Steuerfristen in Genf: Fristen, Verlängerung & Hinweise

Welche Fristen gelten im Kanton Genf für die Abgabe der Steuererklärung? Hier finden Sie alle Informationen zu Einreichungsfristen, Fristverlängerung und möglichen Folgen bei verspäteter Abgabe.

Mit uns verpassen sie keine frist.

Steuerfristen im Griff – mit professioneller Unterstützung

Mit unserem Steuerservice übernehmen wir das Ausfüllen und Einreichen Ihrer Steuererklärung im Kanton Genf – inklusive Fristverlängerung, Belegprüfung und Optimierung der Abzüge. Einfach, sicher und zuverlässig.

Ordentliche Steuerfristen

Im Kanton Genf gelten folgende Fristen für die Steuererklärung:

  • Privatpersonen: bis 31. März
  • Juristische Personen: bis 30. April

Die Fristen gelten jeweils für das Steuerjahr, das im Vorjahr abgeschlossen wurde.

Fristverlängerung beantragen & maximale Fristen

Falls Sie Ihre Steuererklärung nicht innerhalb der ordentlichen Frist einreichen können, haben Sie die Möglichkeit, beim Kanton Genf eine Fristverlängerung online oder schriftlich beantragen. Dies gilt sowohl für natürliche als auch juristische Personen.

Die maximale Verlängerung gilt:

  • für Privatpersonen: bis 31. Oktober
  • für juristische Personen: bis 30. November

Gut zu wissen: Bei einer Bestellung über Taxea.ch ist die Fristverlängerung bereits inklusive. Sie müssen nichts weiter tun – wir übernehmen das für Sie.

Was passiert bei verspäteter Einreichung?

Wenn Sie die Frist verpassen und keine Verlängerung beantragt haben, kann das folgende Konsequenzen haben:

  • Mahnung durch das Steueramt
  • Mahngebühren oder Bussen
  • In bestimmten Fällen droht eine Ermessensveranlagung

Vermeiden Sie unnötige Kosten und Stress, indem Sie rechtzeitig einreichen oder unsere Unterstützung nutzen.

Unterschiedliche Fristen für Sonderfälle

Je nach Situation können abweichende Fristen und besondere steuerliche Regelungen gelten, beispielsweise bei:

  • Zuzug aus dem Ausland
  • Wegzug ins Ausland
  • Todesfall innerhalb des Steuerjahres
  • Aufnahme oder Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit
  • Gründung, Umwandlung oder Liquidation eines Unternehmens

Bei solchen Sonderfällen empfiehlt sich eine direkte Klärung mit dem zuständigen Steueramt oder die Unterstützung durch einen Steuerspezialisten, um Fristen und Pflichten einzuhalten.

Häufige Fragen zu Steuerfristen in Genf

Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Steuerfristen im Kanton Genf.

Welche Fristen gelten für die Steuererklärung im Kanton Genf?

Privatpersonen müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. März einreichen, juristische Personen bis zum 30. April. Eine Fristverlängerung ist möglich.

Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?

Sie können die Fristverlängerung online oder schriftlich beantragen. Wenn Sie über Taxea.ch buchen, übernehmen wir das automatisch für Sie.

Was passiert bei verspäteter Einreichung?

Es folgt eine Mahnung durch das Steueramt, es drohen Mahngebühren oder Bussen, in Extremfällen sogar eine Ermessensveranlagung.

Muss ich jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen?

Ja, im Kanton Genf sind steuerpflichtige Personen grundsätzlich zur jährlichen Einreichung verpflichtet – unabhängig vom Einkommen.

Kann ich bei einem Wegzug in einen anderen Kanton eine Fristverlängerung beantragen?

Ja, Fristverlängerungen sind in diesem Fall möglich. Wichtig ist eine rechtzeitige Mitteilung an das zuständige Steueramt.

Kontaktaufnahme mit Taxea.chFindea.ch

Haben Sie Fragen?

Sie sind unsicher, welche Frist für Ihre Situation gilt oder möchten die Steuererklärung abgeben lassen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.