Glossar rund um Steuern in der Schweiz

Steuerbegriffe können kompliziert und verwirrend sein – besonders bei kantonalen Unterschieden und juristischen Formulierungen. In unserem Glossar finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Schweizer Steuersystem.

Schnell zum richtigen Begriff im Glossar

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A

Alimente
Alimente sind gesetzlich geregelte Unterhaltszahlungen – entweder für Kinder oder geschiedene bzw. getrennt lebende Ehepartner:innen. Für die empfangende Person gelten sie als steuerbares Einkommen. Die zahlende Person kann sie als Abzug in der Steuererklärung geltend machen.

Allgemeine AbzĂĽge
Allgemeine Abzüge mindern das steuerbare Einkommen, ohne direkt mit der Erwerbstätigkeit verbunden zu sein. Dazu gehören etwa Krankheitskosten, Spenden, Versicherungsprämien oder Einzahlungen in die Säule 3a.

Aufwandbesteuerung
Bei der Aufwandbesteuerung wird die Steuer anhand des jährlichen Lebensaufwands und nicht auf Basis des Einkommens berechnet. Dieses Modell ist für vermögende, nicht erwerbstätige ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz vorgesehen.

Automatischer Informationsaustausch (AIA)
Der automatische Informationsaustausch (AIA) verpflichtet Finanzinstitute, Kontodaten von ausländischen Steuerpflichtigen an die Steuerbehörde im Wohnsitzland zu melden. Ziel ist eine bessere Steuertransparenz und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung.

Automobilsteuer
Die Automobilsteuer beträgt 4 % des Fahrzeugwerts und wird beim Import oder bei der Herstellung von Personenwagen in der Schweiz erhoben. Nutzfahrzeuge sowie bestimmte Spezialfahrzeuge sind von dieser Steuer ausgenommen.

B

Berechnungsgrundlage
Die Berechnungsgrundlage ist der Ausgangswert zur Berechnung einer Steuer. Bei der Einkommenssteuer ist dies etwa das steuerbare Einkommen. Sie bestimmt die Höhe der geschuldeten Steuer.

Berufsauslagen
Berufsauslagen sind abzugsfähige Kosten, die durch die Erwerbstätigkeit entstehen – etwa für Fahrten, Verpflegung, Kleidung oder Weiterbildung. In vielen Fällen gilt ein Pauschalabzug mit Maximalbetrag.

Beschränkte Steuerpflicht
Eine Person ist beschränkt steuerpflichtig, wenn sie in der Schweiz Einkünfte erzielt, aber keinen Wohnsitz hier hat. Die Besteuerung erfolgt meist direkt an der Quelle – etwa bei Auftritten ausländischer Künstler:innen.

Besitzsteuern
Besitzsteuern werden unabhängig von der Nutzung auf bestimmte Objekte erhoben, zum Beispiel für Hunde oder Motorfahrzeuge. Die Steuerpflicht ergibt sich allein durch den Besitz.

Bewegliches Vermögen
Zum beweglichen Vermögen zählen z. B. Bankguthaben, Wertschriften, Lebensversicherungen oder Fahrzeuge. Es wird separat vom unbeweglichen Vermögen wie Immobilien besteuert.

Bundessteuern
Bundessteuern werden vom Bund erhoben. Dazu gehören insbesondere die direkte Bundessteuer auf Einkommen und Unternehmensgewinne. Sie ergänzt die kantonalen und kommunalen Steuern.

D

Direkte Bundessteuer
Die direkte Bundessteuer wird jährlich auf das Einkommen natürlicher Personen und den Reingewinn juristischer Personen erhoben. Sie gilt schweizweit einheitlich und ist eine wichtige Einnahmequelle des Bundes.

Direkte Steuer
Direkte Steuern werden direkt beim Steuerpflichtigen erhoben. Steuersubjekt und -träger sind identisch. Beispiele sind Einkommens-, Vermögens-, Gewinn-, Erbschafts- oder Quellensteuer.

Doppelbesteuerungsverbot
Das Doppelbesteuerungsverbot verhindert, dass dieselben Einkünfte oder Vermögen mehrfach – etwa in verschiedenen Ländern oder Kantonen – besteuert werden. Geregelt wird dies über Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Doppelverdienerabzug
Ist ein Ehepaar oder eingetragenes Paar gemeinsam erwerbstätig, kann der Doppelverdienerabzug geltend gemacht werden. Er reduziert die Steuerlast bei gemeinsamer Veranlagung und ist kantonal unterschiedlich geregelt.

