Steuerfristen in Luzern: Fristen, Verlängerung & Hinweise

Welche Abgabefristen gelten im Kanton Luzern für die Steuererklärung? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Terminen, Fristverlängerungen und den Folgen einer verspäteten Abgabe.

Mit uns verpassen sie keine frist.

Steuerfristen im Griff – mit professioneller Unterstützung

Im Kanton Luzern kümmern wir uns um Ihre Steuererklärung: Wir füllen die Unterlagen aus, reichen sie fristgerecht ein, beantragen bei Bedarf die Verlängerung und optimieren Ihre Abzüge. Einfach, professionell und sicher.

Ordentliche Steuerfristen

Im Kanton Luzern gelten folgende Abgabetermine:

  • Privatpersonen: bis 31. August
  • Juristische Personen: bis 31. August

Diese Fristen gelten für das Steuerjahr, das im Vorjahr abgeschlossen wurde.

Fristverlängerung beantragen & maximale Fristen

Falls Sie Ihre Steuererklärung im Kanton Luzern nicht innerhalb der ordentlichen Frist einreichen können, besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen. Das Gesuch kann online oder schriftlich beim Steueramt eingereicht werden – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Die maximalen Fristen lauten:

  • für Privatpersonen bis 31. Dezember
  • für juristische Personen bis 31. Dezember

Hinweis: Je nach Kanton können für die Fristerstreckung Gebühren erhoben werden.
Gut zu wissen:
Bei einer Bestellung über Taxea.ch ist die Fristverlängerung automatisch inklusive. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern – wir erledigen das für Sie.

Was passiert bei verspäteter Einreichung?

Wenn die Steuererklärung im Kanton Luzern ohne Fristverlängerung verspätet eingereicht wird, kann dies folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Das Steueramt versendet eine Mahnung
  • Es können Mahngebühren oder Bussen anfallen
  • In gewissen Fällen wird eine Ermessensveranlagung vorgenommen

Um zusätzliche Kosten und Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen oder unseren Service zu nutzen.

Unterschiedliche Fristen für Sonderfälle

Je nach Situation können abweichende Fristen und besondere steuerliche Regelungen gelten, beispielsweise bei:

  • Zuzug aus dem Ausland
  • Wegzug ins Ausland
  • Todesfall innerhalb des Steuerjahres
  • Aufnahme oder Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit
  • Gründung, Umwandlung oder Liquidation eines Unternehmens

Bei solchen Sonderfällen empfiehlt sich eine direkte Klärung mit dem zuständigen Steueramt oder die Unterstützung durch einen Steuerspezialisten, um Fristen und Pflichten einzuhalten.

Häufige Fragen zu Steuerfristen in Luzern

Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Steuerfristen im Kanton Luzern.

Welche Fristen gelten für die Steuererklärung im Kanton Luzern?

Privatpersonen müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. August abgeben, juristische Personen bis zum 30. Juni. Eine Verlängerung ist möglich.

Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?

Der Antrag kann online oder schriftlich beim Steueramt Luzern gestellt werden. Wenn Sie über Taxea.ch buchen, übernehmen wir das automatisch.

Muss ich in Luzern jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen?

Ja, alle steuerpflichtigen Personen und Unternehmen im Kanton Luzern sind verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung einzureichen.

Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät oder gar nicht einreiche?

Das Steueramt kann Mahnungen verschicken, Mahngebühren oder Bussen erheben und in gewissen Fällen eine Ermessensveranlagung durchführen.

Kann ich auch bei einem Wegzug eine Fristverlängerung beantragen?

Ja, grundsätzlich ist dies auch bei einem Wegzug aus dem Kanton möglich, solange das Steueramt rechtzeitig informiert wird.

Kontaktaufnahme mit Taxea.chFindea.ch

Haben Sie Fragen?

Sie sind unsicher, welche Frist für Ihre Situation gilt oder möchten die Steuererklärung abgeben lassen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.