Steuerfristen in Basel-Landschaft: Fristen, Verlängerung & Hinweise

Welche Fristen gelten im Kanton Basel-Landschaft für die Abgabe der Steuererklärung? Hier finden Sie alle Informationen zu Einreichungsfristen, Fristverlängerung und möglichen Folgen bei verspäteter Abgabe.

Mit uns verpassen sie keine frist.

Steuerfristen im Griff – mit professioneller Unterstützung

Mit unserem Steuerservice übernehmen wir das Ausfüllen und Einreichen Ihrer Steuererklärung im Kanton Basel-Landschaft – inklusive Fristverlängerung, Belegprüfung und Optimierung der Abzüge. Einfach, sicher und zuverlässig.

Ordentliche Steuerfristen

Im Kanton Basel-Landschaft gelten folgende Fristen für die Steuererklärung:

  • Privatpersonen: bis 31. März
  • Juristische Personen: bis 30. September

Die Fristen gelten jeweils für das Steuerjahr, das im Vorjahr abgeschlossen wurde.

Fristverlängerung beantragen & maximale Fristen

Falls Sie Ihre Steuererklärung nicht innerhalb der ordentlichen Frist einreichen können, haben Sie die Möglichkeit, beim Kanton Basel-Landschaft eine Fristverlängerung online oder schriftlich zu beantragen. Dies ist sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen möglich.

Die maximale Verlängerung gilt:

  • für Privatpersonen: bis 30. November
  • für juristische Personen: bis 31. Dezember

Gut zu wissen: Bei einer Bestellung über Taxea.ch ist die Fristverlängerung bereits inklusive. Sie müssen nichts weiter tun – wir übernehmen das für Sie.

Was passiert bei verspäteter Einreichung?

Wenn Sie die Frist verpassen und keine Verlängerung beantragt haben, kann das folgende Konsequenzen haben:

  • Mahnung durch das Steueramt
  • Mahngebühren oder Bussen
  • In einzelnen Fällen kann eine Ermessensveranlagung erfolgen

Vermeiden Sie unnötige Kosten und Stress, indem Sie rechtzeitig einreichen oder unsere Unterstützung nutzen.

Unterschiedliche Fristen für Sonderfälle

Je nach Situation können abweichende Fristen und besondere steuerliche Regelungen gelten, beispielsweise bei:

  • Zuzug aus dem Ausland
  • Wegzug ins Ausland
  • Todesfall innerhalb des Steuerjahres
  • Aufnahme oder Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit
  • Gründung, Umwandlung oder Liquidation eines Unternehmens

Bei solchen Sonderfällen empfiehlt sich eine direkte Klärung mit dem zuständigen Steueramt oder die Unterstützung durch einen Steuerspezialisten, um Fristen und Pflichten einzuhalten.

Häufige Fragen zu Steuerfristen in Basel-Landschaft

Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Steuerfristen im Kanton Basel-Landschaft.

Welche Fristen gelten für die Steuererklärung im Kanton Basel-Landschaft?

Privatpersonen müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. März einreichen. Juristische Personen haben Zeit bis zum 30. September. In beiden Fällen kann bei Bedarf eine Fristverlängerung online oder schriftlich beantragt werden.

Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?

Online über das Steueramt Basel-Landschaft oder schriftlich. Bei einer Buchung über Taxea.ch kümmern wir uns automatisch um die Fristverlängerung.

Muss ich jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen?

Ja, sofern Sie im Kanton steuerpflichtig sind, ist jährlich eine Steuererklärung erforderlich – unabhängig von Einkommen oder Vermögen.

Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät einreiche?

Sie erhalten eine Mahnung durch das Steueramt, es können Mahngebühren oder Bussen entstehen, und es droht eine Ermessensveranlagung.

Gibt es im Kanton Basel-Landschaft unterschiedliche Fristen für Sonderfälle?

Ja, bei bestimmten Lebensereignissen wie einem Zuzug oder Wegzug ins bzw. aus dem Ausland, einem Todesfall innerhalb des Steuerjahres oder der Gründung oder Umwandlung einer juristischen Person können abweichende Fristen gelten. In solchen Fällen lohnt sich eine frühzeitige Abklärung mit dem Steueramt.

Kontaktaufnahme mit Taxea.chFindea.ch

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Sie sind unsicher, welche Frist für Ihre Situation gilt oder möchten die Steuererklärung abgeben lassen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.