E

Eigenmietwert
Wer Wohneigentum selbst bewohnt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Er entspricht der Miete, die bei Fremdnutzung erzielt werden könnte.

Einkommen
Zum steuerbaren Einkommen zählen z. B. Löhne, Renten, Unterhaltszahlungen, Kapitalerträge und der Eigenmietwert. Es bildet die Grundlage für die Einkommenssteuer.

Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben – auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene. Abzüge und Freibeträge reduzieren die Steuerlast.

Einsprache
Wer mit der Steuerveranlagung nicht einverstanden ist, kann innert 30 Tagen Einsprache erheben. Die BegrĂĽndung muss schriftlich erfolgen und kann zur Korrektur fĂĽhren.

Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Der Inhaber haftet unbeschränkt, versteuert Einkommen und Vermögen privat.

Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer fällt beim Übergang von Vermögen im Todesfall an. Sie variiert je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad. In vielen Fällen sind enge Angehörige befreit.

Ergänzende Veranlagung
Wer quellenbesteuert ist und zusätzliche Einkünfte hat, muss eine ergänzende Veranlagung vornehmen. In diesen Fällen ist eine vollständige Steuererklärung nötig.

Ermessensveranlagung
Wenn keine Steuererklärung eingereicht wird, kann das Steueramt Einkommen und Vermögen schätzen. Diese Ermessensveranlagung fällt meist zu Ungunsten der steuerpflichtigen Person aus.

F

Fiskalsteuern
Fiskalsteuern sind Abgaben des Staates ohne direkte Gegenleistung. Sie dienen der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und umfassen z. B. Einkommens- oder Mehrwertsteuer.

Fremdbetreuungskosten
Kosten für Kita, Hort oder Tagesfamilie gelten als Fremdbetreuungskosten und sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abziehbar – etwa bei Erwerbstätigkeit beider Elternteile.

G

Gemeindesteuern
Die Gemeindesteuer ist eine jährlich fällige Steuer an die Wohngemeinde. Sie ergibt sich aus der Staatssteuer multipliziert mit dem jeweiligen Gemeindesteuerfuss, der je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ist.

Gewinnsteuer
Juristische Personen wie AGs, GmbHs oder Stiftungen zahlen auf ihren Jahresgewinn eine Gewinnsteuer – sowohl kantonal als auch an den Bund. Grundlage ist der steuerbare Reingewinn.

Gewinnungskosten
Das sind berufsbedingte Ausgaben wie Fahrkosten, Verpflegung oder Weiterbildungen. Sie können vom Einkommen abgezogen werden und senken so die Steuerlast.

GrundstĂĽckgewinnsteuer
Beim Verkauf einer Immobilie wird auf dem erzielten Reingewinn eine Grundstückgewinnsteuer fällig. Je nach Kanton und Besitzdauer fällt sie unterschiedlich hoch aus und wird meist vom Verkäufer getragen.

H

Hauptsteuerdomizil
‍
Das Hauptsteuerdomizil ist bei natürlichen Personen in der Regel der Wohnsitz bzw. der Lebensmittelpunkt. Bei juristischen Personen gilt der Firmensitz oder Ort der Geschäftsleitung. Dort erfolgt die ordentliche Besteuerung von Einkommen und Vermögen.

J

Juristische Person
‍
Als juristische Person gelten rechtlich selbstständige Organisationen wie Aktiengesellschaften (AG), GmbHs, Genossenschaften, Vereine oder Stiftungen. Sie haben eigene Rechte und Pflichten und werden separat besteuert – insbesondere für Gewinn und Kapital.

K

Kalte Progression
Erhält man wegen der Inflation eine Lohnerhöhung, steigt oft auch die Steuerbelastung – obwohl die reale Kaufkraft gleich bleibt. Das passiert, wenn die Steuertarife nicht entsprechend angepasst werden.

Kapitalgesellschaften
Zu den Kapitalgesellschaften gehören die AG, GmbH und Kommanditaktiengesellschaft. Sie gelten als juristische Personen und sind eigenständig steuerpflichtig.

Kausalabgaben
Gebühren, Vorzugslasten oder Ersatzabgaben, die vom Staat für eine konkrete Leistung – etwa eine Dienstleistung oder Infrastruktur – erhoben werden.

Kinderabzug
Tragen Eltern hauptsächlich die Kosten für ein minderjähriges oder in Ausbildung stehendes Kind, können sie einen Kinderabzug in der Steuererklärung geltend machen.

Kirchensteuer
Mitglieder einer anerkannten Kirche zahlen diese Steuer zur Finanzierung kirchlicher Aufgaben und Institutionen.

