Lebensereignisse verändern auch Ihre Steuern
Ob Hochzeit, Hauskauf oder Familienzuwachs – einschneidende Lebensereignisse haben oft grosse Auswirkungen auf Ihre Steuerpflicht. Erfahren Sie, welche Änderungen Sie beachten sollten und wie Sie steuerlich optimal reagieren.
Wann lohnt sich eine Prüfung?
Heiraten, ein Baby bekommen oder ein Haus kaufen. Diese lebensverändernden Ereignisse sind mehr als nur bedeutsame Anlässe; sie haben erhebliche steuerliche Auswirkungen.
Jedes Mal, wenn ein wichtiges Lebensereignis eintritt, müssen Sie die steuerlichen Auswirkungen bedenken. Grössere Veränderungen in Ihrer Situation können sich in Ihrer Steuerrechnung niederschlagen. Lassen Sie sich von unseren Spezialisten beraten!
Hochzeit
Heiraten kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren Steuerbetrag haben. Mit der Eheschliessung werden Ehepartner gemeinsam besteuert.
Ihre Einkommen und Vermögen werden zusammengerechnet und einer höheren Steuerprogression ausgesetzt. Dafür erfolgt die Besteuerung zum tieferen Verheiratetentarif.
In der Steuererklärung können Sie sowohl den Doppelverdiener- als auch den Verheiratetenabzug geltend machen. Ausserdem profitieren Sie in einigen Kantonen von einem höheren Vermögensfreibetrag. Ob Sie mit einer Heirat besser fahren, hängt massgeblich von der Einkommenshöhe ab und ist einzeln zu beurteilen.
Kinder kriegen
Eltern profitieren steuerlich durch den Elterntarif und den Kinderabzug. Letzterer kann solange beansprucht werden, wie das Kind minderjährig oder in Erstausbildung ist. Auch Fremdbetreuungskosten (z. B. Kita, Hort) bis zum 14. Lebensjahr sind in gewissen Grenzen abzugsfähig.
Bei unverheirateten Eltern entscheidet die konkrete Lebenssituation darüber, wer den Abzug geltend machen darf – Faktoren wie Sorgerecht oder Unterhaltszahlungen spielen dabei eine Rolle.
Immobilienkauf
Der Erwerb einer Immobilie bringt steuerliche Pflichten mit sich. In der Steuererklärung müssen Angaben zum Eigenmietwert, Unterhaltskosten und Steuerwert gemacht werden. Je nach Standort ist eine Steuerausscheidung notwendig.
Wichtig: Unterhaltskosten sind steuerlich abzugsfähig – wertvermehrende Investitionen hingegen nicht. Eine sorgfältige Planung mit Fachberatung ermöglicht optimale Abzüge.
Scheidung oder Trennung
Eine Scheidung oder Trennung hat auch Steuerfolgen. Ab der Trennung oder Scheidung werden Sie für die ganze Steuerperiode separat besteuert. Steuerlich relevante Fragen sind: Wer erhält den tieferen Verheiratetenabzug? Wer leistet Unterhaltszahlungen? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Bei Familien mit Kindern stellt sich dazu die Frage «Was passiert mit dem Kinderabzug oder Fremdbetreuungskosten?» Diese Angaben müssen in der Steuererklärung korrekt deklariert werden und dürfen sich nicht widersprechen.
Erbschaft
Nach der Erbschaft stellt sich die Frage, ob eine Erbschaftssteuer überhaupt entrichtet werden muss, wie hoch und wo diese fällig wird.
Es ist klar, dass eine Erbschaft oder ein Erbvorbezug in der Steuererklärung ausführlich deklariert werden muss. Ob für die Erbschaft eine sogenannte Erbschaftssteuer erhoben wird, hängt vom Kanton ab. Für die Höhe dieser Steuer ist der Verwandtschaftsgrad massgebend. Komplizierter wird es, wenn es sich bei der Erbschaft um eine Liegenschaft handelt. In diesem Fall ist die Liegenschaft mit ihrem Eigenmietwert und Steuerwert in der Steuererklärung anzugeben. Befindet sich die Liegenschaft in einem anderen Kanton oder sogar im Ausland ist eine Steuerausscheidung vorzunehmen. Der Eigenmietwert und Steuerwert variieren von Kanton zu Kanton.
Firmengründung
Sie haben eine Firma gegründet und fragen sich was die steuerlichen Auswirkungen sind? Müssen Sie nun zwei Steuererklärungen ausfüllen? Die Antwort hängt davon ab, ob Sie eine Personen- oder Kapitalgesellschaft gegründet haben.
Bei einer Personengesellschaft (Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft) sind die entsprechenden Angaben in Ihrer privaten Steuererklärung zu integrieren. Insbesondere muss ein Hilfsformular mit detaillierten Angaben zur Einzelfirma ausgefüllt werden. In diesem Punkt wird es aufwendiger. Schlussendlich ist in der Steuererklärung das gesamte Privat- und Geschäftseinkommen sowie Privat- und Geschäftsvermögen zu deklarieren.
Im Falle der Gründung einer Kapitalgesellschaft wie zum Beispiel einer AG oder GmbH müssen Sie klar zwischen Privat und Geschäft unterscheiden. Für die Kapitalgesellschaft ist eine Buchhaltung zu führen und eine separate Steuererklärung auszufüllen. In der privaten Steuererklärung sind bezüglich der Firma folgende Fragen relevant: Wie viele Aktien oder Stammanteile besitzen Sie? Führen Sie ein Kontokorrent bei der Firma? Gibt es eine Schuld gegenüber der Firma oder ein Guthaben? Wird ein Lohn oder eine Dividende ausbezahlt? Zu welchem Prozentsatz wird diese Dividende besteuert? Umstritten sind auch die Berufsauslagen der Gesellschafter. Der Sachverhalt ist dabei im Einzelfall zu beurteilen.
Pensionierung
Mit dem Eintritt in den Ruhestand verändert sich die Einkommensstruktur: Lohn entfällt, dafür kommen Rentenleistungen aus AHV, Pensionskasse und ggf. der Säule 3a zum Tragen. Diese Leistungen sind teilweise oder ganz steuerbar. Zudem können sich Abzüge (z. B. für Berufsauslagen) reduzieren. Eine gute Vorbereitung hilft, die Steuerbelastung im Alter zu optimieren.
Wegzug ins Ausland / Zuzug in die Schweiz
Ein Wohnsitzwechsel über die Landesgrenze hat grosse Auswirkungen auf die Steuerpflicht. Es kann eine unterjährige Steuerpflicht entstehen, und in vielen Fällen ist eine Steuerausscheidung nötig. Wer aus dem Ausland zuzieht, muss Vermögen und Einkommen in der Schweiz korrekt deklarieren – oft mit internationalen Besonderheiten (z. B. bei Immobilien oder Vorsorgegeldern).
Wir helfen Ihnen bei grossen Veränderungen!
Ob Heirat, Kind, Hauskauf oder Firmengründung – wir kennen die steuerlichen Folgen und begleiten Sie kompetent durch jeden Lebenswandel. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.

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Bei Veränderungen in Ihrer Lebenssituation beraten wir Sie gerne zu den steuerlichen Auswirkungen. Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen unkompliziert weiter.