Steuerfristen in Freiburg: Fristen, Verlängerung & Hinweise

Welche Abgabefristen gelten im Kanton Freiburg für die Steuererklärung? Hier finden Sie eine Übersicht zu Terminen, Fristverlängerungen und den möglichen Konsequenzen bei verspäteter Abgabe.

Mit uns verpassen sie keine frist.

Steuerfristen im Griff – mit professioneller Unterstützung

Im Kanton Freiburg übernehmen wir Ihre Steuererklärung vollständig: Wir füllen sie aus, reichen sie fristgerecht ein, beantragen die Verlängerung und optimieren Ihre Abzüge. Einfach, sicher und unkompliziert.

Ordentliche Steuerfristen

Im Kanton Freiburg gelten folgende Abgabetermine:

  • Privatpersonen: bis 31. März
  • Juristische Personen: bis 31. August

Die Fristen beziehen sich jeweils auf das im Vorjahr abgeschlossene Steuerjahr.

Fristverlängerung beantragen & maximale Fristen

Sollten Sie Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen können, haben Sie im Kanton Freiburg die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Das Gesuch kann online oder schriftlich beim Steueramt gestellt werden – für Privatpersonen wie auch für Unternehmen. Die Verlängerung ist maximal möglich bis:

  • für Privatpersonen bis 15. Dezember
  • für juristische Personen bis 31. Dezember

Hinweis: Je nach Kanton können für die Fristerstreckung Gebühren erhoben werden.
Gut zu wissen: Bei einer Bestellung über Taxea.ch ist die Fristverlängerung automatisch enthalten. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir erledigen das für Sie.

Was passiert bei verspäteter Einreichung?

Wenn die Steuererklärung im Kanton Freiburg ohne Verlängerung verspätet eingereicht wird, können folgende Konsequenzen entstehen:

  • Das Steueramt verschickt eine Mahnung
  • Es können Mahngebühren oder Bussen anfallen
  • In einzelnen Fällen erfolgt eine Ermessensveranlagung

Um Kosten und zusätzlichen Aufwand zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Fristen einzuhalten oder auf unseren Service zurückzugreifen.

Unterschiedliche Fristen für Sonderfälle

Je nach Situation können abweichende Fristen und besondere steuerliche Regelungen gelten, beispielsweise bei:

  • Zuzug aus dem Ausland
  • Wegzug ins Ausland
  • Todesfall innerhalb des Steuerjahres
  • Aufnahme oder Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit
  • Gründung, Umwandlung oder Liquidation eines Unternehmens

Bei solchen Sonderfällen empfiehlt sich eine direkte Klärung mit dem zuständigen Steueramt oder die Unterstützung durch einen Steuerspezialisten, um Fristen und Pflichten einzuhalten.

Häufige Fragen zu Steuerfristen in Freiburg

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Steuerfristen im Kanton Freiburg.

Welche Fristen gelten für die Steuererklärung im Kanton Freiburg?

Privatpersonen müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. März einreichen, juristische Personen bis zum 31. August. Eine Verlängerung kann bei Bedarf beantragt werden.

Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?

Die Fristverlängerung kann online oder schriftlich beim Steueramt Freiburg beantragt werden. Wenn Sie über Taxea.ch buchen, übernehmen wir diesen Schritt automatisch.

Muss ich in Freiburg jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen?

Ja, wer im Kanton Freiburg steuerpflichtig ist, muss jährlich eine Steuererklärung einreichen.

Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät oder gar nicht einreiche?

In diesem Fall kann das Steueramt Mahnungen versenden, Mahngebühren oder Bussen verhängen und eine Ermessensveranlagung vornehmen.

Kann ich auch bei einem Wegzug eine Fristverlängerung beantragen?

Ja, grundsätzlich ist dies auch bei einem Wegzug aus dem Kanton möglich. Wichtig ist eine rechtzeitige Mitteilung an das Steueramt.

Kontaktaufnahme mit Taxea.chFindea.ch

Haben Sie Fragen?

Sie sind unsicher, welche Frist für Ihre Situation gilt oder möchten die Steuererklärung abgeben lassen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.