Steuerfristen in Wallis: Fristen, Verlängerung & Hinweise

Welche Fristen gelten im Kanton Wallis für die Steuererklärung? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Abgabeterminen, Fristverlängerungen und möglichen Konsequenzen bei verspäteter Abgabe.

Mit uns verpassen sie keine frist.

Steuerfristen im Griff – mit professioneller Unterstützung

Im Kanton Wallis übernehmen wir Ihre Steuererklärung vollständig: vom Ausfüllen über die Einreichung bis zur Fristverlängerung und Optimierung Ihrer Abzüge. Einfach, effizient und zuverlässig.

Ordentliche Steuerfristen

Im Kanton Wallis gelten folgende Abgabefristen:

  • Privatpersonen: bis 31. März
  • Juristische Personen: bis 30. Juni

Diese Termine beziehen sich jeweils auf das Steuerjahr des Vorjahres.

Fristverlängerung beantragen & maximale Fristen

Wenn Sie Ihre Steuererklärung im Kanton Wallis nicht bis zum regulären Termin einreichen können, haben Sie die Möglichkeit, beim Steueramt eine Fristverlängerung zu beantragen. Dies kann online oder schriftlich erfolgen – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Die maximale Fristverlängerung gilt bis:

  • fĂĽr Privatpersonen bis 31. Dezember
  • fĂĽr juristische Personen bis 31. Dezember

Hinweis: Je nach Kanton können für die Fristerstreckung Gebühren erhoben werden.
Gut zu wissen: Bei einer Bestellung über Taxea.ch ist die Fristverlängerung automatisch inbegriffen. Sie müssen nichts weiter unternehmen – wir erledigen das für Sie.

Was passiert bei verspäteter Einreichung?

Wird die Steuererklärung im Kanton Wallis ohne Fristverlängerung verspätet eingereicht, kann dies folgende Konsequenzen haben:

  • Das Steueramt stellt eine Mahnung aus
  • Es können MahngebĂĽhren oder Bussen erhoben werden
  • In bestimmten Fällen erfolgt eine Ermessensveranlagung

Um zusätzliche Kosten und Mühe zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Fristen einzuhalten oder die Unterstützung von Taxea.ch zu nutzen.

Unterschiedliche Fristen für Sonderfälle

Je nach Situation können abweichende Fristen und besondere steuerliche Regelungen gelten, beispielsweise bei:

  • Zuzug aus dem Ausland
  • Wegzug ins Ausland
  • Todesfall innerhalb des Steuerjahres
  • Aufnahme oder Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit
  • GrĂĽndung, Umwandlung oder Liquidation eines Unternehmens

Bei solchen Sonderfällen empfiehlt sich eine direkte Klärung mit dem zuständigen Steueramt oder die Unterstützung durch einen Steuerspezialisten, um Fristen und Pflichten einzuhalten.

Häufige Fragen zu Steuerfristen in Wallis

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Steuerfristen im Kanton Wallis.

Welche Fristen gelten für die Steuererklärung im Kanton Wallis?

Privatpersonen müssen ihre Steuererklärung bis spätestens 31. März einreichen, juristische Personen bis zum 30. Juni. Eine Verlängerung ist möglich.

Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?

Der Antrag kann online oder schriftlich beim Steueramt Wallis gestellt werden. Ăśber Taxea.ch ĂĽbernehmen wir diesen Schritt automatisch.

Muss ich in Wallis jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen?

Ja, alle steuerpflichtigen Personen und Unternehmen im Kanton Wallis müssen ihre Steuererklärung jedes Jahr abgeben.

Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät oder gar nicht einreiche?

In diesem Fall kann das Steueramt Mahnungen verschicken, Mahngebühren oder Bussen verhängen und eine Ermessensveranlagung durchführen.

Kann ich auch bei einem Wegzug eine Fristverlängerung beantragen?

Ja, eine Fristverlängerung ist auch bei einem Wegzug grundsätzlich möglich. Wichtig ist, das Steueramt rechtzeitig zu informieren.

Kontaktaufnahme mit Taxea.chFindea.ch

Haben Sie Fragen?

Sie sind unsicher, welche Frist für Ihre Situation gilt oder möchten die Steuererklärung abgeben lassen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.