Steuerliche Änderungen 2025 in der Schweiz: Die wichtigsten Neuerungen

Ab 2025 ändern sich zentrale Steuerregeln in der Schweiz. Dieser Artikel erklärt die OECD-Mindestbesteuerung, neue MWST-Grenzen und Anpassungen bei Freibeträgen – und zeigt, worauf sich Unternehmen und Privatpersonen einstellen müssen.

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Steuerliche Änderungen 2025 in der Schweiz: Die wichtigsten Neuerungen
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Das Steuerjahr 2025 bringt eine Reihe von Anpassungen, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Von der Einführung der OECD-Mindestbesteuerung über Änderungen bei der Mehrwertsteuer bis hin zu neuen Freibeträgen – die Neuerungen wirken sich direkt auf Steuererklärungen, Budgets und unternehmerische Entscheidungen aus. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Änderungen und erklärt, worauf Sie achten sollten.

OECD-Mindestbesteuerung: Grosse Konzerne im Fokus

Einführung einer globalen Mindeststeuer

Die Schweiz setzt ab 2025 die von der OECD geforderte Mindestbesteuerung um. International tätige Unternehmen mit einem Umsatz ab 750 Millionen Euro müssen künftig mindestens 15 % Steuern zahlen – unabhängig davon, in welchem Kanton sie ansässig sind.

Bedeutung für den Standort Schweiz

  • Unternehmen: Die Reform betrifft primär grosse multinationale Konzerne.
  • Kantone: Attraktive Tiefsteuerstandorte verlieren an Wirkung, da die Mindestbesteuerung kantonale Unterschiede begrenzt.
  • Privatpersonen: Direkt kaum betroffen, indirekt jedoch über Veränderungen bei Unternehmensstandorten, Arbeitsplätzen und Steuererträgen der Gemeinden.

Mehrwertsteuer: Neue Regeln ab 2025

Senkung der Freigrenze

Die Mehrwertsteuer-Freigrenze für Importe sinkt von 300 CHF auf 150 CHF. Bestellungen aus dem Ausland werden dadurch häufiger steuerpflichtig. Für Konsument:innen bedeutet das höhere Kosten bei kleineren Online-Einkäufen.

Elektronische Abwicklung

Die elektronische Erfassung und Abwicklung von MWST-Prozessen wird weiter vereinfacht. Unternehmen profitieren von effizienteren Prozessen, während die Zollbehörden eine bessere Kontrolle über Einfuhren erhalten.

Weitere Anpassungen im Steuerrecht

Freibeträge und Pauschalen

Ab 2025 gibt es Anpassungen bei Freibeträgen und Pauschalen, zum Beispiel im Bereich Kinderabzüge und Ausbildungsabzüge. Details variieren je nach Kanton und müssen individuell geprüft werden.

Digitalisierung der Steuererklärung

Immer mehr Kantone setzen auf digitale Lösungen. Steuerpflichtige profitieren von:

  • automatischer Datenübertragung (z. B. Lohnausweise, Bankdaten),
  • weniger Papieraufwand,
  • einfacheren Eingabeprozessen.

Diese Entwicklung beschleunigt den Trend zur vollständig elektronischen Steuererklärung.

Hinweis für Steuerpflichtige

Ab 2025 sollten Privatpersonen wie auch Unternehmen ihre individuelle Situation neu prüfen:

  • Sind alle Abzugsmöglichkeiten korrekt genutzt?
  • Müssen Unterlagen aufgrund geänderter Freibeträge angepasst werden?
  • Ergeben sich neue Pflichten durch Online-Bestellungen oder Vermögensentwicklungen?

Gerade bei Einkommen- und Vermögenssteuer empfiehlt sich eine sorgfältige Planung, um Überraschungen zu vermeiden.

Fazit: Reform mit grosser Reichweite

Die steuerlichen Änderungen 2025 zeigen einmal mehr, wie dynamisch das Schweizer Steuersystem ist. Während internationale Konzerne durch die OECD-Mindestbesteuerung direkt betroffen sind, spüren auch Privatpersonen die Reform – etwa durch die tiefere MWST-Freigrenze oder angepasste Freibeträge. Wer sich frühzeitig informiert, kann seine Steuerplanung rechtzeitig anpassen und böse Überraschungen vermeiden.

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