Tipps für das Ausfüllen der Steuererklärung
Erhalten Sie praktische Hinweise, verständliche Erklärungen und wertvolle Insider-Tipps, um Ihre Steuererklärung korrekt, effizient und stressfrei auszufüllen – und so Zeit zu sparen, Fehler zu vermeiden und mögliche Rückerstattungen zu sichern.
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Steuererklärung von Profis erstellen lassen: Warum sich Steuerexperten lohnen
Das komplexe Schweizer Steuersystem mit kantonalen Unterschieden überfordert viele. Professionelle Services wie Taxea.ch kombinieren digitale Effizienz mit Expertenberatung. Verschiedene Pakete verfügbar. Profis vermeiden teure Fehler, finden alle Abzüge und sparen oft mehr als sie kosten.
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Abzüge
Schuldzinsen abziehen: 50.000 Franken plus Vermögenserträge steuerfrei
Schuldzinsen sind bis 50.000 CHF plus Vermögenserträge steuerlich abziehbar - auch Kreditkarten und Privatkredite. Indirekte Hypotheken-Amortisation kann steuerlich vorteilhaft sein. Ausnahmen: Leasing nicht abziehbar, manche Kantone schliessen Baukreditzinsen aus.
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Vorzeitig Steuern zahlen: Vorzugzinsen kassieren oder lieber sparen?
Vorzeitige Steuerzahlung bringt kantonale Vorzugzinsen, die früher attraktiver als Sparzinsen waren. Heute konkurrieren wieder steigende Bankzinsen mit diesem Steuer-Trick. Individuelle Vergleichsrechnung notwendig, da Sparkonto-Zinsen teilweise besser sind als Vorzugzinsen.
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Aktien und ETF besteuern: Dividenden zahlen, Kursgewinne steuerfrei kassieren
In der Schweiz sind Dividenden von Aktien und ETF steuerpflichtig, Kursgewinne aber steuerfrei - ausser bei gewerbsmässigem Handel. Anleger können Depotgebühren und Verwaltungskosten abziehen, nicht aber Kauf-/Verkaufsgebühren. Steueroptimale Anlagestrategie entwickeln.
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Abzüge
Parteispenden abziehen: Bis zu 21.100 Franken politisches Engagement steuerfrei
Parteispenden und Mitgliederbeiträge sind steuerlich absetzbar: Bund bis 10.400 CHF, kantonal von 5.000 CHF (Freiburg) bis 21.100 CHF (St. Gallen verheiratet). Alle Parteien gleichberechtigt. Kombiniert mit Bund ergeben sich Abzüge bis 31.500 CHF jährlich möglich.
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Abzüge
Spenden steuerlich abziehen: Bis zu 20% Ihres Einkommens steuerfrei verschenken
Gemeinnützige Spenden sind bis zu 20% des Nettoeinkommens steuerlich absetzbar (Bundessteuer + meiste Kantone). Neuenburg nur 5%, Jura 10%, Basel-Landschaft unbegrenzt. Mindestspende meist 100 CHF. Mit strategischer Planung massive Steuern sparen und Gutes tun.
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Abzüge
Kinderabzüge Schweiz: Bis zu 25.000 Franken pro Kind steuerfrei – kennen Sie Ihr Maximum?
Kinderabzüge variieren stark zwischen Kantonen: von 3.000 bis 25.000 CHF pro Kind. Auch volljährige Kinder in Ausbildung berechtigen zum Abzug. Getrennte Eltern können Abzüge fair aufteilen. Zusätzlich gibt es in vielen Kantonen automatische Steuergutschriften für Familien.
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Pensionskassen-Einkauf: Sofort Steuern sparen und später profitieren
Pensionskassen-Einkäufe sind vollständig steuerlich abziehbar und werden später zu reduzierten Sätzen besteuert - wie bei der Säule 3a. Voraussetzung ist eine solide, gut finanzierte Pensionskasse. Bei schwachen Kassen drohen Verluste trotz Steuervorteilen.
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Säule 3a: Doppelt Steuern sparen und Vermögenssteuer umgehen
Die Säule 3a bietet doppelte Steuervorteile: Einzahlungen sind vollständig abziehbar und das Guthaben ist vermögenssteuerfrei. Mehrere 3a-Konten helfen gegen hohe Steuerprogression bei Auszahlung. Maximum ausschöpfen und clever planen für maximale Ersparnis.
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