Steuerfristen in Glarus: Fristen, Verlängerung & Hinweise
Welche Fristen gelten im Kanton Glarus für die Abgabe der Steuererklärung? Hier finden Sie alle Informationen zu Einreichungsfristen, Fristverlängerung und möglichen Folgen bei verspäteter Abgabe.
Steuerfristen im Griff – mit professioneller Unterstützung
Mit unserem Steuerservice übernehmen wir das Ausfüllen und Einreichen Ihrer Steuererklärung im Kanton Glarus – inklusive Fristverlängerung, Belegprüfung und Optimierung der Abzüge. Einfach, sicher und zuverlässig.
Ordentliche Steuerfristen
Im Kanton Glarus gelten folgende Fristen für die Steuererklärung:
- Privatpersonen: bis 31. März
- Juristische Personen: bis 30. September
Die Fristen gelten jeweils für das Steuerjahr, das im Vorjahr abgeschlossen wurde.
Fristverlängerung beantragen & maximale Fristen
Falls Sie Ihre Steuererklärung nicht innerhalb der ordentlichen Frist einreichen können, haben Sie die Möglichkeit, beim Kanton Glarus eine Fristverlängerung online oder schriftlich beantragen. Der Antrag kann einfach online oder per Post gestellt werden.
Die maximale Verlängerung gilt:
- für Privatpersonen: bis 30. November
- für juristische Personen: bis 31. Dezember
Gut zu wissen: Bei einer Bestellung über Taxea.ch ist die Fristverlängerung bereits inklusive. Sie müssen nichts weiter tun – wir übernehmen das für Sie.
Was passiert bei verspäteter Einreichung?
Wenn Sie die Frist verpassen und keine Verlängerung beantragt haben, kann das folgende Konsequenzen haben:
- Mahnung durch das Steueramt
- Mahngebühren oder Bussen
- In einzelnen Fällen erfolgt eine Ermessensveranlagung
Vermeiden Sie unnötige Kosten und Stress, indem Sie rechtzeitig einreichen oder unsere Unterstützung nutzen.
Unterschiedliche Fristen für Sonderfälle
Je nach Situation können abweichende Fristen und besondere steuerliche Regelungen gelten, beispielsweise bei:
- Zuzug aus dem Ausland
- Wegzug ins Ausland
- Todesfall innerhalb des Steuerjahres
- Aufnahme oder Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit
- Gründung, Umwandlung oder Liquidation eines Unternehmens
Bei solchen Sonderfällen empfiehlt sich eine direkte Klärung mit dem zuständigen Steueramt oder die Unterstützung durch einen Steuerspezialisten, um Fristen und Pflichten einzuhalten.
Häufige Fragen zu Steuerfristen in Glarus
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Steuerfristen im Kanton Glarus.
Welche Fristen gelten für die Steuererklärung im Kanton Glarus?
Privatpersonen müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. März einreichen, juristische Personen bis zum 30. September. Fristverlängerung online oder schriftlich beantragen ist möglich.
Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?
Sie können eine Fristverlängerung über das Online-Portal des Steueramts oder schriftlich per Post beantragen. Bei Taxea.ch ist die Fristverlängerung automatisch inklusive.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann droht eine Mahnung durch das Steueramt, es können Mahngebühren oder Bussen entstehen, in Extremfällen auch eine Ermessensveranlagung.
Muss ich jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen?
Ja, wenn Sie im Kanton Glarus steuerpflichtig sind, müssen Sie jährlich eine Steuererklärung einreichen – unabhängig von der Einkommenshöhe.
Gibt es Besonderheiten bei einem Wegzug ins Ausland?
Ja, bei einem Wegzug ins Ausland gelten besondere Melde- und Fristenregelungen. Wir empfehlen, frühzeitig mit dem Steueramt oder einer Steuerspezialistin Kontakt aufzunehmen, um Versäumnisse zu vermeiden.