Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Ablauf und unseren Leistungen.

Für welche Kantone bieten Sie den Service an?

Wir erstellen Steuererklärungen für alle Kantone der Schweiz – unter Berücksichtigung der jeweiligen kantonalen Besonderheiten und Fristen.

Bis wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?

Die Fristen unterscheiden sich je nach Kanton und liegen in der Regel zwischen Ende März und Ende April. Mit einer Fristverlängerung kann die Einreichung meist bis in den Herbst verschoben werden. Eine Übersicht aller Fristen finden Sie oben unter "Fristen".

Muss ich mich selbst um die Fristverlängerung kümmern?

Nein – wenn noch möglich, beantragen wir automatisch eine Fristverlängerung bis zum letztmöglichen Datum, damit genügend Zeit für die Bearbeitung bleibt.

Wie läuft der Prozess nach der Bestellung ab?

Nach der Bestellung laden Sie Ihre Unterlagen über unser Online-Portal hoch. Unsere Spezialist:innen prüfen alle Angaben sorgfältig und erstellen Ihre Steuererklärung. Vor der Einreichung erhalten Sie den Entwurf zur Durchsicht – erst nach Ihrer Freigabe reichen wir die Steuererklärung beim zuständigen Steueramt ein.

Kann ich vor der Bestellung Fragen stellen?

Ja – über unser Kontaktformular können Sie uns jederzeit Ihre Fragen stellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir darüber keine umfangreiche Beratung oder Fallanalyse anbieten können. Für eine individuelle Einschätzung und konkrete Optimierungsvorschläge empfehlen wir unsere kostenpflichtige Steuerberatung.

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Steuererklärung?

Die Bearbeitungsdauer hängt vom gewählten Paket ab. Beim Bestseller-Paket erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von 5 Wochen. Bei allen Paketen halten wir Sie über den Status Ihrer Steuererklärung auf dem Laufenden.

Welche Einkünfte sind in der Schweiz steuerpflichtig?

In diesem Bereich finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Deklaration von Einkommen – von Lohn und Nebenverdienst bis hin zu Renten, Zulagen oder Kapitalerträgen.

Ist ein gelegentlicher Nebenerwerb steuerpflichtig?

Ja, auch gelegentliche Einkünfte – etwa aus Freelance-Arbeiten, Verkäufen oder Plattformarbeit – gelten als steuerbares Einkommen und müssen angegeben werden.

Sind Kinder- oder Familienzulagen steuerbar?

Ja, sowohl Kinder- als auch Ausbildungszulagen gelten als Einkommen und müssen in der Steuererklärung deklariert werden.

Muss der Lehrlingslohn eines minderjährigen Kindes versteuert werden?

Nein. Bis zur Volljährigkeit wird Ihr Kind zusammen mit Ihnen veranlagt. Der Lehrlingslohn gilt jedoch als eigenes Einkommen. Da nach Abzügen meist kein steuerbares Einkommen verbleibt, verzichten die meisten Kantone auf eine Besteuerung. Ab dem Jahr der Volljährigkeit muss eine eigene Steuererklärung eingereicht und der Lohn vollständig deklariert werden – inklusive der üblichen Abzüge.

Wie werden Kryptowährungs‑Gewinne besteuert?

Veräusserungsgewinne gelten als steuerfreies Privatvermögen, solange keine gewerbsmässige Handelstätigkeit vorliegt. Die Bestände müssen als Vermögen deklariert werden. Erträge aus Mining oder Staking gelten jedoch grundsätzlich als steuerbares Einkommen.

Müssen Renten aus der zweiten oder dritten Säule versteuert werden?

Ja. Rentenleistungen aus Pensionskasse oder Säule 3a sind als Einkommen steuerpflichtig und vollständig zu deklarieren. Kapitalbezüge werden separat zu einem privilegierten Satz besteuert.

Müssen Stipendien versteuert werden?

Stipendien für Ausbildung und Studium sind grundsätzlich steuerfrei, sofern sie den effektiven Ausbildungsbedarf nicht übersteigen. Überschüsse oder zweckentfremdete Beträge können steuerpflichtig sein.

Sind Einnahmen aus Untermiete steuerpflichtig?

Ja, Einkünfte aus der Untervermietung von Wohnraum gelten als Einkommen und müssen deklariert werden. Gleichzeitig können damit verbundene Ausgaben (z. B. anteilige Nebenkosten) abgezogen werden.

Wie muss ich Einkünfte aus einer ungeteilten Erbengemeinschaft angeben?

Solange die Erbteilung nicht abgeschlossen ist, müssen Erbengemeinschaften anteilig Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen oder Zinsen) aufgeteilt und im jeweiligen Einkommen der Erb:innen versteuert werden.

