Für Expats mit Steuerpflicht

Steuererklärung für Expats in der Schweiz

Ihre Steuererklärung als Expat ist bei uns in guten Händen: Wir berücksichtigen alle relevanten Vorschriften und helfen bei komplexen Wohnsitz- und Einkommenssituationen.

Basic
Bearbeitung bis am 31.12.2025
Kontrolle der Dokumente
Erstellung der Steuererklärung
Maximierung der Steuerabzüge
Beantragung Fristerstreckung **
Empfohlen
Bestseller
Bearbeitung innert 5 Wochen *
zusätzlich zum
Basic-Paket
Express Bearbeitung (5 Wochen)
Kontrolle der Steuerrechnung
Kontrolle des Steuerberscheids
Vertretung gegenüber Steuerbehörden
Prime
Bearbeitung innert 10 Arbeitstage *
zusätzlich zum
Bestseller-Paket
Super Express Bearbeitung (10 Arbeitstage)
Check Steueroptimierung
Persönliches Beratungsgespräch

Wichtige Hinweise

* Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Bestellungseingänge. Die Bearbeitung beginnt erst wenn die Informationen und die eingereichten Dokumente komplett sind. Die notwendige Fristerstreckung wird durch uns vorgenommen.

** Für alle Bestellungen wird falls noch möglich eine Fristerstreckung bis zum letztmöglichen Datum beantragt.

Nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen

Für quellenbesteuerte Personen mit Wohnsitz oder Einkommen in der Schweiz, die mehr aus ihrer Steuererklärung herausholen möchten.

Ergänzend zur Quellensteuer – sinnvoll bei komplexen Situationen
Steuervorteile prüfen und individuelle Abzüge geltend machen
Korrekte Besteuerung bei hohem Einkommen oder Doppelverdienst sicherstellen
Fristgerechte Einreichung des Antrags übernehmen wir für Sie
dès
CHF 80
(hors TVA)

Steuerliche Situation & Herausforderungen von Expats

Für Expats in der Schweiz ist die Steuererklärung oft mit Unsicherheit verbunden: unterschiedliche kantonale Regelungen, Sprachbarrieren und Fragen zur Quellensteuer oder zur ordentlichen Veranlagung sorgen für Komplexität.

Ein häufiger Fall ist der Antrag auf eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV), etwa bei höheren Einkommen oder wenn Abzüge geltend gemacht werden sollen. Auch die Kombination von Wohnsitz in einem Kanton und Arbeit in einem anderen wirft häufig Fragen auf – besonders bei internationalen Arbeitsverhältnissen.

Hinzu kommen praktische Fragen wie: Welche Dokumente müssen übersetzt werden? Welche Einkommen oder Vermögenswerte aus dem Ausland sind zu deklarieren? Wie wirkt sich ein Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz auf die Steuerpflicht aus?

Diese Aspekte sind besonders relevant für Expats, die erstmals in der Schweiz steuerpflichtig werden, bereits über Vermögenswerte im Ausland verfügen oder ein Einkommen oberhalb der Quellensteuergrenze beziehen. Eine strukturierte und rechtssichere Einreichung der Steuererklärung hilft, spätere Rückfragen der Steuerbehörden zu vermeiden und steuerlich relevante Aspekte korrekt abzubilden.

Unser Team ist auf die Anforderungen von Expats spezialisiert und unterstützt bei der Deklaration von internationalen Einkünften, NOV-Anträgen und der korrekten Zuordnung von steuerpflichtigen Elementen – unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen und kantonalen Unterschieden.

Häufig gestellte Fragen

In diesem Abschnitt finden Sie Informationen zu typischen steuerlichen Herausforderungen von Expats in der Schweiz.

Ich bin erst seit kurzem in der Schweiz – muss ich bereits eine Steuererklärung ausfüllen?

Ja, je nach Aufenthaltsstatus und Kanton kann bereits im ersten Jahr eine Steuerpflicht bestehen. Besonders wenn Sie über ein Einkommen verfügen, das nicht quellenbesteuert wird (z. B. selbstständig oder hoher Lohn), ist eine Einreichung nötig.

Ich beziehe mein Einkommen über die Quellensteuer – muss ich trotzdem eine
Steuererklärung einreichen?

Das hängt unter anderem von der Höhe Ihres Einkommens, Ihrem Zivilstand und Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden oder Sie relevante Abzüge geltend machen möchten, ist eine sogenannte nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) erforderlich. Diese muss jedes Jahr aktiv beantragt werden – dieser Antrag kann direkt über uns für CHF 80 gestellt werden.

Was bedeutet es, wenn mein Wohnsitz und mein Arbeitsort in unterschiedlichen Kantonen
liegen?

In der Schweiz ist in der Regel der Wohnsitzkanton für die Steuererhebung zuständig. Das kann jedoch zu Komplexität führen, wenn beispielsweise im Arbeitskanton Quellensteuer erhoben wurde oder zusätzliche Einkünfte erzielt wurden. Je nach Fall ist eine Anpassung oder Nachveranlagung notwendig.

Ich habe Einkommen oder Konten im Ausland – muss ich diese in der Schweiz deklarieren?

Ja. In der Schweiz gilt die weltweite Steuerpflicht. Sämtliche Einkünfte und Vermögenswerte – auch im Ausland – müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Dies ist auch relevant für eventuelle Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Ihrem Heimatland.

Welche Unterlagen muss ich für die Steuererklärung einreichen?

Lohnausweise, Bankbescheinigungen, Mietkosten, Versicherungen und – falls vorhanden – Dokumente aus dem Ausland (z. B. Renten oder Liegenschaften). Bei der Bestellung werden Sie aufgefordert, alle relevanten Unterlagen hochzuladen. Sollten einzelne Dokumente fehlen oder Rückfragen bestehen, setzen sich unsere Spezialist:innen mit Ihnen in Verbindung.

Häufig gestellte Fragen zum Bestellprozess von Taxea.chFindea.ch

Haben Sie Fragen?

Wenn Ihre steuerliche Situation nicht ganz in eines unserer Pakete passt oder Sie unsicher sind, ob zum Beispiel ein NOV-Antrag für Sie sinnvoll ist, helfen wir Ihnen gerne weiter.