Damit die steuererklärung kein extra-stress wird

Steuererklärung für Studierende zum fairen Preis

Als Studierende profitieren Sie von einem vergünstigten Preis. Wir übernehmen Ihre Steuererklärung vollständig und stellen sicher, dass Sie alle möglichen Abzüge korrekt nutzen können.

Basic
Bearbeitung bis am 31.12.2025
Kontrolle der Dokumente
Erstellung der Steuererklärung
Maximierung der SteuerabzĂĽge
Beantragung Fristerstreckung **
Empfohlen
Bestseller
Bearbeitung innert 5 Wochen *
zusätzlich zum
Basic-Paket
Express Bearbeitung (5 Wochen)
Kontrolle der Steuerrechnung
Kontrolle des Steuerberscheids
Vertretung gegenüber Steuerbehörden
Prime
Bearbeitung innert 10 Arbeitstage *
zusätzlich zum
Bestseller-Paket
Super Express Bearbeitung (10 Arbeitstage)
Check Steueroptimierung
Persönliches Beratungsgespräch

Wichtige Hinweise

* Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Bestellungseingänge. Die Bearbeitung beginnt erst wenn die Informationen und die eingereichten Dokumente komplett sind. Die notwendige Fristerstreckung wird durch uns vorgenommen.

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** Für alle Bestellungen wird falls noch möglich eine Fristerstreckung bis zum letztmöglichen Datum beantragt.

Nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen

Für quellenbesteuerte Personen mit Wohnsitz oder Einkommen in der Schweiz, die mehr aus ihrer Steuererklärung herausholen möchten.

Ergänzend zur Quellensteuer – sinnvoll bei komplexen Situationen
Steuervorteile prĂĽfen und individuelle AbzĂĽge geltend machen
Korrekte Besteuerung bei hohem Einkommen oder Doppelverdienst sicherstellen
Fristgerechte Einreichung des Antrags ĂĽbernehmen wir fĂĽr Sie
starting from
CHF 80
(VAT excluded)

Was Studierende bei der Steuererklärung beachten sollten

Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz sind in vielen Fällen steuerpflichtig – insbesondere wenn sie neben dem Studium ein Einkommen erzielen, Stipendien erhalten oder Vermögen besitzen. Die Abgrenzung, was steuerpflichtig ist und was nicht, ist für viele nicht auf Anhieb klar. Zudem ändern sich Studien- und Lebenssituationen häufig innerhalb eines Jahres – etwa durch einen Ortswechsel, einen Nebenjob, Auslandsaufenthalt oder eine Immatrikulationspause.

Herausforderungen entstehen auch durch Unsicherheiten bei spezifischen Regelungen: Kann ich meine Studiengebühren abziehen? Wie wirkt sich der Wegfall des „Wochenaufenthalter“-Status steuerlich aus? Was passiert mit Unterhaltszahlungen oder Stipendien? Viele dieser Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten – sie hängen vom Kanton, der Einkommenshöhe und der persönlichen Situation ab.

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Studium – wir klären für Sie, was steuerlich relevant ist, und helfen dabei, Zeit und Geld zu sparen. Alles erfolgt online, durch erfahrene Spezialist:innen und mit Zufriedenheitsgarantie.

Häufig gestellte Fragen

In diesem Abschnitt beantworten wir häufige Fragen von Studierenden zur Steuererklärung – etwa zur Deklarationspflicht, zu möglichen Abzügen und zu typischen Unsicherheiten während des Studiums.

Muss ich als Studierende:r überhaupt eine Steuererklärung einreichen?

Ja. In der Schweiz sind alle volljährigen Personen steuerpflichtig – also ab dem 18. Lebensjahr – und grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Auch bei geringem oder keinem Einkommen verlangen viele Kantone eine vollständige Deklaration. Falls Sie Einkünfte aus Nebenjob, Praktikum, selbstständiger Tätigkeit oder Kapitalanlagen haben, ist die Einreichung in jedem Fall erforderlich.

Welche AbzĂĽge kann ich als Studierende:r geltend machen?

Unter bestimmten Bedingungen sind z. B. Ausbildungskosten, Berufsauslagen (z. B. Fahrtwege zur Uni), Versicherungen oder Säule 3a-Einzahlungen abziehbar. Wir prüfen, welche Abzüge in Ihrem Fall anwendbar sind und berücksichtigen kantonale Unterschiede.

Was passiert, wenn ich unter dem steuerfreien Betrag liege?

Auch bei sehr geringem Einkommen oder wenn das steuerbare Einkommen unter dem Freibetrag liegt, besteht grundsätzlich eine Deklarationspflicht. In vielen Kantonen wird in diesem Fall eine sogenannte Kopf- oder Personalsteuer erhoben – z. B. CHF 24 im Kanton Zürich.
Es kann zudem sinnvoll sein, dennoch eine Steuererklärung einzureichen – etwa um eine Rückerstattung der Quellensteuer zu beantragen oder Abzüge geltend zu machen.

Wie wird ein Stipendium steuerlich behandelt?

Stipendien gelten je nach Kanton ganz oder teilweise als steuerpflichtiges Einkommen. In der Regel müssen sie in der Steuererklärung deklariert werden – die genaue Behandlung klären wir mit Ihnen im Einzelfall.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Bei der Bestellung werden Sie aufgefordert, alle relevanten Unterlagen hochzuladen. Dazu gehören z. B. Lohnausweise, Stipendiennachweise, Kontoauszüge und Versicherungsbelege. Sollte etwas fehlen, melden wir uns bei Ihnen.

Häufig gestellte Fragen zum Bestellprozess von Taxea.chFindea.ch

Haben Sie Fragen?

Haben Sie Fragen zu Ihrer steuerlichen Situation im Studium oder zur Behandlung von EinkĂĽnften und AbzĂĽgen? Unsere Spezialist:innen helfen Ihnen gerne weiter!