Sind Arbeitslosengelder oder IV-Renten steuerpflichtig?

Ja. Arbeitslosengelder, IV-Renten sowie Taggelder aus Kranken- oder Unfallversicherung gelten als Einkommen und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Muss die individuelle Prämienverbilligung (IPV) versteuert werden?

Die individuelle Prämienverbilligung ist nicht steuerbar und muss daher nicht als Einkommen deklariert werden. In der Steuererklärung erscheint sie indirekt, da sie von der Jahresprämie Ihrer Krankenkasse abgezogen wird.

Wie werden Erbschaften oder Nutzniessungsrechte steuerlich behandelt?

Erbschaften sind grundsätzlich steuerfrei, können jedoch je nach Kanton der Erbschaftssteuer unterliegen. Nutzniessungen müssen von der nutzniessenden Person versteuert werden, nicht von der Eigentümerin oder dem Eigentümer.

Müssen Gewinne aus Glücksspielen versteuert werden?

Gewinne aus Schweizer Lotterien und Spielbanken sind bis zu einem Betrag von 1  Million Franken steuerfrei. Gewinne aus ausländischen Lotterien oder Online-Plattformen müssen in der Regel vollständig als Einkommen versteuert werden.

Steuerabzüge in der Schweiz: Was können Sie geltend machen?

In diesem Abschnitt beantworten wir häufige Fragen zu möglichen Abzügen in der Schweizer Steuererklärung – von Berufsauslagen über Krankheitskosten bis hin zu Spenden oder Liegenschaftsunterhalt. Die Regeln unterscheiden sich meistens je nach Kanton.

Welche Berufsauslagen sind steuerlich abziehbar?

Je nach Kanton können Kosten für Arbeitsweg, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung, Berufskleidung oder Weiterbildungen geltend gemacht werden. Pauschalen und Limiten unterscheiden sich regional.

Können Kosten für Aus- oder Weiterbildung steuerlich geltend gemacht werden?

Ja, berufsbezogene Weiterbildungen oder Umschulungen nach abgeschlossener Erstausbildung sind grundsätzlich abzugsfähig – je nach Kanton mit Einschränkungen oder Pauschalen.

Sind Umzugskosten abziehbar?

Nein, private Umzugskosten sind grundsätzlich nicht abzugsfähig – auch nicht bei Stellenantritt oder -wechsel. Einige Kantone machen Ausnahmen, wenn der Umzug nachweislich durch den Arbeitgeber verursacht wurde.

Können Zahnarztkosten oder Krankheitskosten abgezogen werden?

Ja, Krankheits- und Zahnarztkosten, die nicht von der Krankenkasse gedeckt sind, können – sofern sie einen kantonal definierten Selbstbehalt übersteigen – in der Steuererklärung abgezogen werden.

Können Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause abgezogen werden?

Ja, aber nur unter engen Voraussetzungen: Das Arbeitszimmer muss ausschliesslich beruflich genutzt werden und der Arbeitsort ausserhalb der eigenen Wohnung darf nicht zumutbar erreichbar sein. Die genauen Regeln unterscheiden sich je nach Kanton.

Gibt es steuerliche Abzüge für Homeoffice?

Ein genereller Homeoffice-Abzug existiert nicht. In gewissen Kantonen sind jedoch Pauschalen oder anteilige Abzüge möglich, wenn z. B. kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung steht. Fahrkosten und Verpflegungspauschalen können dafür unter Umständen wegfallen.

Welche Abzüge gelten bei Kindern in Ausbildung?

Für Kinder in Erstausbildung kann ein Ausbildungsabzug geltend gemacht werden. Die Voraussetzungen und Beträge sind kantonal geregelt. Der Anspruch entfällt, wenn die Ausbildung vor dem Jahresende abgeschlossen wurde.

Können Spenden steuerlich geltend gemacht werden?

Spenden an steuerbefreite Organisationen mit Sitz in der Schweiz sind in der Regel abziehbar – je nach Kanton bis zu einer bestimmten Höhe des Nettoeinkommens. Entscheidend ist das Datum der Ausführung der Zahlung.

Sind Schuldzinsen vollumfänglich abziehbar?

Nein, private Schuldzinsen sind nur bis zur Höhe des steuerbaren Vermögensertrags plus CHF 50'000 abziehbar (nach Bundesrecht; kantonale Unterschiede möglich).

Können Unterhaltskosten bei Liegenschaften geltend gemacht werden?

Ja, wer eine Liegenschaft besitzt, kann entweder den Pauschalabzug oder die effektiven werterhaltenden Unterhaltskosten geltend machen. Abzugsfähig sind z. B. Reparaturen, Malerarbeiten oder Serviceabos.

