Steuerfristen in Bern: Fristen, Verlängerung & Hinweise

Welche Fristen gelten im Kanton Bern für die Abgabe der Steuererklärung? Hier finden Sie alle Informationen zu Einreichungsfristen, Fristverlängerung und möglichen Folgen bei verspäteter Abgabe.

Mit uns verpassen sie keine frist.

Steuerfristen im Griff – mit professioneller Unterstützung

Mit unserem Steuerservice übernehmen wir das Ausfüllen und Einreichen Ihrer Steuererklärung im Kanton Bern – inklusive Fristverlängerung, Belegprüfung und Optimierung der Abzüge. Einfach, sicher und zuverlässig.

Ordentliche Steuerfristen

Im Kanton Bern gelten folgende Fristen für die Steuererklärung:

  • Privatpersonen: bis 31. März
  • Juristische Personen: bis 30. Juni

Die Fristen gelten jeweils für das Steuerjahr, das im Vorjahr abgeschlossen wurde.

Fristverlängerung beantragen & maximale Fristen

Falls Sie Ihre Steuererklärung nicht innerhalb der ordentlichen Frist einreichen können, haben Sie die Möglichkeit, beim Kanton Bern eine Fristverlängerung online oder schriftlich beantragen. Der Antrag kann elektronisch oder per Post eingereicht werden – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.

Die maximale Verlängerung gilt:

  • für Privatpersonen: bis 15. September
  • für juristische Personen: bis 15. November

Gut zu wissen: Bei einer Bestellung über Taxea.ch ist die Fristverlängerung bereits inklusive. Sie müssen nichts weiter tun – wir übernehmen das für Sie.

Was passiert bei verspäteter Einreichung?

Wenn Sie die Abgabefrist verpassen und keine Verlängerung beantragt haben, kann das folgende Konsequenzen haben:

  • Mahnung durch das Steueramt
  • Mahngebühren oder Bussen
  • Ermessensveranlagung in besonders schweren Fällen

Vermeiden Sie unnötige Kosten und Aufwand, indem Sie rechtzeitig einreichen – oder unsere Spezialist:innen beauftragen.

Unterschiedliche Fristen für Sonderfälle

Je nach Situation können abweichende Fristen und besondere steuerliche Regelungen gelten, beispielsweise bei:

  • Zuzug aus dem Ausland
  • Wegzug ins Ausland
  • Todesfall innerhalb des Steuerjahres
  • Aufnahme oder Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit
  • Gründung, Umwandlung oder Liquidation eines Unternehmens

Bei solchen Sonderfällen empfiehlt sich eine direkte Klärung mit dem zuständigen Steueramt oder die Unterstützung durch einen Steuerspezialisten, um Fristen und Pflichten einzuhalten.

Häufige Fragen zu Steuerfristen in Bern

Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Steuerfristen im Kanton Bern.

Welche Fristen gelten für die Steuererklärung im Kanton Bern?

Privatpersonen müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. März einreichen, juristische Personen bis zum 30. Juni. In beiden Fällen kann eine Fristverlängerung online oder schriftlich beantragt werden.

Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?

Online über das Steuerportal des Kantons Bern oder schriftlich per Post. Wenn Sie Taxea.ch nutzen, übernehmen wir die Verlängerung für Sie.

Welche Folgen hat eine verspätete Einreichung?

Es drohen Mahnung durch das Steueramt, Mahngebühren oder Bussen sowie gegebenenfalls eine Ermessensveranlagung, wenn keine Fristverlängerung beantragt wurde.

Gilt die Abgabefrist auch bei tiefem Einkommen oder ohne Erwerbstätigkeit?

Ja, alle steuerpflichtigen Personen im Kanton Bern müssen jährlich eine Steuererklärung einreichen – unabhängig vom Einkommen.

Können Fristen bei besonderen Lebensumständen angepasst werden?

Ja, bei z. B. einem Todesfall innerhalb des Steuerjahres oder einem Auslandzuzug können individuelle Fristen gelten. Eine frühzeitige Rücksprache mit dem Steueramt oder unseren Spezialist:innen ist empfehlenswert.

Kontaktaufnahme mit Taxea.chFindea.ch

Haben Sie Fragen?

Sie sind unsicher, welche Frist für Ihre Situation gilt oder möchten die Steuererklärung abgeben lassen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.