Diese Fehler passieren am häufigsten in der Steuererklärung

Kleine Fehler in der Steuererklärung haben grosse Folgen. Wir zeigen die häufigsten Probleme – von Abzügen über Fristen bis zu Nachweisen – und geben konkrete Tipps, wie Sie diese in der Schweiz sicher vermeiden.

.
.
Diese Fehler passieren am häufigsten in der Steuererklärung
No items found.

Die Steuererklärung in der Schweiz ist für viele eine jährliche Herausforderung. Zwischen kantonalen Unterschieden, komplizierten Formularen und immer neuen Vorschriften entstehen leicht Fehler – selbst bei sorgfältigen Steuerzahler:innen. Manche dieser Fehler kosten nur Zeit, andere hingegen führen zu empfindlichen finanziellen Nachteilen. In diesem Artikel zeigen wir die häufigsten Fehler bei der Steuererklärung 2025 und erklären, wie Sie diese sicher vermeiden.

Fehler 1: Abzüge nicht vollständig geltend machen

Vergessene Krankheitskosten

Viele Steuerpflichtige vergessen, Krankheits- und Zahnarztkosten einzutragen, weil sie nicht wissen, dass auch nicht von der Krankenkasse übernommene Rechnungen abzugsfähig sind. Abziehbar sind beispielsweise Arztbesuche, Spitalaufenthalte, Medikamente, Zahnbehandlungen oder Hilfsmittel wie Brillen und Hörgeräte – allerdings nur, soweit sie den Selbstbehalt übersteigen (bei der direkten Bundessteuer 5 % des Nettoeinkommens).

Weiterbildung und Umschulung

Auch Aus- und Weiterbildungskosten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit werden häufig übersehen. Kursgebühren, Fachliteratur und Prüfungsgebühren können abgezogen werden, sofern ein klarer Bezug zum Beruf besteht.

Spenden und Mitgliedsbeiträge

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind bis zu 20 % des Nettoeinkommens abziehbar. Bei politischen Parteien beträgt der Maximalabzug bei der direkten Bundessteuer 10.300 Franken. Quittungen müssen unbedingt aufbewahrt werden.

Familienabzüge

Viele Eltern schöpfen die möglichen Kinder- und Betreuungsabzüge nicht vollständig aus. Beispiel: Im Kanton Zürich können bis zu 25.000 Franken Kinderbetreuungskosten abgezogen werden, in Basel-Stadt 10.000 Franken und in Bern 8.000 Franken.

Fehler 2: Vermögen unvollständig deklarieren

Bankkonten und Wertschriften

Alle Vermögenswerte per 31. Dezember müssen angegeben werden – inklusive Zinsen und Dividenden. Wer ein Konto oder Depot vergisst, riskiert eine nachträgliche Busse. Da Banken in der Schweiz und im Ausland Daten austauschen, fallen Unstimmigkeiten schnell auf.

Kryptowährungen

Immer mehr Steuerzahler:innen besitzen Bitcoin oder Ethereum. Diese müssen ebenfalls im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis aufgeführt werden. Grundlage ist die jährliche Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

Immobilienwerte

Immobilienbesitzer:innen müssen Steuerwert, Eigenmietwert und Hypotheken angeben. Fehler passieren häufig, wenn Unterhaltskosten unsauber dokumentiert oder falsche Pauschalen angesetzt werden.

Fehler 3: Steuerfrist versäumen

Die meisten Kantone setzen den 31. März als Abgabefrist. Wer zu spät einreicht, erhält eine Mahnung durch das Steueramt. Damit verbunden sind in vielen Fällen Mahngebühren oder Bussen. Wird die Erklärung gar nicht eingereicht, droht eine Ermessensveranlagung, die in der Regel deutlich höher ausfällt als die tatsächliche Steuerbelastung.

Fehler 4: Falsche oder fehlende Nachweise

Krankheitskosten ohne Belege

Ohne Quittungen oder Rechnungen werden Krankheitskosten nicht anerkannt. Besonders Zahnarztkosten führen häufig zu Diskussionen mit dem Steueramt.

Weiterbildung ohne Nachweis

Fehlen Bestätigungen über Kursgebühren oder Prüfungen, wird der Abzug gestrichen.

Spenden ohne Quittung

Nur belegte Spenden sind abziehbar. Viele vergessen, kleine Spenden unter 100 Franken aufzulisten, obwohl diese zusammen oft mehrere hundert Franken ausmachen.

Homeoffice und Berufsauslagen

Gerade beim Homeoffice werden Kosten oft falsch angegeben. Abzugsfähig sind nur notwendige Aufwendungen, z. B. für ein separates Arbeitszimmer, nicht jedoch allgemeine Miet- oder Nebenkosten ohne klaren Bezug.

Fehler 5: Probleme mit digitalen Steuerlösungen

Immer mehr Kantone setzen auf Online-Steuererklärungen (z. B. Zürich mit ZHprivateTax). Fehler entstehen, wenn Pauschalen und effektive Kosten vermischt oder Felder doppelt ausgefüllt werden. Ein häufiger Stolperstein: Abzüge werden sowohl pauschal als auch effektiv geltend gemacht, was das Steueramt korrigiert – und Nachfragen nach sich zieht.

Fehler 6: Besondere Situationen nicht berücksichtigen

Bei gewissen Lebensereignissen gelten Sonderregeln. Werden diese übersehen, kann es teuer werden:

  • Zuzug in die Schweiz oder Wegzug ins Ausland: Bei Wohnsitzwechsel während des Jahres sind unterschiedliche Steuerämter zuständig.
  • Todesfall innerhalb des Steuerjahres: Erben müssen eine separate Steuererklärung einreichen.
  • Aufnahme oder Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit: Zusätzliche Formulare und Fristen sind erforderlich.
  • Gründung oder Umwandlung einer juristischen Person: Unternehmen haben abweichende Pflichten, die oft unterschätzt werden.

Tipps für eine fehlerfreie Steuererklärung

  1. Frühzeitig starten: Sammeln Sie Unterlagen schon im Januar.
  2. Checklisten nutzen: Damit Sie keine Abzüge oder Belege vergessen.
  3. Fristverlängerung beantragen: Sobald Sie merken, dass die Zeit knapp wird.
  4. Digitale Tools mit Sorgfalt einsetzen: Daten genau prüfen, bevor Sie absenden.
  5. Beratung einholen: Bei komplexen Fällen lohnt sich Unterstützung durch Steuerspezialist:innen.

Fazit: Sorgfalt zahlt sich aus

Die häufigsten Fehler in der Steuererklärung sind vermeidbar. Wer Abzüge kennt, Vermögen vollständig angibt, Fristen einhält und Belege ordentlich sammelt, spart bares Geld und vermeidet Ärger mit dem Steueramt. Mit einer guten Vorbereitung und einem klaren System lässt sich die Steuererklärung stressfrei erledigen – und das Steueramt bleibt zufrieden.

No items found.