Steuern von Anfang an richtig angehen

Steuererklärung für Startups professionell einreichen

Wir unterstützen Startups bei der korrekten Einreichung der Steuererklärung – von der ersten Geschäftstätigkeit bis zur wachsenden Struktur. Transparent, digital und angepasst an die Bedürfnisse junger Unternehmen.

Basic
Bearbeitung bis am 31.12.2025
Kontrolle der Dokumente
Erstellung der Steuererklärung
Bescheiniung der VR- / GF-Bezüge
Beantragung Fristerstreckung **
Empfohlen
Bestseller
Bearbeitung innert 5 Wochen *
zusätzlich zum
Basic-Paket
Express Bearbeitung (5 Wochen)
Kontrolle der Steuerrechnung
Kontrolle und Besprechung des Steuerberscheid
Vertretung gegenüber Steuerbehörden
Prime
Bearbeitung innert 10 Arbeitstage *
ab
CHF 1'499
(exkl. MWST)
zusätzlich zum
Bestseller-Paket
Super Express Bearbeitung (10 Arbeitstage)
Persönliches Beratungsgespräch
Check Steueroptimierung

Wichtige Hinweise

* Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Bestellungseingänge. Die Bearbeitung beginnt erst wenn die Informationen und die eingereichten Dokumente komplett sind. Die notwendige Fristerstreckung wird durch uns vorgenommen.

** Für alle Bestellungen wird falls noch möglich eine Fristerstreckung bis zum letztmöglichen Datum beantragt.

Komplexität reduzieren, Fokus behalten.

Relevante Steuerberatung für frühe Unternehmensphasen

Ob Gründung, Beteiligungen, erste Investitionen oder der Umgang mit Verlusten – wir unterstützen Startups bei steuerlichen Fragestellungen ab dem ersten Geschäftsjahr. Fundiert, pragmatisch und auf die Realität wachsender Unternehmen abgestimmt.

Was Startups bei der Steuererklärung beachten müssen

Jedes neu gegründete Unternehmen ist steuerpflichtig – unabhängig davon, ob es im ersten Jahr bereits Umsätze erzielt oder noch in der Aufbauphase ist. Gerade in der Gründungszeit fehlt oft das Know-how für eine korrekte steuerliche Einreichung. Unsicherheiten entstehen z. B. bei der Frage, was wann deklariert werden muss, welche Unterlagen nötig sind und wie Rückstellungen, Investitionen oder Verlustvorträge berücksichtigt werden.

Startups haben zudem oft spezielle Konstellationen: Beteiligungen, Gesellschafterdarlehen, nicht bezogene Löhne der Gründer:innen oder Buchhaltung via SaaS-Tools. Auch die gewählte Rechtsform (z. B. GmbH, AG oder Einzelfirma) beeinflusst die steuerliche Behandlung – ebenso wie Fördergelder, Beteiligungsmodelle oder Vorfinanzierungen.

Wir begleiten Startups dabei, ihre erste oder wiederkehrende Steuererklärung korrekt, übersichtlich und gesetzeskonform einzureichen – damit Sie sich auf das Wachstum konzentrieren können.

Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir häufige Fragen rund um die Steuererklärung für Startups und junge Unternehmen in der Schweiz.

Wann müssen Startups ihre erste Steuererklärung einreichen?

Die erste Steuererklärung muss für das Geschäftsjahr ab dem offiziellen Gründungsdatum eingereicht werden – auch wenn nur wenige Monate Geschäftstätigkeit vorliegen. Die Einreichefrist variiert je nach Kanton, beträgt aber in der Regel mehrere Monate nach Ende des ersten Geschäftsjahres.

Müssen wir auch eine Steuererklärung einreichen, wenn wir noch keinen Umsatz gemacht haben?

Ja. Die Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob bereits Umsätze erzielt wurden. Auch in einem „Null-Jahr“ muss die Steuererklärung fristgerecht eingereicht werden – insbesondere um Verlustvorträge korrekt zu erfassen.

Was gehört in die Steuererklärung eines Startups?

Grundlage sind die Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung), Belege zu Gründungskosten, Buchungsjournal, allfällige Verträge (z. B. Gesellschafterdarlehen) sowie Angaben zu Kapital, Investitionen und Beteiligungen. Wir geben Ihnen eine klare Übersicht, was benötigt wird.

Wie wirken sich Verluste in den ersten Jahren steuerlich aus?

Verluste aus den Anfangsjahren können steuerlich vorgetragen werden und in Folgejahren mit Gewinnen verrechnet werden. Dafür ist eine vollständige und formgerechte Einreichung der Steuererklärung notwendig.

Welche Rechtsformen sind über euch abgedeckt?

Wir betreuen Startups in der Rechtsform von GmbH, AG oder Einzelfirma. Auch Mischformen (z. B. bei stillen Teilhabern oder Beteiligungsmodellen) können wir im Rahmen der Standardpakete verarbeiten – komplexere Fälle prüfen wir individuell.

Häufig gestellte Fragen zum Bestellprozess von Taxea.chFindea.ch

Haben Sie Fragen?

Sind Sie unsicher, welches Paket zu Ihrer Unternehmensstruktur passt oder haben eine steuerliche Frage? Wir prüfen Ihre Situation unverbindlich und zeigen, wie wir Sie bei der Einreichung unterstützen.