Kopfsteuer
Eine pauschale Steuer, die volljährige Personen unabhängig von Einkommen oder Vermögen entrichten müssen. Häufig von den Gemeinden erhoben.

Kryptowährungen
Digitale Währungen wie Bitcoin gelten als Vermögen und müssen im Wertschriftenverzeichnis aufgeführt werden. Kapitalgewinne sind steuerfrei, Erträge aus Mining oder selbstständiger Tätigkeit jedoch steuerpflichtig.

L

Lohnausweis
Der Lohnausweis ist ein offizielles Dokument des Arbeitgebers, das sämtliche ausbezahlten Leistungen wie Lohn, Bonus oder Spesen aufführt. Er dient als Grundlage für die Einkommensdeklaration in der Steuererklärung.

Lotteriesteuer
Die Lotteriesteuer wird auf Gewinne aus Lotterien, Online-Casinos und Geschicklichkeitsspielen erhoben. Je nach Höhe und Herkunft des Gewinns kann sie kantonal unterschiedlich ausfallen.

M

Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine indirekte Steuer auf den Konsum von Waren und Dienstleistungen in der Schweiz. Sie wird vom Unternehmen erhoben, aber vom Endkonsumenten getragen und an den Bund abgefĂĽhrt. Die MWST ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Bundes.

N

Nachträgliche Veranlagung
Quellensteuerpflichtige Personen mit einem Jahreseinkommen über CHF 120’000 unterliegen der nachträglichen ordentlichen Veranlagung. Sie müssen zusätzlich zur Quellensteuer eine vollständige Steuererklärung einreichen.

NatĂĽrliche Person
Eine natürliche Person ist eine Privatperson – also jeder Mensch im Gegensatz zu juristischen Personen wie Unternehmen oder Vereinen.

Nebensteuerdomizil
Ein Nebensteuerdomizil liegt vor, wenn eine steuerpflichtige Person zusätzlich zum Wohnsitz (Hauptsteuerdomizil) an einem weiteren Ort steuerpflichtig ist – zum Beispiel durch eine Betriebsstätte, einen Geschäftssitz oder eine Immobilie.

P

Personalsteuer
Die Personalsteuer – auch Kopfsteuer genannt – ist eine Pauschalsteuer, die von volljährigen Personen unabhängig von Einkommen oder Vermögen jährlich entrichtet werden muss. Sie wird meist von Gemeinden erhoben.

Personengesellschaften
Personengesellschaften bestehen aus mindestens zwei natürlichen Personen, die gemeinsam ein Geschäft betreiben. Zu den häufigsten Formen zählen die Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft und einfache Gesellschaft.

Q

Quellensteuer
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt vom Einkommen – meist vom Lohn – abgezogen und vom Arbeitgeber an die Steuerbehörde übermittelt wird. Sie betrifft insbesondere erwerbstätige Personen ohne Niederlassungsbewilligung oder Wohnsitz in der Schweiz. Eine zusätzliche Steuererklärung ist nur bei bestimmten Einkommenshöhen oder weiteren Einkünften nötig (nachträgliche oder ergänzende Veranlagung).

R

Reinvermögen
Das Reinvermögen ist der Betrag, der sich ergibt, wenn vom gesamten Vermögen einer Person (z. B. Bankguthaben, Wertschriften, Immobilien) sämtliche Schulden (z. B. Hypotheken, Kredite) abgezogen werden. Es bildet die Grundlage für die Vermögenssteuer.

S

Schenkungssteuer
Die Schenkungssteuer wird vom Empfänger der Schenkung bezahlt. In vielen Kantonen sind Schenkungen an Ehepartner:innen, eingetragene Partner:innen oder Nachkommen steuerfrei.

Schuldzinsen
Zinsen auf private Schulden – wie Hypotheken oder Kredite – können in der Steuererklärung abgezogen werden, sofern sie belegt werden können.

Sekundäre Steuerpflicht
Eine sekundäre Steuerpflicht entsteht, wenn jemand in einem anderen Kanton oder Staat z. B. eine Liegenschaft besitzt oder eine Betriebsstätte führt, ohne dort wohnhaft zu sein.

SozialabzĂĽge
Mit Sozialabzügen – z. B. Kinder- oder Unterstützungsabzug – werden besondere familiäre oder soziale Situationen steuerlich berücksichtigt.

Spenden
Freiwillige Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen können innerhalb gesetzlicher Grenzen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Steuerausscheidung
Bei Steuerpflicht in mehreren Kantonen oder Ländern wird Einkommen und Vermögen anteilsmässig auf die jeweiligen Steuerdomizile verteilt – zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.

