Internationales Einkommen – korrekt und vollständig deklarieren.
Viele Expats erzielen nicht nur Einkommen in der Schweiz, sondern auch im Ausland: zum Beispiel durch Mietobjekte, Selbstständigkeit, Investments oder Renten. Die Schweizer Steuerbehörden möchten auch darüber Bescheid wissen – selbst wenn diese Einkünfte im Ausland bereits versteuert wurden.
Was muss angegeben werden?
In der Schweizer Steuererklärung müssen Sie alle weltweiten Einkünfte deklarieren, darunter:
- Löhne aus ausländischen Arbeitsverhältnissen
- Renten oder Sozialleistungen aus dem Heimatland
- Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträgen oder Beteiligungen
- selbstständige Tätigkeiten im Ausland
Warum ist das relevant?
Die Schweiz verwendet das sogenannte Welteinkommensprinzip. Auch wenn ein Teil des Einkommens nicht direkt in der Schweiz besteuert wird, beeinflusst er den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Man nennt das „Progressionsvorbehalt“: Ihr Steuersatz richtet sich dann nach dem gesamten Einkommen.
Keine Angst vor doppelter Besteuerung
Dank internationaler Abkommen wird Ihr Einkommen nicht doppelt besteuert – aber Sie müssen es korrekt deklarieren, damit die Schweiz die entsprechenden Abzüge oder Anrechnungen berücksichtigen kann.
Weitere wichtige Informationen für Expats
Wohnsitz & Steuerpflicht
Je nach Art Ihres Aufenthaltsstatus in der Schweiz unterliegen Sie der Steuerpflicht – auch bei befristetem Aufenthalt.
Quellensteuer
Quellensteuer bedeutet automatische Abzüge vom Lohn – wir zeigen, ob ein Teil davon zurückgefordert werden kann.
Ordentliche Veranlagung
Bei bestimmten Abzügen lohnt sich eine freiwillige Veranlagung – selbst wenn die Steuer schon direkt vom Lohn abgezogen wurde.
Doppelbesteuerung
Wer in mehreren Ländern Einkünfte erzielt, profitiert von Doppelbesteuerungsabkommen – wir klären, was wo versteuert wird.
Steuerliche Abzüge
Selbst kleinere Abzüge wie Fahrtkosten oder Arbeitsmaterial summieren sich – besonders für Expats lohnt sich die korrekte Angabe.
Vermögen & Auslandskonten
Auch Guthaben auf Auslandskonten müssen angegeben werden – korrekt gemeldet, kein Strafrisiko.
Ehepartner:in im Ausland
Leben Sie nicht im selben Land wie Ihr:e Ehepartner:in, gelten besondere steuerliche Regeln – wir unterstützen bei der Einordnung.

Haben Sie Fragen?
Wer im Ausland arbeitet oder Einnahmen aus anderen Ländern erzielt, hat oft Fragen zur korrekten Deklaration. Unsere Fachpersonen nehmen sich gerne Zeit für Ihr Anliegen.