Steuern im Ruhestand richtig regeln

Steuererklärung für Rentner:innen sicher einreichen

Auch im Ruhestand bleibt die Steuerpflicht bestehen. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Deklaration Ihrer Renten, Kapitalleistungen, Vorsorgegelder und Vermögenswerte – kompetent, diskret und unkompliziert.

Basic
Bearbeitung bis am 31.12.2025
Kontrolle der Dokumente
Erstellung der Steuererklärung
Maximierung der Steuerabzüge
Beantragung Fristerstreckung **
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Kontrolle der Steuerrechnung
Kontrolle des Steuerberscheids
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Super Express Bearbeitung (10 Arbeitstage)
Check Steueroptimierung
Persönliches Beratungsgespräch

Wichtige Hinweise

* Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Bestellungseingänge. Die Bearbeitung beginnt erst wenn die Informationen und die eingereichten Dokumente komplett sind. Die notwendige Fristerstreckung wird durch uns vorgenommen.

** Für alle Bestellungen wird falls noch möglich eine Fristerstreckung bis zum letztmöglichen Datum beantragt.

Was beim Wechsel in den Ruhestand steuerlich wichtig wird

Mit der Pensionierung ändert sich nicht nur der Alltag, sondern auch die steuerliche Situation. AHV-Renten, Pensionskassengelder, dritte Säule (Säule 3a), Kapitalleistungen oder Mietzinseinnahmen müssen korrekt deklariert werden. Viele Rentner:innen sind unsicher, wie die verschiedenen Einkommensarten zu versteuern sind – vor allem, wenn sie aus unterschiedlichen Quellen stammen.

Besonders häufig entstehen Fragen bei der Auszahlung von Vorsorgegeldern, beim Bezug von Vermögen, beim Besitz von Immobilien oder bei Auslandseinkünften wie Renten aus dem Herkunftsland. Auch Veränderungen im Zivilstand (z. B. durch Tod oder Heirat) oder ein Umzug in einen anderen Kanton wirken sich direkt auf die Steuererklärung aus.

Wir unterstützen Rentner:innen dabei, ihre Steuererklärung korrekt und vollständig einzureichen – unter Berücksichtigung aller relevanten Einkünfte, Abzüge und Vermögensverhältnisse.

Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um die Steuererklärung im Ruhestand – verständlich und konkret.

Muss ich als Rentner:in weiterhin eine Steuererklärung einreichen?

Ja. Auch nach der Pensionierung besteht die Steuerpflicht weiter – insbesondere bei Einkünften aus AHV, Pensionskasse, Säule 3a, Liegenschaften oder Vermögen. Die Steuererklärung ist jährlich einzureichen.

Wie wird die AHV-Rente besteuert?

Die AHV-Rente zählt als Einkommen und muss in der Steuererklärung vollständig angegeben werden. Sie unterliegt der Einkommenssteuer und wird mit anderen Einkünften zusammengezählt.

Wie wird eine Kapitalauszahlung aus der Pensionskasse oder Säule 3a besteuert?

Einmalige Kapitalauszahlungen – z. B. bei Pensionierung – werden separat zu einem reduzierten Steuersatz besteuert (sogenannte privilegierte Besteuerung). Die genaue Höhe hängt vom Betrag und dem Kanton ab.

Was passiert, wenn ich Renten oder Einkommen aus dem Ausland erhalte?

Auslandseinkünfte – z. B. aus Deutschland oder Italien – müssen in der Schweiz deklariert werden. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen kann eine Anrechnung oder Entlastung erfolgen. Wir prüfen die korrekte Zuteilung.

Welche Unterlagen brauche ich als Rentner:in?

Wichtig sind insbesondere AHV-Rentenbescheide, Bescheinigungen über Pensionskassenleistungen, Kontoauszüge, Steuerbescheinigungen zu Kapitalbezügen, Vermögensnachweise und ggf. ausländische Rentenbescheide. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.

Häufig gestellte Fragen zum Bestellprozess von Taxea.chFindea.ch

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Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie Ihre Renteneinkünfte korrekt erfassen oder welche Abzüge Ihnen im Ruhestand zustehen, helfen Ihnen unsere Spezialist:innen gerne weiter.