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Hier finden Sie spannende Einblicke und Artikel zu Ihrem gewünschten Thema.
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Aktuelles & Gesetzesänderungen
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Freibeträge, Pauschalen & Quellensteuern in der Schweiz: Das ändert sich 2025
2025 bringt Änderungen bei Freibeträgen, Pauschalen und Quellensteuer. Familien profitieren von höheren Kinderabzügen, Arbeitnehmende von tieferen Hürden bei Krankheits- und Weiterbildungskosten. Erfahren Sie alle Neuerungen und Tipps für die Steuererklärung.
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Welche Abzüge können Expats in der Schweiz geltend machen?
Expats in der Schweiz können viele Abzüge geltend machen – von Vorsorge und Weiterbildung über Krankheitskosten bis zu Kinderbetreuung. Erfahren Sie, welche Abzüge besonders relevant sind und wie Sie mit einer Steuererklärung Steuern sparen.
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Warum viele Steuerzahler:innen wichtige Abzüge vergessen
Viele Steuerzahler:innen verzichten unbewusst auf wertvolle Abzüge und zahlen dadurch zu viel. Erfahren Sie, welche Abzüge in der Schweiz besonders häufig vergessen werden – und wie Sie Ihre Steuererklärung optimal gestalten.
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Versicherungsprämien abziehen: Bis zu 5.400 Franken Steuern sparen pro Jahr
Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungsprämien sind steuerlich abziehbar. Limits: 1.800/2.700 CHF (Einzelpersonen) bzw. 3.600/5.400 CHF (Verheiratete) je nach Pensionskasse/3a-Status. Kantone meist grosszügiger. Kinderabzüge erhöhen Limits zusätzlich.
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Schuldzinsen abziehen: 50.000 Franken plus Vermögenserträge steuerfrei
Schuldzinsen sind bis 50.000 CHF plus Vermögenserträge steuerlich abziehbar - auch Kreditkarten und Privatkredite. Indirekte Hypotheken-Amortisation kann steuerlich vorteilhaft sein. Ausnahmen: Leasing nicht abziehbar, manche Kantone schliessen Baukreditzinsen aus.
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Parteispenden abziehen: Bis zu 21.100 Franken politisches Engagement steuerfrei
Parteispenden und Mitgliederbeiträge sind steuerlich absetzbar: Bund bis 10.400 CHF, kantonal von 5.000 CHF (Freiburg) bis 21.100 CHF (St. Gallen verheiratet). Alle Parteien gleichberechtigt. Kombiniert mit Bund ergeben sich Abzüge bis 31.500 CHF jährlich möglich.
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Spenden steuerlich abziehen: Bis zu 20% Ihres Einkommens steuerfrei verschenken
Gemeinnützige Spenden sind bis zu 20% des Nettoeinkommens steuerlich absetzbar (Bundessteuer + meiste Kantone). Neuenburg nur 5%, Jura 10%, Basel-Landschaft unbegrenzt. Mindestspende meist 100 CHF. Mit strategischer Planung massive Steuern sparen und Gutes tun.
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Kinderabzüge Schweiz: Bis zu 25.000 Franken pro Kind steuerfrei – kennen Sie Ihr Maximum?
Kinderabzüge variieren stark zwischen Kantonen: von 3.000 bis 25.000 CHF pro Kind. Auch volljährige Kinder in Ausbildung berechtigen zum Abzug. Getrennte Eltern können Abzüge fair aufteilen. Zusätzlich gibt es in vielen Kantonen automatische Steuergutschriften für Familien.
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Berufsauslagen abziehen: So sparen Sie bis zu 4000 Franken Steuern pro Jahr
Schweizer können diverse Berufsauslagen steuerlich abziehen: 3200 CHF für Verpflegung, bis 4000 CHF allgemein (3% des Nettolohns). Pauschale ohne Nachweis oder effektive Kosten mit Belegen möglich. Kantonale Unterschiede beachten - optimale Strategie wählen und Steuern sparen.
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