Steuerfristen in Basel-Landschaft: Fristen, Verlängerung & Hinweise
Welche Abgabefristen gelten im Kanton Basel-Landschaft für die Steuererklärung? Hier erhalten Sie eine Übersicht zu den Terminen, Verlängerungsoptionen und möglichen Konsequenzen bei verspäteter Abgabe.
Steuerfristen im Griff – mit professioneller Unterstützung
Im Kanton Basel-Landschaft übernehmen wir Ihre Steuererklärung von A bis Z: Wir füllen die Unterlagen aus, reichen sie fristgerecht ein, kümmern uns um die Verlängerung und optimieren Ihre Abzüge. Einfach, bequem und sicher.
Ordentliche Steuerfristen
Im Kanton Basel-Landschaft gelten folgende Fristen:
- Privatpersonen: bis 31. März
- Juristische Personen: bis 30. Juni
Diese Termine beziehen sich jeweils auf das Steuerjahr, das im Vorjahr abgeschlossen wurde.
Fristverlängerung beantragen & maximale Fristen
Sollten Sie Ihre Steuererklärung im Kanton Basel-Landschaft nicht rechtzeitig einreichen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen. Der Antrag kann online beim Steueramt oder schriftlich erfolgen – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Die maximalen Fristen sind:
- für Privatpersonen bis 30. November
- für juristische Personen bis 28. Februar im Folgejahr
Hinweis: Je nach Kanton können für die Fristerstreckung Gebühren erhoben werden.
Gut zu wissen: Bei einer Bestellung über Taxea.ch ist die Fristverlängerung automatisch enthalten. Sie müssen nichts weiter tun – wir kümmern uns darum.
Was passiert bei verspäteter Einreichung?
Wenn die Steuererklärung im Kanton Basel-Landschaft ohne Verlängerung verspätet eingereicht wird, kann das folgende Konsequenzen haben:
- Das Steueramt verschickt eine Mahnung
- Es können Mahngebühren oder Bussen entstehen
- In manchen Fällen erfolgt eine Ermessensveranlagung
Vermeiden Sie unnötige Kosten und Stress, indem Sie die Fristen einhalten oder unseren Service nutzen.
Unterschiedliche Fristen für Sonderfälle
Je nach Situation können abweichende Fristen und besondere steuerliche Regelungen gelten, beispielsweise bei:
- Zuzug aus dem Ausland
- Wegzug ins Ausland
- Todesfall innerhalb des Steuerjahres
- Aufnahme oder Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit
- Gründung, Umwandlung oder Liquidation eines Unternehmens
Bei solchen Sonderfällen empfiehlt sich eine direkte Klärung mit dem zuständigen Steueramt oder die Unterstützung durch einen Steuerspezialisten, um Fristen und Pflichten einzuhalten.
Häufige Fragen zu Steuerfristen in Basel-Landschaft
Nachfolgend finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zu den Steuerfristen im Kanton Basel-Landschaft.
Welche Fristen gelten für die Steuererklärung im Kanton Basel-Landschaft?
Privatpersonen müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. März abgeben, juristische Personen bis spätestens 30. Juni. Eine Verlängerung kann beantragt werden.
Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?
Der Antrag kann online oder schriftlich beim Steueramt Basel-Landschaft gestellt werden. Über Taxea.ch übernehmen wir diesen Schritt automatisch für Sie.
Muss ich in Basel-Landschaft jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen?
Ja, alle steuerpflichtigen Personen und Firmen im Kanton Basel-Landschaft müssen jährlich eine Steuererklärung abgeben.
Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät oder gar nicht einreiche?
Das Steueramt kann Mahnungen versenden, Bussen verhängen und eine Ermessensveranlagung durchführen.
Kann ich bei einem Wegzug ebenfalls eine Fristverlängerung beantragen?
Ja, grundsätzlich ist dies auch bei einem Wegzug aus dem Kanton möglich, solange die Mitteilung rechtzeitig erfolgt.