In welchem Jahr sind Renovationskosten abziehbar?

Massgeblich ist in der Regel der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Rechnungsausstellung. Es gilt das sogenannte Zahlungsprinzip.

Können Verwaltungskosten bei Liegenschaften abgezogen werden?

Ja, Verwaltungskosten durch Dritte (z. B. durch eine Liegenschaftsverwaltung oder Steuerberatung) sind abziehbar. Diese können in gewissen Fällen den Eigenmietwert übersteigen.

Was zählt zum steuerbaren Vermögen in der Schweiz?

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Deklaration von Vermögen in der Schweizer Steuererklärung – von Bankkonten und Kryptowährungen über Fahrzeuge bis hin zu Liegenschaften im In- und Ausland.

Wie muss ich mein Fahrzeug in der Steuererklärung aufführen?

Privatfahrzeuge gehören zum steuerbaren Vermögen und müssen mit dem aktuellen Verkehrswert angegeben werden. Online-Schätzdienste (z. B. Eurotax) liefern eine kantonal anerkannte Bewertungsgrundlage.

Muss ich ein geleastes Fahrzeug im Vermögen deklarieren?

Nein. Leasingfahrzeuge sind kein Eigentum und gehören nicht ins Vermögen. Die monatlichen Leasingraten können nicht abgezogen werden.

Wer muss ein gemeinsames Konto im Konkubinat versteuern?

Bei nicht verheirateten Paaren muss jede Person den ihr wirtschaftlich zustehenden Anteil am Konto und den Zinserträgen angeben. Ohne spezielle Vereinbarung wird meist eine hälftige Aufteilung unterstellt.

Ein Sparkonto für mein Patenkind läuft auf meinen Namen – wer versteuert es?

Wenn Sie wirtschaftlich darüber verfügen und selbst einzahlen, müssen Sie das Konto als Ihr Vermögen deklarieren – auch wenn es für das Kind gedacht ist. Eine steuerfreie Schenkung liegt erst bei rechtlichem und wirtschaftlichem Übergang vor.

Wie deklariere ich Kryptowährungen in der Steuererklärung?

Kryptowährungen gelten als Vermögen und müssen per Stichtag (31. Dezember) zum offiziellen Steuerwert des Kantons oder zum Marktwert deklariert werden. Erträge aus Mining oder Staking gelten grundsätzlich als steuerbares Einkommen.

Wie sind Anzahlungen für eine noch nicht fertiggestellte Immobilie zu deklarieren?

Anzahlungen für Neubauten oder noch nicht übertragene Liegenschaften gelten als Guthaben oder Forderung gegenüber dem Verkäufer und müssen entsprechend im Vermögen aufgeführt werden – nicht als Liegenschaft selbst.

Wie sind sich im Bau befindliche Immobilien zu versteuern?

Bei im Bau befindlichen Immobilien wird meist der bereits geleistete Bauwert (inkl. Land) per Jahresende deklariert. Der steuerbare Wert steigt mit dem Baufortschritt. Details sind kantonal geregelt.

Wie werden Ferienhäuser in anderen Kantonen bewertet?

Für Zweitliegenschaften gelten die Steuerwerte des Standortkantons. Massgebend ist dabei oft der amtliche Schätz- oder Katasterwert – auch für die Vermögenssteuer im Wohnsitzkanton.

Wie werden Wertschriften, Aktien oder Fonds deklariert?

Wertschriften müssen mit dem offiziellen Kurswert per 31. Dezember angegeben werden. Zinsen und Dividenden zählen als Einkommen. Verrechnungssteuern können über die Steuererklärung zurückgefordert werden – auch bei Quellenbesteuerung, je nach Situation.

Ich bin quellenbesteuert – kann ich die Verrechnungssteuer zurückfordern?

In bestimmten Fällen ja. Als quellenbesteuerte Person benötigen Sie eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV), um z. B. Verrechnungssteuer auf Erträgen aus Wertschriften zurückzufordern.

Muss ich ausländisches Vermögen angeben?

Ja. Konten, Immobilien oder Beteiligungen im Ausland müssen vollständig in der Steuererklärung deklariert werden – auch wenn im Ausland bereits Steuern bezahlt wurden. In vielen Fällen gelten Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Muss ich den Eigenmietwert einer selbstbewohnten Liegenschaft angeben?

Ja. Wenn Sie in Ihrer eigenen Immobilie wohnen, müssen Sie den amtlich festgelegten Eigenmietwert als Einkommen angeben. Gleichzeitig können Unterhaltskosten oder Hypothekarzinsen abgezogen werden.

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