Steuerfristen in Genf: Fristen, Verlängerung & Hinweise
Welche Fristen gelten im Kanton Genf für die Einreichung der Steuererklärung? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Terminen, Verlängerungsmöglichkeiten und den Folgen einer verspäteten Abgabe.
Steuerfristen im Griff – mit professioneller Unterstützung
Im Kanton Genf kümmern wir uns um Ihre komplette Steuererklärung: vom Ausfüllen über die Fristverlängerung bis hin zur Optimierung Ihrer Abzüge. Verlässlich, effizient und bequem.
Ordentliche Steuerfristen
Im Kanton Genf gelten folgende Abgabetermine für die Steuererklärung:
- Privatpersonen: bis 31. März
- Juristische Personen: bis 30. April
Die Fristen beziehen sich jeweils auf das Steuerjahr des Vorjahres.
Fristverlängerung beantragen & maximale Fristen
Wenn Sie Ihre Steuererklärung im Kanton Genf nicht rechtzeitig einreichen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen. Dies kann online oder schriftlich beim Steueramt erfolgen – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Die maximalen Fristen sind:
- für Privatpersonen bis 31. Dezember
- für juristische Personen bis 31. Dezember
Hinweis: Je nach Kanton können für die Fristerstreckung Gebühren erhoben werden.
Gut zu wissen: Bei einer Bestellung über Taxea.ch ist die Fristverlängerung automatisch inbegriffen. Sie müssen nichts weiter unternehmen – wir übernehmen das für Sie.
Was passiert bei verspäteter Einreichung?
Wird die Steuererklärung im Kanton Genf ohne Verlängerung verspätet eingereicht, drohen folgende Konsequenzen:
- Das Steueramt stellt eine Mahnung aus
- Es können Mahngebühren oder Bussen erhoben werden
- In bestimmten Fällen erfolgt eine Ermessensveranlagung
Um unnötige Kosten und Aufwand zu vermeiden, empfiehlt es sich, rechtzeitig einzureichen oder auf die Unterstützung von Taxea.ch zu setzen.
Unterschiedliche Fristen für Sonderfälle
Je nach Situation können abweichende Fristen und besondere steuerliche Regelungen gelten, beispielsweise bei:
- Zuzug aus dem Ausland
- Wegzug ins Ausland
- Todesfall innerhalb des Steuerjahres
- Aufnahme oder Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit
- Gründung, Umwandlung oder Liquidation eines Unternehmens
Bei solchen Sonderfällen empfiehlt sich eine direkte Klärung mit dem zuständigen Steueramt oder die Unterstützung durch einen Steuerspezialisten, um Fristen und Pflichten einzuhalten.
Häufige Fragen zu Steuerfristen in Genf
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Steuerfristen im Kanton Genf.
Welche Fristen gelten für die Steuererklärung im Kanton Genf?
Privatpersonen müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. März einreichen, juristische Personen bis zum 30. April. Bei Bedarf kann eine Verlängerung beantragt werden.
Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?
Der Antrag kann online oder schriftlich beim Steueramt Genf gestellt werden. Über Taxea.ch übernehmen wir die Verlängerung automatisch für Sie.
Muss ich in Genf jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen?
Ja, alle steuerpflichtigen Personen und Unternehmen im Kanton Genf müssen ihre Steuererklärung jährlich einreichen.
Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät oder gar nicht einreiche?
In solchen Fällen kann das Steueramt Mahnungen verschicken, Gebühren oder Bussen verhängen und eine Ermessensveranlagung durchführen.
Kann ich auch bei einem Wegzug eine Fristverlängerung beantragen?
Ja, eine Fristverlängerung ist auch bei einem Wegzug aus dem Kanton möglich, sofern das Steueramt rechtzeitig informiert wird.