Steuererklärung in Aargau: Alle Infos im Überblick

Sie leben oder arbeiten im Kanton Aargau und möchten Ihre Steuererklärung korrekt und fristgerecht einreichen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Fristen, Abzügen, Einreichungsformen und steuerlichen Besonderheiten im Aargau.

Transparente Preise
Schnelle Bearbeitungszeiten
Vertretung gegenüber Behörden
Untersützung für Expats
dès
CHF 99
(hors TVA)
dès
CHF 499
(hors TVA)

Abgabefristen im Kanton Aargau

Privatpersonen:
Die Steuererklärung muss im Aargau bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden.

Unternehmen (juristische Personen):
Die Abgabefrist für juristische Personen ist in der Regel der 30. Juni.

Fristverlängerung:
Eine Fristverlängerung ist online oder schriftlich möglich – üblicherweise bis zum 30. Juni (Privatpersonen) bzw. 31. Dezember (Unternehmen).

Bei verspäteter Einreichung ohne Fristverlängerung drohen Mahngebühren oder Bussen.

Wie reiche ich die Steuererklärung im Aargau ein?

Im Kanton Aargau kann die Steuererklärung auf zwei Wegen eingereicht werden:

  • Online-Ausfüllen mit EasyTax AG: Das kantonale Programm „EasyTax“ wird zum Ausfüllen am Computer verwendet. Anschliessend wird das ausgefüllte PDF ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den Belegen per Post eingereicht. Eine vollständig digitale Einreichung ist aktuell noch nicht flächendeckend möglich.
  • Klassische Papierform: Alternativ ist auch das manuelle Ausfüllen der Formulare und postalische Einreichung erlaubt.

Tipp: EasyTax prüft Ihre Angaben auf Plausibilität und hilft, Fehler zu vermeiden.

Besonderheiten im Kanton Aargau

Im Aargau gelten einige steuerliche Besonderheiten, die Sie kennen sollten:

  • Keine separate Liegenschaftssteuer: Wie im Kanton Zürich gibt es auch im Aargau keine separate Liegenschaftssteuer. Immobilienbesitz wird ausschliesslich im Rahmen der Vermögenssteuer berücksichtigt, was die Steuererklärung vereinfacht.
  • Erhöhung der Kinder- und Betreuungsabzüge: Der Kanton Aargau hat per 1. Januar 2023 die Abzüge für Kinder (je nach Alter und Ausbildungsstatus), Unterstützungsabzüge für Erwerbsunfähige sowie Betreuungsabzüge leicht erhöht. Das entlastet Familien und pflegende Angehörige steuerlich bereits heute.
  • Anpassung der Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen: Seit 2022 wurden die Pauschalabzüge erhöht – beispielsweise von 4’000 CHF auf 6’000 CHF für verheiratete Personen. Das reduziert die steuerbare Bemessungsgrundlage und wirkt direkt entlastend.
  • Attraktiver Gewinnsteuersatz für Unternehmen: Der Kanton Aargau führt einen einheitlichen Gewinnsteuersatz von 15,1 % für Unternehmen ein (voraussichtlich ab 2024). Bereits zuvor wurde der Zweistufentarif schrittweise gesenkt, was zu einer spürbaren Entlastung für Firmen führte.
  • Breite Spanne der Gemeindesteuerfüsse: Die effektive Steuerbelastung variiert im Aargau stark nach Gemeinde. Während manche Orte Steuerfüsse um 72 % aufweisen, liegen andere über 120 %. Diese Unterschiede bieten strategische Vorteile bei der Wohnortwahl.

Unterstützung bei Sonderfällen

Unsere Spezialist:innen begleiten Sie auch bei komplexen Steuerfragen im Kanton Aargau, etwa bei:

  • Wegzug oder Zuzug aus dem Aargau
  • Ausländischem Einkommen oder Immobilienbesitz im Ausland
  • Quellensteuer + freiwillige Veranlagung (NOV)
  • Nebenerwerb, selbständiger Tätigkeit oder Kleinunternehmen
  • Kapitalbezügen aus der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse)
  • Liegenschaftsverkauf oder Immobilienrendite-Besteuerung

Wir stellen sicher, dass Ihre Steuererklärung korrekt, vollständig und steuerlich optimiert eingereicht wird – auch in Sonderfällen.

Steuern? Übernehmen wir.

Lassen Sie Ihre Steuererklärung im Aargau von unseren Profis ausfülle

Vermeiden Sie Fehler und sparen Sie Zeit: Unsere erfahrenen Steuerprofis übernehmen das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung im Kanton Aargau – kompetent, individuell und mit dem Blick fürs Detail.

Häufig gestellte Fragen

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