Steuerfristen in Freiburg: Fristen, Verlängerung & Hinweise
Welche Fristen gelten im Kanton Freiburg für die Abgabe der Steuererklärung? Hier finden Sie alle Informationen zu Einreichungsfristen, Fristverlängerung und möglichen Folgen bei verspäteter Abgabe.
Steuerfristen im Griff – mit professioneller Unterstützung
Mit unserem Steuerservice übernehmen wir das Ausfüllen und Einreichen Ihrer Steuererklärung im Kanton Freiburg – inklusive Fristverlängerung, Belegprüfung und Optimierung der Abzüge. Einfach, sicher und zuverlässig.
Ordentliche Steuerfristen
Im Kanton Freiburg gelten folgende Fristen für die Steuererklärung:
- Privatpersonen: bis 31. März
- Juristische Personen: bis 30. Juni
Die Fristen gelten jeweils für das Steuerjahr, das im Vorjahr abgeschlossen wurde.
Fristverlängerung beantragen & maximale Fristen
Falls Sie Ihre Steuererklärung nicht innerhalb der ordentlichen Frist einreichen können, haben Sie die Möglichkeit, beim Kanton Freiburg eine Fristverlängerung online oder schriftlich beantragen. Dies gilt sowohl für natürliche wie auch juristische Personen.
Die maximale Verlängerung gilt:
- für Privatpersonen: bis 30. September
- für juristische Personen: bis 31. Dezember
Gut zu wissen: Bei einer Bestellung über Taxea.ch ist die Fristverlängerung bereits inklusive. Sie müssen nichts weiter tun – wir übernehmen das für Sie.
Was passiert bei verspäteter Einreichung?
Wenn Sie die Frist verpassen und keine Fristverlängerung beantragt haben, kann das folgende Konsequenzen haben:
- Mahnung durch das Steueramt
- Mahngebühren oder Bussen
- In einzelnen Fällen kann eine Ermessensveranlagung erfolgen
Vermeiden Sie unnötige Kosten und Stress, indem Sie rechtzeitig einreichen oder unsere Unterstützung nutzen.
Unterschiedliche Fristen für Sonderfälle
Je nach Situation können abweichende Fristen und besondere steuerliche Regelungen gelten, beispielsweise bei:
- Zuzug aus dem Ausland
- Wegzug ins Ausland
- Todesfall innerhalb des Steuerjahres
- Aufnahme oder Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit
- Gründung, Umwandlung oder Liquidation eines Unternehmens
Bei solchen Sonderfällen empfiehlt sich eine direkte Klärung mit dem zuständigen Steueramt oder die Unterstützung durch einen Steuerspezialisten, um Fristen und Pflichten einzuhalten.
Häufige Fragen zu Steuerfristen in Freiburg
Hier beantworten wir zentrale Fragen rund um die Steuerfristen im Kanton Freiburg – von Fristverlängerungen bis zur jährlichen Abgabepflicht.
Welche Fristen gelten für die Steuererklärung im Kanton Freiburg?
Im Kanton Freiburg müssen Privatpersonen ihre Steuererklärung bis zum 31. März einreichen. Für juristische Personen endet die Frist am 30. Juni. Eine Fristverlängerung ist in beiden Fällen möglich.
Wie kann ich eine Fristverlängerung beantragen?
Sie können eine Fristverlängerung online oder schriftlich beantragen – entweder selbst oder über einen Dienstleister wie Taxea.ch. Bei uns ist sie bereits inklusive.
Was passiert bei verspäteter Einreichung?
Es erfolgt eine Mahnung durch das Steueramt, gegebenenfalls folgen Mahngebühren oder Bussen. In letzter Konsequenz kann eine Ermessensveranlagung vorgenommen werden.
Muss ich als Rentnerin oder Rentner auch eine Steuererklärung einreichen?
Ja, auch Pensionierte sind verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung einzureichen, sofern ihr steuerbares Einkommen den kantonalen Schwellenwert überschreitet.
Gibt es Unterschiede bei Wegzug oder Umzug?
Bei einem Wegzug ins Ausland oder einem Zuzug aus dem Ausland können abweichende Fristen gelten. Wichtig ist, solche Änderungen dem Steueramt rechtzeitig mitzuteilen.