Steuerbares Einkommen
Das steuerbare Einkommen ergibt sich aus dem Reineinkommen abzüglich der zulässigen Sozialabzüge.

Steuerfuss
Der Steuerfuss ist ein von Gemeinden und Kantonen jährlich festgelegter Prozentsatz zur Berechnung der geschuldeten Steuer.

Steuerhoheit
Die Steuerhoheit beschreibt das Recht von Bund, Kantonen und Gemeinden, Steuern zu erheben.

Steuererklärung
Die Steuererklärung ist das Formular, mit dem natürliche oder juristische Personen ihre Einkünfte und Vermögenswerte offenlegen.

Steuerobjekt
Das Steuerobjekt ist der Gegenstand der Besteuerung – z. B. das Einkommen, das Vermögen oder ein Gewinn aus einem Liegenschaftsverkauf.

Steueroptimierung
Legale Massnahmen, um die individuelle Steuerlast zu senken – z. B. durch Abzüge, Vorsorgeeinzahlungen oder geschickte Vermögensplanung.

Steuerperiode
Die Steuerperiode ist in der Regel das Kalenderjahr, für das Einkommen und Vermögen versteuert werden. Bei Wegzug oder Todesfall kann sie unterjährig sein.

Steuerprogression
Die Steuerprogression bewirkt, dass mit steigendem Einkommen auch der Steuersatz ansteigt – hohe Einkommen werden prozentual stärker belastet.

Steuersatz
Der Steuersatz bestimmt, wie viel Prozent der Berechnungsgrundlage (z. B. Einkommen) als Steuer geschuldet wird.

Steuersubjekt
Das Steuersubjekt ist die steuerpflichtige Person – entweder eine natürliche oder juristische Person.

Straflose Selbstanzeige
Mit einer straflosen Selbstanzeige können nicht deklarierte Einkünfte oder Vermögen einmalig nachgemeldet werden – ohne Strafe, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

U

‍Unbeschränkte Steuerpflicht
Wer in der Schweiz seinen steuerrechtlichen Wohnsitz und eine wirtschaftliche Zugehörigkeit hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig – das heisst: mit seinem weltweiten Einkommen und Vermögen.

Unbewegliches Vermögen
Unbewegliches Vermögen umfasst Immobilien und Grundstücke. Diese werden getrennt vom übrigen Vermögen besteuert.

Unterhaltszahlungen
Regelmässige Zahlungen an Kinder oder ehemalige Ehepartner:innen. Sie gelten beim Empfänger als steuerbares Einkommen und können vom Zahlenden steuerlich abgezogen werden.

Unterjährige Steuererklärung
Bei Wegzug, Zuzug, Todesfall oder Austritt aus der Quellensteuer muss eine Steuererklärung für den betreffenden Zeitraum im laufenden Jahr eingereicht werden.

Unterjährige Steuerpflicht
Die Steuerpflicht beginnt oder endet unterjährig – z. B. bei einem Zuzug in die Schweiz, einem Wegzug oder bei einem Todesfall. Die Steuer wird anteilig für diesen Zeitraum berechnet.

UnterstĂĽtzungsabzug
Wer eine unterstützungsbedürftige, erwerbsunfähige Person finanziell unterstützt, kann dafür unter bestimmten Voraussetzungen einen Steuerabzug geltend machen.

V

VeranlagungsverfĂĽgung
Die Veranlagungsverfügung ist der offizielle Steuerbescheid der Behörde. Sie legt auf Basis der eingereichten Steuererklärung die definitiven Steuerfaktoren und die fällige Steuerlast fest.

Verrechnungssteuer
Die Verrechnungssteuer beträgt 35 % und wird beispielsweise auf Zinserträge und Dividenden erhoben. Die Bank zieht sie direkt ab und überweist sie an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Bei vollständiger Deklaration der Erträge in der Steuererklärung wird sie zurückerstattet.

Versicherungsprämien
Prämien für Kranken-, Unfall-, Lebens- oder Rentenversicherungen können – je nach Kanton und innerhalb bestimmter Limiten – in der Steuererklärung vom Einkommen abgezogen werden.

Z

Zweiverdienerabzug
Der Zweiverdienerabzug – auch Doppelverdienerabzug genannt – kann geltend gemacht werden, wenn beide Ehepartner:innen oder eingetragenen Partner:innen erwerbstätig sind. Er reduziert die Steuerbelastung, die durch das Zusammenrechnen beider Einkommen entsteht. Die Höhe und Voraussetzungen sind kantonal geregelt.

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