Quellensteuer in der Schweiz – einfach erklärt für Expats.
Wenn Sie als Expat in die Schweiz ziehen und hier arbeiten, haben Sie wahrscheinlich schon vom Begriff „Quellensteuer“ gehört. Doch was bedeutet das eigentlich genau? Wer ist betroffen? Und was können Sie tun, wenn Sie glauben, zu viel bezahlt zu haben? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen – einfach erklärt.
Was ist die Quellensteuer?
Die Quellensteuer ist eine besondere Form der Einkommenssteuer. Sie wird direkt an der „Quelle“, also bei der Auszahlung Ihres Lohns durch den Arbeitgeber, abgezogen. Das bedeutet: Sie erhalten Ihren Lohn bereits nach Abzug der Steuern – ähnlich wie bei der Lohnsteuer in vielen anderen Ländern.
Dieser Steuerabzug wird vom Arbeitgeber direkt an die Steuerbehörden weitergeleitet. Sie selbst müssen sich also nicht aktiv um eine Steuererklärung kümmern, wenn Sie quellenbesteuert sind – zumindest nicht automatisch.
Wer muss Quellensteuer zahlen?
Die Quellensteuer betrifft in der Regel ausländische Arbeitnehmer:innen, die in der Schweiz arbeiten und keine Niederlassungsbewilligung C besitzen. Wenn Sie also mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder L in die Schweiz kommen und hier ein Arbeitsverhältnis beginnen, wird Ihr Einkommen automatisch quellenbesteuert.
Wie hoch ist die Quellensteuer?
Die Höhe der Quellensteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Ihrem Bruttolohn
- Ihrem Zivilstand (ledig, verheiratet, getrennt etc.)
- Anzahl Kinder oder unterhaltsberechtigte Personen
- Ihrem Wohnort (je nach Kanton gelten unterschiedliche Tarife)
Es gibt sogenannte „Quellensteuer-Tarife“, in denen diese Faktoren bereits berücksichtigt sind. Dennoch handelt es sich dabei um Pauschalen, die nicht immer Ihre persönliche Situation exakt widerspiegeln.
Wann lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?
In vielen Fällen kann es sich für Sie lohnen, trotz Quellensteuer eine Steuererklärung einzureichen. Das nennt sich in der Schweiz „nachträgliche ordentliche Veranlagung“. Dadurch können Sie zusätzliche Abzüge geltend machen, die in der Quellensteuer nicht berücksichtigt wurden, wie zum Beispiel:
- Berufsauslagen (z. B. Fahrkosten, Weiterbildungen)
- Einzahlungen in die Säule 3a (private Altersvorsorge)
- Krankheitskosten oder Kinderbetreuungskosten
Gerade bei höheren Löhnen, bei Immobilienbesitz oder bei geteiltem Einkommen mit einem Ehepartner lohnt sich eine solche Einreichung häufig. Sie können dadurch oft mehrere tausend Franken zurückerhalten.
Wie funktioniert die Rückerstattung?
Wenn Sie sich für die ordentliche Veranlagung entscheiden, geben Sie Ihre vollständige Steuererklärung im jeweiligen Kanton ab. Die Steuerbehörden prüfen dann, ob Sie mehr gezahlt haben, als Sie müssten – und erstatten Ihnen die Differenz zurück.
Wichtig: In vielen Kantonen müssen Sie diesen Antrag bis 31. März des Folgejahres einreichen. Versäumen Sie diese Frist, verlieren Sie das Recht auf die Rückerstattung für dieses Jahr.
Unser Tipp
Wir empfehlen Expats, die quellenbesteuert sind, ihre persönliche Steuersituation prüfen zu lassen – besonders im ersten Jahr nach dem Umzug. Oft ergeben sich unerwartete Vorteile und Rückzahlungen, wenn die Umstände korrekt deklariert werden.
Weitere wichtige Informationen für Expats
Wohnsitz & Steuerpflicht
In der Schweiz lebende oder berufstätige Expats sind steuerpflichtig – die Regeln variieren je nach Aufenthaltsrecht.
Ordentliche Veranlagung
Wer Abzüge geltend machen möchte, reicht freiwillig eine Steuererklärung ein – das kann zu einer spürbaren Entlastung führen.
Internationales Einkommen
Internationale Einkünfte gehören in die Schweizer Steuererklärung – wir zeigen, wie Sie alles korrekt und vollständig erfassen.
Doppelbesteuerung
Internationale Abkommen schützen Sie vor doppelter Besteuerung – wichtig ist die richtige Deklaration in der Schweiz.
Steuerliche Abzüge
Mit gezielten Abzügen wie Säule 3a oder Arbeitsweg sparen Expats in der Schweiz jedes Jahr mehrere Hundert Franken Steuern.
Vermögen & Auslandskonten
Ausländisches Vermögen ist in der Schweiz meldepflichtig – korrekt deklariert, vermeiden Sie Risiken.
Ehepartner:in im Ausland
Eine Ehe über Landesgrenzen hinweg kann steuerlich komplex sein – wir helfen, Steuersatz und Zuständigkeiten korrekt zu klären.

Haben Sie Fragen?
Nicht jede quellensteuerpflichtige Situation ist gleich. Falls Sie sich unsicher sind, wie Ihre Situation steuerlich einzuordnen ist, melden Sie sich gerne.