Steuerfristen in Solothurn: Fristen, Verlängerung & Hinweise

Welche Abgabefristen gelten im Kanton Solothurn für die Steuererklärung? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Fristen, Verlängerungsmöglichkeiten und den Konsequenzen bei verspäteter Abgabe.

Mit uns verpassen sie keine frist.

Steuerfristen im Griff – mit professioneller Unterstützung

Im Kanton Solothurn kümmern wir uns um Ihre Steuererklärung: vom Ausfüllen über die Fristverlängerung bis hin zur Optimierung der Abzüge. Einfach, zuverlässig und transparent.

Ordentliche Steuerfristen

Im Kanton Solothurn gelten folgende Abgabetermine:

  • Privatpersonen: bis 31. März
  • Juristische Personen: bis 30. Juni

Die Fristen beziehen sich jeweils auf das Steuerjahr, das im Vorjahr abgeschlossen wurde.

Fristverlängerung beantragen & maximale Fristen

Falls Sie die Steuererklärung im Kanton Solothurn nicht innerhalb der ordentlichen Frist einreichen können, haben Sie die Möglichkeit, beim Steueramt eine Verlängerung zu beantragen. Der Antrag kann online oder schriftlich gestellt werden – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Die maximale Verlängerung gilt bis:

  • für Privatpersonen bis 30. November
  • für juristische Personen bis 30. November

Hinweis: Je nach Kanton können für die Fristerstreckung Gebühren erhoben werden.
Gut zu wissen: Bei einer Bestellung über Taxea.ch ist die Fristverlängerung automatisch inklusive. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir erledigen das für Sie.

Was passiert bei verspäteter Einreichung?

Wenn die Steuererklärung im Kanton Solothurn ohne Fristverlängerung verspätet eingereicht wird, drohen verschiedene Konsequenzen:

  • Das Steueramt stellt eine Mahnung aus
  • Es können Mahngebühren oder Bussen anfallen
  • In bestimmten Fällen wird eine Ermessensveranlagung vorgenommen

Um zusätzliche Kosten und Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Fristen einzuhalten oder unseren Service zu nutzen.

Unterschiedliche Fristen für Sonderfälle

Je nach Situation können abweichende Fristen und besondere steuerliche Regelungen gelten, beispielsweise bei:

  • Zuzug aus dem Ausland
  • Wegzug ins Ausland
  • Todesfall innerhalb des Steuerjahres
  • Aufnahme oder Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit
  • Gründung, Umwandlung oder Liquidation eines Unternehmens

Bei solchen Sonderfällen empfiehlt sich eine direkte Klärung mit dem zuständigen Steueramt oder die Unterstützung durch einen Steuerspezialisten, um Fristen und Pflichten einzuhalten.

Häufige Fragen zu Steuerfristen in Solothurn

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Steuerfristen im Kanton Solothurn.

Welche Fristen gelten für die Steuererklärung im Kanton Solothurn?

Privatpersonen müssen ihre Steuererklärung bis spätestens 31. März einreichen, juristische Personen bis 30. Juni. Eine Fristverlängerung kann beantragt werden.

Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?

Das Gesuch kann online oder schriftlich beim Steueramt Solothurn gestellt werden. Wenn Sie über Taxea.ch buchen, übernehmen wir die Verlängerung automatisch.

Muss ich in Solothurn jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen?

Ja, alle steuerpflichtigen Personen und Unternehmen im Kanton Solothurn müssen jährlich eine Steuererklärung abgeben.

Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät oder gar nicht einreiche?

Das Steueramt kann Mahnungen versenden, Mahngebühren oder Bussen erheben und in gewissen Fällen eine Ermessensveranlagung durchführen.

Kann ich auch bei einem Wegzug eine Fristverlängerung beantragen?

Ja, grundsätzlich ist eine Verlängerung auch bei einem Wegzug möglich. Wichtig ist, dass das Steueramt rechtzeitig informiert wird.

Kontaktaufnahme mit Taxea.chFindea.ch

Haben Sie Fragen?

Sie sind unsicher, welche Frist für Ihre Situation gilt oder möchten die Steuererklärung abgeben lassen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.