Steuerfristen in Glarus: Fristen, Verlängerung & Hinweise
Welche Abgabefristen gelten im Kanton Glarus für die Steuererklärung? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Terminen, Fristverlängerungen und möglichen Folgen bei verspäteter Einreichung.
Steuerfristen im Griff – mit professioneller Unterstützung
Im Kanton Glarus übernehmen wir für Sie die gesamte Steuererklärung: vom Ausfüllen über die Fristverlängerung bis hin zur Optimierung Ihrer Abzüge. Einfach, transparent und zuverlässig.
Ordentliche Steuerfristen
Im Kanton Glarus gelten folgende Fristen:
- Privatpersonen: bis 31. März
- Juristische Personen: bis 30. Juni
Die Fristen beziehen sich jeweils auf das Steuerjahr, das im Vorjahr abgeschlossen wurde.
Fristverlängerung beantragen & maximale Fristen
Sollten Sie die Steuererklärung im Kanton Glarus nicht bis zum regulären Termin einreichen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen. Der Antrag kann online oder schriftlich beim Steueramt gestellt werden – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Die maximale Verlängerung gilt bis:
- für Privatpersonen bis 31. Dezember
- für juristische Personen bis 31. März im Folgejahr
Hinweis: Je nach Kanton können für die Fristerstreckung Gebühren erhoben werden.
Gut zu wissen: Bei einer Bestellung über Taxea.ch ist die Fristverlängerung automatisch inklusive. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen das für Sie.
Was passiert bei verspäteter Einreichung?
Wenn die Steuererklärung im Kanton Glarus ohne Fristverlängerung verspätet eingereicht wird, kann das folgende Konsequenzen haben:
- Das Steueramt verschickt eine Mahnung
- Es können Mahngebühren oder Bussen entstehen
- In einzelnen Fällen erfolgt eine Ermessensveranlagung
Um Kosten und zusätzliche Mühe zu vermeiden, empfiehlt es sich, rechtzeitig einzureichen oder unseren Service zu nutzen.
Unterschiedliche Fristen für Sonderfälle
Je nach Situation können abweichende Fristen und besondere steuerliche Regelungen gelten, beispielsweise bei:
- Zuzug aus dem Ausland
- Wegzug ins Ausland
- Todesfall innerhalb des Steuerjahres
- Aufnahme oder Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit
- Gründung, Umwandlung oder Liquidation eines Unternehmens
Bei solchen Sonderfällen empfiehlt sich eine direkte Klärung mit dem zuständigen Steueramt oder die Unterstützung durch einen Steuerspezialisten, um Fristen und Pflichten einzuhalten.
Häufige Fragen zu Steuerfristen in Glarus
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Steuerfristen im Kanton Glarus.
Welche Fristen gelten für die Steuererklärung im Kanton Glarus?
Privatpersonen müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. März einreichen, juristische Personen bis spätestens 30. Juni. Eine Verlängerung ist möglich.
Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?
Die Verlängerung kann online oder schriftlich beim Steueramt Glarus beantragt werden. Wenn Sie über Taxea.ch buchen, übernehmen wir diesen Schritt automatisch.
Muss ich in Glarus jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen?
Ja, alle steuerpflichtigen Personen und Unternehmen im Kanton Glarus müssen jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben.
Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät oder gar nicht einreiche?
In diesem Fall verschickt das Steueramt Mahnungen, erhebt Mahngebühren oder Bussen und kann eine Ermessensveranlagung durchführen.
Kann ich auch bei einem Wegzug eine Fristverlängerung beantragen?
Ja, eine Fristverlängerung ist auch bei einem Wegzug grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass Sie das Steueramt rechtzeitig informieren.