Vermögenssteuer in der Schweiz: Was Expats wissen müssen

In der Schweiz wird auch das Vermögen besteuert – eine Besonderheit für viele Expats. Dieser Artikel erklärt, wie die Vermögenssteuer funktioniert, welche Werte zählen und wie kantonale Unterschiede die Steuerlast beeinflussen.

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Vermögenssteuer in der Schweiz: Was Expats wissen müssen
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Neben der Einkommenssteuer ist die Vermögenssteuer ein wichtiger Bestandteil des Schweizer Steuersystems. Anders als in vielen anderen Ländern wird in der Schweiz nicht nur das Einkommen besteuert, sondern auch das Nettovermögen. Für viele Expats, die aus Staaten ohne Vermögenssteuer kommen, ist diese Pflicht neu und sorgt regelmässig für Überraschung. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Vermögenssteuer in der Schweiz funktioniert, welche Werte zu berücksichtigen sind und was Expats bei der Deklaration beachten sollten.

Grundprinzip der Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer wird ausschliesslich von den Kantonen und Gemeinden erhoben. Auf Bundesebene existiert keine Vermögenssteuer. Sie bemisst sich nach dem Nettovermögen per 31. Dezember des Steuerjahres.

Was gehört zum steuerbaren Vermögen?

Zum Vermögen zählen unter anderem:

  • Guthaben auf Bankkonten
  • Wertschriften und Aktien
  • Immobilien im In- und Ausland
  • Fahrzeuge, Kunstgegenstände und andere Vermögenswerte
  • Kryptowährungen (nach Kursliste der ESTV)

Was wird abgezogen?

Schulden wie Hypotheken oder Privatkredite dürfen vom Vermögen abgezogen werden. Das Resultat ergibt das steuerbare Nettovermögen.

Vermögenssteuer für Expats mit Quellensteuer

Expats mit einer B- oder L-Bewilligung, die ausschliesslich Quellensteuer zahlen, sind in der Regel nicht vermögenssteuerpflichtig. Sobald jedoch eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) erfolgt – sei es wegen eines Einkommens über 120.000 CHF oder weil eine Steuererklärung freiwillig eingereicht wird – unterliegt auch das Vermögen der Steuerpflicht.

Das bedeutet: Wer eine Steuererklärung abgeben muss, muss auch das gesamte Vermögen in der Schweiz und im Ausland deklarieren.

Bewertung von Vermögen

Immobilien

Immobilien in der Schweiz werden nach dem kantonalen Steuerwert bemessen, der in der Regel unter dem Marktwert liegt. Ausländische Immobilien werden mit ihrem Marktwert angegeben, sind aber oft im Heimatland steuerpflichtig.

Wertschriften und Bankguthaben

Aktien, Fonds und Bankkonten werden zum Kurs- oder Kontostand per 31. Dezember bewertet. Banken stellen dafür Steuerverzeichnisse aus.

Kryptowährungen

Kryptos müssen im Wertschriftenverzeichnis angegeben werden. Grundlage ist die Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Für Coins ohne offiziellen Kurs sind marktübliche Werte heranzuziehen.

Fahrzeuge und Luxusgüter

Autos, Boote oder wertvolle Kunstgegenstände zählen zum Vermögen. Bei Fahrzeugen orientieren sich die Steuerämter am Zeitwert.

Kantonale Unterschiede

Die Höhe der Vermögenssteuer variiert stark zwischen den Kantonen:

  • Zug und Schwyz: sehr tiefe Vermögenssteuersätze, attraktiv für vermögende Expats.
  • Genf, Waadt, Basel-Stadt: höhere Vermögenssteuern, da diese Kantone stärker auf Vermögensbesteuerung setzen.
  • Zürich: mittlere Belastung, mit Progression je nach Vermögenshöhe.

Zusätzlich erheben auch die Gemeinden Anteile an der Vermögenssteuer, wodurch die Gesamtbelastung weiter variiert.

Doppelbesteuerung und Anrechnung

Expats müssen beachten, dass Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bei der Vermögenssteuer anders funktionieren als bei der Einkommenssteuer.

  • Immobilien werden immer im Belegenheitsstaat besteuert.
  • Auslandvermögen wird in der Schweiz nicht nochmals besteuert, aber bei der Satzbestimmung berücksichtigt. Dadurch steigt der Steuersatz für das in der Schweiz steuerbare Vermögen.

Beispiel: Eine Expat-Person besitzt in der Schweiz ein Bankvermögen von 200.000 CHF und in Deutschland eine Immobilie im Wert von 400.000 CHF. Die Immobilie wird in Deutschland besteuert, doch die Schweiz berücksichtigt sie bei der Festlegung des Steuersatzes – was die Steuerbelastung auf die 200.000 CHF erhöht.

Praktische Tipps für Expats

  1. Frühzeitig Klarheit schaffen: Prüfen Sie, ob Sie eine ordentliche Steuererklärung einreichen müssen und damit vermögenssteuerpflichtig werden.
  2. Vollständige Deklaration: Geben Sie auch Auslandvermögen an, selbst wenn es dort besteuert wird.
  3. Schulden berücksichtigen: Hypotheken und Kredite können abgezogen werden und reduzieren die Steuerlast.
  4. Kantonale Unterschiede prüfen: Bei Standortentscheidungen lohnt es sich, die Vermögenssteuersätze der Kantone zu vergleichen.
  5. Belege sammeln: Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriftendepots und Immobilienbewertungen bereit.

Fazit: Vermögenssteuer für Expats im Blick behalten

Die Vermögenssteuer ist ein fester Bestandteil des Schweizer Steuersystems und betrifft auch Expats, sobald sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Während Schulden die Steuerlast mindern, erhöhen ausländische Vermögenswerte den Steuersatz in der Schweiz. Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind erheblich – ein wichtiger Faktor für die Standortwahl. Wer seine Vermögenssituation sorgfältig dokumentiert und Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt, erfüllt seine Pflichten korrekt und kann die Belastung optimieren.

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