Doppelbesteuerung – ein Einkommen, eine Steuer.

Viele Expats haben Sorge, dass sie ihr Einkommen sowohl in der Schweiz als auch im Herkunftsland versteuern müssen. Das wäre eine doppelte Belastung – aber keine Sorge: Die Schweiz hat mit den meisten Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, die genau das verhindern.

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Was regelt ein Abkommen zur Doppelbesteuerung?

Ein DBA legt fest, welcher Staat für welches Einkommen zuständig ist – etwa bei:

  • Löhnen
  • Renten
  • Dividenden
  • Zinsen
  • Vermietungseinkünften
  • Unternehmensgewinnen

Es sorgt dafür, dass Sie nicht zweimal auf dieselben Einkünfte Steuern zahlen müssen. Stattdessen gibt es entweder eine Freistellung in der Schweiz oder eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuer.

Wichtig für die Praxis

Die Schweiz verwendet das sogenannte Welteinkommensprinzip. Auch wenn ein Teil des Einkommens nicht direkt in der Schweiz besteuert wird, beeinflusst er den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Man nennt das „Progressionsvorbehalt“: Ihr Steuersatz richtet sich dann nach dem gesamten Einkommen.

Damit die Schweiz die DBA-Regeln korrekt anwenden kann, müssen Sie sämtliche Einkünfte transparent angeben. Auch Belege, Steuerbescheide oder Kontoauszüge aus dem Ausland sollten bereitgestellt werden.

Unser Team kennt die länderspezifischen Unterschiede und hilft Ihnen, das Beste aus Ihrem Abkommen herauszuholen – und unnötige Doppelbesteuerung zu vermeiden.

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Internationale Einkommensquellen können zu Überschneidungen führen. Melden Sie sich gerne, wenn Sie Ihre Situation besser einordnen möchten.