Steuerfristen in Bern: Fristen, Verlängerung & Hinweise

Welche Termine gelten im Kanton Bern für die Abgabe der Steuererklärung? Hier erhalten Sie einen Überblick zu Einreichungsfristen, Verlängerungsoptionen und den Folgen einer verspäteten Abgabe.

Mit uns verpassen sie keine frist.

Steuerfristen im Griff – mit professioneller Unterstützung

Im Kanton Bern kümmern wir uns um Ihre Steuererklärung: vom Ausfüllen über die Einreichung bis hin zur Fristverlängerung und Optimierung der Abzüge. Einfach, zuverlässig und professionell.

Ordentliche Steuerfristen

Im Kanton Bern gelten folgende Fristen für die Steuererklärung:

  • Privatpersonen: bis 15. März
  • Juristische Personen: bis 31. Juli

Diese Fristen beziehen sich jeweils auf das Steuerjahr, das im Vorjahr abgeschlossen wurde.

Fristverlängerung beantragen & maximale Fristen

Falls Sie Ihre Steuererklärung im Kanton Bern nicht rechtzeitig einreichen können, besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Dies ist sowohl online beim Steueramt als auch schriftlich möglich – für Privatpersonen und Unternehmen. Die maximale Verlängerung gilt bis:

  • für Privatpersonen bis 15. November
  • für juristische Personen bis 15. November

Hinweis: Je nach Kanton können für die Fristerstreckung Gebühren erhoben werden.
Gut zu wissen: Bei einer Bestellung über Taxea.ch ist die Fristverlängerung automatisch inbegriffen. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen das für Sie.

Was passiert bei verspäteter Einreichung?

Wird die Steuererklärung im Kanton Bern ohne Fristverlängerung verspätet abgegeben, kann dies zu Konsequenzen führen:

  • Das Steueramt stellt eine Mahnung aus
  • Es können Mahngebühren oder Bussen anfallen
  • In gewissen Fällen wird eine Ermessensveranlagung vorgenommen

Um unnötige Kosten und Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Fristen einzuhalten oder die Unterstützung von Taxea.ch in Anspruch zu nehmen.

Unterschiedliche Fristen für Sonderfälle

Je nach Situation können abweichende Fristen und besondere steuerliche Regelungen gelten, beispielsweise bei:

  • Zuzug aus dem Ausland
  • Wegzug ins Ausland
  • Todesfall innerhalb des Steuerjahres
  • Aufnahme oder Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit
  • Gründung, Umwandlung oder Liquidation eines Unternehmens

Bei solchen Sonderfällen empfiehlt sich eine direkte Klärung mit dem zuständigen Steueramt oder die Unterstützung durch einen Steuerspezialisten, um Fristen und Pflichten einzuhalten.

Häufige Fragen zu Steuerfristen in Bern

Nachfolgend finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zu den Steuerfristen im Kanton Bern.

Welche Fristen gelten für die Steuererklärung im Kanton Bern?

Privatpersonen müssen ihre Steuererklärung bis zum 15. März einreichen, juristische Personen bis zum 31. Juli. Auf Wunsch kann eine Fristverlängerung beantragt werden.

Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?

Der Antrag kann online oder schriftlich beim Steueramt Bern gestellt werden. Wenn Sie über Taxea.ch buchen, übernehmen wir diesen Schritt automatisch.

Muss ich in Bern jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen?

Ja, alle steuerpflichtigen Personen und Unternehmen im Kanton Bern sind verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung einzureichen.

Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät oder gar nicht einreiche?

Das Steueramt kann Mahnungen verschicken, Mahngebühren oder Bussen verhängen und in bestimmten Fällen eine Ermessensveranlagung durchführen.

Kann ich auch bei einem Wegzug eine Fristverlängerung beantragen?

Ja, eine Fristverlängerung ist auch bei einem Wegzug grundsätzlich möglich. Wichtig ist, das Steueramt rechtzeitig zu informieren.

Kontaktaufnahme mit Taxea.chFindea.ch

Haben Sie Fragen?

Sie sind unsicher, welche Frist für Ihre Situation gilt oder möchten die Steuererklärung abgeben lassen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.