Steuererklärung für Privatpersonen einfach einreichen
Wir übernehmen Ihre Steuererklärung und stellen sicher, dass Sie von allen möglichen Steuerabzügen profitieren. Dank unserer Erfahrung und Sorgfalt sichern wir Ihnen eine optimale steuerliche Entlastung.
Wichtige Hinweise
* Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Bestellungseingänge. Die Bearbeitung beginnt erst wenn die Informationen und die eingereichten Dokumente komplett sind. Die notwendige Fristerstreckung wird durch uns vorgenommen.
** Für alle Bestellungen wird falls noch möglich eine Fristerstreckung bis zum letztmöglichen Datum beantragt.
Nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen
Für quellenbesteuerte Personen mit Wohnsitz oder Einkommen in der Schweiz, die mehr aus ihrer Steuererklärung herausholen möchten.
Herausforderungen bei der Steuererklärung
Die jährliche Steuererklärung wirft für viele Privatpersonen Fragen auf – besonders dann, wenn sich die persönliche oder finanzielle Situation im Laufe des Jahres verändert hat. Unsicherheit besteht häufig darüber, welche Einkünfte offengelegt werden müssen, welche Abzüge zulässig sind und wie Vermögen, Säule 3a, Berufsauslagen oder Versicherungsbeiträge korrekt deklariert werden.
Typische Herausforderungen entstehen bei Ereignissen wie einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton, dem Beginn oder Ende eines Arbeitsverhältnisses, einem Umzug, einer Erbschaft, einer längeren Auszeit oder dem Bezug von Vorsorgeleistungen. Auch Kapitalerträge, Einkünfte aus Vermietung oder ein Nebenerwerb führen oft zu Fragen rund um die korrekte steuerliche Erfassung.
Unsere Spezialist:innen kennen die kantonalen Unterschiede, achten auf eine lückenlose Erfassung der relevanten Informationen und unterstützen Sie dabei, Ihre Steuererklärung sorgfältig und gesetzeskonform einzureichen – unabhängig davon, ob Ihre Situation einfach oder komplex ist.
Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung für Privatpersonen in der Schweiz.
Ich bin kürzlich in einen anderen Kanton gezogen - wo muss ich die Steuererklärung einreichen?
Massgebend ist der Wohnsitz am 31. Dezember des Steuerjahres. Auch wenn Sie unterjährig umgezogen sind, ist ausschliesslich der neue Kanton zuständig. Eine Zwischenveranlagung erfolgt nur in Sonderfällen (z. B. bei Liegenschaftsbesitz).
Kann ich Krankheitskosten oder Weiterbildungen abziehen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Krankheitskosten müssen bestimmte Schwellen überschreiten. Weiterbildungskosten müssen berufsbezogen und nicht vom Arbeitgeber getragen sein. Unsere Spezialist:innen prüfen Ihre Angaben im Detail.
Ich habe Wertschriften oder Konten im Ausland – was muss ich beachten?
Auch Vermögenswerte und Einkommen im Ausland sind steuerpflichtig und müssen in der Schweizer Steuererklärung vollständig angegeben werden. Steuerabkommen können je nach Land eine Doppelbesteuerung verhindern.
Wie kann ich sicherstellen, dass ich alle möglichen Abzüge geltend mache?
Viele Steuerpflichtige schöpfen ihre Abzugsmöglichkeiten nicht vollständig aus. Dazu gehören z. B. Berufsauslagen, Einzahlungen in die Säule 3a, Krankheitskosten, Spenden oder Weiterbildungskosten. Unsere Spezialist:innen prüfen Ihre Angaben sorgfältig und stellen sicher, dass alle zulässigen Abzüge berücksichtigt werden.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Bei der Bestellung werden Sie aufgefordert, alle relevanten Unterlagen hochzuladen. Dazu gehören in der Regel der Lohnausweis, Kontoauszüge, Versicherungsnachweise, Mietverträge sowie Belege zu Abzügen wie Säule 3a oder Spenden. Sollten Dokumente fehlen oder Rückfragen bestehen, setzen sich unsere Spezialist:innen mit Ihnen in Verbindung.
Für jede Situation die passende Steuerlösung
Expats
Arbeiten Sie als Expat in der Schweiz? Wir unterstützen bei der Deklaration, NOV-Anträgen und internationalen Steuerfragen.
Studierende
Mit gültigem Studiennachweis erhalten Sie unseren Studententarif – und profitieren dennoch von lohnenden Abzügen.
Familien
Ihre familiäre Situation – ob Kinderbetreuung, Ehe oder Erziehung – fliesst bei uns korrekt und steuerlich sinnvoll in die Steuererklärung ein.
Paare
Verheiratet oder im Konkubinat lebend? Wir unterstützen Sie bei der korrekten Zuweisung der Zuständigkeit und der gemeinsamen Einreichung.
Rentner:innen
Wir helfen Rentner:innen, AHV, Pensionskasse und Kapitalbezüge korrekt zu deklarieren und alle möglichen Abzüge optimal zu nutzen.
Selbstständige
Wir unterstützen Selbstständige dabei, ihre steuerliche Situation zu analysieren und Potenziale bei Abzügen zu nutzen.
Unternehmen
Wir übernehmen die Steuererklärung Ihres Unternehmens – inklusive Abschreibungen und Rückstellungen.
Startups
Wir begleiten Ihr Start-up bei der Deklaration von Gründungskosten, Beteiligungen und Fragen zur Kapitalaufteilung.

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