen möglichen Steuerabzügen profitieren. Dank unserer Erfahrung und Sorgfalt sichern wir Ihnen eine optimale steuerliche Entlastung.

Basic
Bearbeitung bis am 31.12.2025
Kontrolle der Dokumente
Erstellung der Steuererklärung
Maximierung der Steuerabzüge
Beantragung Fristerstreckung **
Empfohlen
Bestseller
Bearbeitung innert 5 Wochen *
zusätzlich zum
Basic-Paket
Express Bearbeitung (5 Wochen)
Kontrolle der Steuerrechnung
Kontrolle des Steuerberscheids
Vertretung gegenüber Steuerbehörden
Prime
Bearbeitung innert 10 Arbeitstage *
zusätzlich zum
Bestseller-Paket
Super Express Bearbeitung (10 Arbeitstage)
Check Steueroptimierung
Persönliches Beratungsgespräch

Wichtige Hinweise

* Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Bestellungseingänge. Die Bearbeitung beginnt erst wenn die Informationen und die eingereichten Dokumente komplett sind. Die notwendige Fristerstreckung wird durch uns vorgenommen.

** Für alle Bestellungen wird falls noch möglich eine Fristerstreckung bis zum letztmöglichen Datum beantragt.

Nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen

Für quellenbesteuerte Personen mit Wohnsitz oder Einkommen in der Schweiz, die mehr aus ihrer Steuererklärung herausholen möchten.

Ergänzend zur Quellensteuer – sinnvoll bei komplexen Situationen
Steuervorteile prüfen und individuelle Abzüge geltend machen
Korrekte Besteuerung bei hohem Einkommen oder Doppelverdienst sicherstellen
Fristgerechte Einreichung des Antrags übernehmen wir für Sie
ab
CHF 80
(exkl. MWST)

Herausforderungen bei der Steuererklärung

Die jährliche Steuererklärung wirft für viele Privatpersonen Fragen auf – besonders dann, wenn sich die persönliche oder finanzielle Situation im Laufe des Jahres verändert hat. Unsicherheit besteht häufig darüber, welche Einkünfte offengelegt werden müssen, welche Abzüge zulässig sind und wie Vermögen, Säule 3a, Berufsauslagen oder Versicherungsbeiträge korrekt deklariert werden.

Typische Herausforderungen entstehen bei Ereignissen wie einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton, dem Beginn oder Ende eines Arbeitsverhältnisses, einem Umzug, einer Erbschaft, einer längeren Auszeit oder dem Bezug von Vorsorgeleistungen. Auch Kapitalerträge, Einkünfte aus Vermietung oder ein Nebenerwerb führen oft zu Fragen rund um die korrekte steuerliche Erfassung.

Unsere Spezialist:innen kennen die kantonalen Unterschiede, achten auf eine lückenlose Erfassung der relevanten Informationen und unterstützen Sie dabei, Ihre Steuererklärung sorgfältig und gesetzeskonform einzureichen – unabhängig davon, ob Ihre Situation einfach oder komplex ist.

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung für Privatpersonen in der Schweiz.

Ich bin kürzlich in einen anderen Kanton gezogen - wo muss ich die Steuererklärung einreichen?

Massgebend ist der Wohnsitz am 31. Dezember des Steuerjahres. Auch wenn Sie unterjährig umgezogen sind, ist ausschliesslich der neue Kanton zuständig. Eine Zwischenveranlagung erfolgt nur in Sonderfällen (z. B. bei Liegenschaftsbesitz).

Kann ich Krankheitskosten oder Weiterbildungen abziehen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Krankheitskosten müssen bestimmte Schwellen überschreiten. Weiterbildungskosten müssen berufsbezogen und nicht vom Arbeitgeber getragen sein. Unsere Spezialist:innen prüfen Ihre Angaben im Detail.

Ich habe Wertschriften oder Konten im Ausland – was muss ich beachten?

Auch Vermögenswerte und Einkommen im Ausland sind steuerpflichtig und müssen in der Schweizer Steuererklärung vollständig angegeben werden. Steuerabkommen können je nach Land eine Doppelbesteuerung verhindern.

Wie kann ich sicherstellen, dass ich alle möglichen Abzüge geltend mache?

Viele Steuerpflichtige schöpfen ihre Abzugsmöglichkeiten nicht vollständig aus. Dazu gehören z. B. Berufsauslagen, Einzahlungen in die Säule 3a, Krankheitskosten, Spenden oder Weiterbildungskosten. Unsere Spezialist:innen prüfen Ihre Angaben sorgfältig und stellen sicher, dass alle zulässigen Abzüge berücksichtigt werden.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Bei der Bestellung werden Sie aufgefordert, alle relevanten Unterlagen hochzuladen. Dazu gehören in der Regel der Lohnausweis, Kontoauszüge, Versicherungsnachweise, Mietverträge sowie Belege zu Abzügen wie Säule 3a oder Spenden. Sollten Dokumente fehlen oder Rückfragen bestehen, setzen sich unsere Spezialist:innen mit Ihnen in Verbindung.

Häufig gestellte Fragen zum Bestellprozess von Taxea.chFindea.ch

Haben Sie Fragen?

Unsicher, welches Paket zu Ihrer Situation passt? Teilen Sie uns Ihre Steuersituation mit, und wir geben Ihnen eine unverbindliche Empfehlung.