Internationales Einkommen – korrekt und vollständig deklarieren.

Viele Expats erzielen nicht nur Einkommen in der Schweiz, sondern auch im Ausland: zum Beispiel durch Mietobjekte, Selbstständigkeit, Investments oder Renten. Die Schweizer Steuerbehörden möchten auch darüber Bescheid wissen – selbst wenn diese Einkünfte im Ausland bereits versteuert wurden.

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Was muss angegeben werden?

In der Schweizer Steuererklärung müssen Sie alle weltweiten Einkünfte deklarieren, darunter:

  • Löhne aus ausländischen Arbeitsverhältnissen
  • Renten oder Sozialleistungen aus dem Heimatland
  • Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträgen oder Beteiligungen
  • selbstständige Tätigkeiten im Ausland

Warum ist das relevant?

Die Schweiz verwendet das sogenannte Welteinkommensprinzip. Auch wenn ein Teil des Einkommens nicht direkt in der Schweiz besteuert wird, beeinflusst er den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Man nennt das „Progressionsvorbehalt“: Ihr Steuersatz richtet sich dann nach dem gesamten Einkommen.

Keine Angst vor doppelter Besteuerung

Dank internationaler Abkommen wird Ihr Einkommen nicht doppelt besteuert – aber Sie müssen es korrekt deklarieren, damit die Schweiz die entsprechenden Abzüge oder Anrechnungen berücksichtigen kann.

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Haben Sie Fragen?

Wer im Ausland arbeitet oder Einnahmen aus anderen Ländern erzielt, hat oft Fragen zur korrekten Deklaration. Unsere Fachpersonen nehmen sich gerne Zeit für Ihr Anliegen.