Steuererklärung in Aargau: Alle Infos im Überblick
Sie leben oder arbeiten im Kanton Aargau und möchten Ihre Steuererklärung korrekt und fristgerecht einreichen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Fristen, Abzügen, Einreichungsformen und steuerlichen Besonderheiten im Aargau.
Abgabefristen im Kanton Aargau
Privatpersonen:
Die Steuererklärung muss im Aargau bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden.
Juristische Personen:
Die Abgabefrist für juristische Personen ist in der Regel der 31. Oktober.
Fristverlängerung:
Eine Fristverlängerung kann entweder online oder schriftlich beantragt werden – für Privatpersonen erfolgt die Verlängerung individuell, während sie für Unternehmen in der Regel bis zum 31. Dezember gilt.
Hinweis: Je nach Kanton können für die Fristerstreckung Gebühren erhoben werden.
Bei verspäteter Einreichung ohne Fristverlängerung drohen Mahngebühren oder Bussen.
Wie reiche ich die Steuererklärung im Aargau ein?
Im Kanton Aargau kann die Steuererklärung auf zwei Wegen eingereicht werden:
- Online-Ausfüllen mit EasyTax AG: Das kantonale Programm „EasyTax“ wird zum Ausfüllen am Computer verwendet. Anschliessend wird das ausgefüllte PDF ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den Belegen per Post eingereicht. Eine vollständig digitale Einreichung ist aktuell noch nicht flächendeckend möglich.
- Klassische Papierform: Alternativ ist auch das manuelle Ausfüllen der Formulare und postalische Einreichung erlaubt.
Tipp: EasyTax prüft Ihre Angaben auf Plausibilität und hilft, Fehler zu vermeiden.
Besonderheiten im Kanton Aargau
Im Aargau gelten einige steuerliche Besonderheiten, die Sie kennen sollten:
- Keine separate Liegenschaftssteuer: Wie im Kanton Zürich gibt es auch im Aargau keine separate Liegenschaftssteuer. Immobilienbesitz wird ausschliesslich im Rahmen der Vermögenssteuer berücksichtigt, was die Steuererklärung vereinfacht.
- Erhöhung der Kinder- und Betreuungsabzüge: Der Kanton Aargau hat per 1. Januar 2023 die Abzüge für Kinder (je nach Alter und Ausbildungsstatus), Unterstützungsabzüge für Erwerbsunfähige sowie Betreuungsabzüge leicht erhöht. Das entlastet Familien und pflegende Angehörige steuerlich bereits heute.
- Anpassung der Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen: Seit 2022 wurden die Pauschalabzüge erhöht – beispielsweise von 4’000 CHF auf 6’000 CHF für verheiratete Personen. Das reduziert die steuerbare Bemessungsgrundlage und wirkt direkt entlastend.
- Attraktiver Gewinnsteuersatz für Unternehmen: Der Kanton Aargau führt einen einheitlichen Gewinnsteuersatz von 15,1 % für Unternehmen ein (voraussichtlich ab 2024). Bereits zuvor wurde der Zweistufentarif schrittweise gesenkt, was zu einer spürbaren Entlastung für Firmen führte.
- Breite Spanne der Gemeindesteuerfüsse: Die effektive Steuerbelastung variiert im Aargau stark nach Gemeinde. Während manche Orte Steuerfüsse um 72 % aufweisen, liegen andere über 120 %. Diese Unterschiede bieten strategische Vorteile bei der Wohnortwahl.
Unterstützung bei Sonderfällen
Unsere Spezialist:innen begleiten Sie auch bei komplexen Steuerfragen im Kanton Aargau, etwa bei:
- Wegzug oder Zuzug aus dem Aargau
- Ausländischem Einkommen oder Immobilienbesitz im Ausland
- Quellensteuer + freiwillige Veranlagung (NOV)
- Nebenerwerb, selbständiger Tätigkeit oder Kleinunternehmen
- Kapitalbezügen aus der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse)
- Liegenschaftsverkauf oder Immobilienrendite-Besteuerung
Wir stellen sicher, dass Ihre Steuererklärung korrekt, vollständig und steuerlich optimiert eingereicht wird – auch in Sonderfällen.
Lassen Sie Ihre Steuererklärung im Aargau von unseren Profis ausfülle
Vermeiden Sie Fehler und sparen Sie Zeit: Unsere erfahrenen Steuerprofis übernehmen das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung im Kanton Aargau – kompetent, individuell und mit dem Blick fürs Detail.
Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung in Aargau.
Was kostet das Ausfüllen der Steuererklärung in Aargau bei Taxea.ch?
Wir bieten verschiedene Pakete ab CHF 99 – passend zu Ihrer steuerlichen Situation. Die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) kann für CHF 80 separat beantragt werden. Wenn Sie eine persönliche Steuerberatung wünschen, können Sie diese optional dazu buchen. Im Prime Paket ist ein Beratungsgespräch bereits inbegriffen.
In welchen Sprachen bieten Sie Steuerberatung an?
Wir sprechen vier Sprachen und sind schweizweit für Sie da. Unsere mehrsprachigen Steuerspezialist:innen können Sie in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch beraten – ideal auch für Expats, die sich in der Schweiz niederlassen.
Übernehmen Sie auch die Kommunikation mit dem Steueramt?
Ja, mit unseren Bestseller und Prime Paketen vertreten wir Sie vollständig gegenüber den Steuerbehörden. So können Sie Ihre Steuererklärung sorgenlos abgeben. Nach Erhalt des Steuerbescheids kontrollieren wir diesen und besprechen das Ergebnis persönlich mit Ihnen.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit den Spezialist:innen ab?
Sie erfassen Ihre Daten in unserem Dialogmanager und laden Ihre Belege hoch; unsere Spezialist:innen prüfen alles, schöpfen alle Abzüge aus und erstellen Ihre Steuererklärung. Nach Ihrer Freigabe reichen wir sie digital beim Steueramt ein und verlängern bei Bedarf die Frist. Den Steuerbescheid kontrollieren wir anschliessend sorgfältig und beantworten allfällige Rückfragen.
Können Sie mir helfen, meine Steuern zu optimieren?
Mit jedem unserer Pakete profitieren Sie davon, dass wir Ihre Steuererklärung so gestalten, dass alle möglichen Abzüge ausgeschöpft werden und Sie nur so viel Steuern zahlen, wie wirklich nötig ist. Wenn Sie zusätzlich die Steuerberatung nutzen, beraten wir Sie zu sämtlichen Optimierungsmöglichkeiten – von Vorsorgeabzügen über Berufsauslagen bis hin zu individuellen Steuervorteilen – damit Sie langfristig finanziell bestmöglich aufgestellt sind.

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Haben Sie Fragen zu Ihrer Steuererklärung in Aargau und möchten diese von einem Profi ausfüllen lassen?