Steuerfristen in Jura: Fristen, Verlängerung & Hinweise
Welche Abgabefristen gelten im Kanton Jura für die Steuererklärung? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Terminen, Fristverlängerungen und möglichen Konsequenzen bei verspäteter Abgabe.
Steuerfristen im Griff – mit professioneller Unterstützung
Im Kanton Jura übernehmen wir für Sie die komplette Steuererklärung: vom Ausfüllen über die Fristverlängerung bis hin zur Optimierung der Abzüge. Einfach, effizient und zuverlässig.
Ordentliche Steuerfristen
Im Kanton Jura gelten folgende Abgabetermine:
- Privatpersonen: bis 15. Juli
- Juristische Personen: bis 15. Juli
Die Fristen beziehen sich jeweils auf das Steuerjahr des Vorjahres.
Fristverlängerung beantragen & maximale Fristen
Falls Sie die Steuererklärung im Kanton Jura nicht rechtzeitig einreichen können, besteht die Möglichkeit, beim Steueramt eine Verlängerung zu beantragen. Dies kann sowohl online als auch schriftlich erfolgen – für Privatpersonen wie auch für Unternehmen. Die maximale Verlängerung gilt bis:
- für Privatpersonen bis 31. Oktober
- für juristische Personen bis 31. Oktober
Hinweis: Je nach Kanton können für die Fristerstreckung Gebühren erhoben werden.
Gut zu wissen: Bei einer Bestellung über Taxea.ch ist die Fristverlängerung automatisch enthalten. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen das für Sie.
Was passiert bei verspäteter Einreichung?
Wenn die Steuererklärung im Kanton Jura ohne Fristverlängerung verspätet eingereicht wird, kann dies folgende Konsequenzen haben:
- Das Steueramt verschickt eine Mahnung
- Es können Mahngebühren oder Bussen entstehen
- Unter Umständen wird eine Ermessensveranlagung durchgeführt
Um unnötige Kosten und Stress zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen oder unseren Service zu nutzen.
Unterschiedliche Fristen für Sonderfälle
Je nach Situation können abweichende Fristen und besondere steuerliche Regelungen gelten, beispielsweise bei:
- Zuzug aus dem Ausland
- Wegzug ins Ausland
- Todesfall innerhalb des Steuerjahres
- Aufnahme oder Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit
- Gründung, Umwandlung oder Liquidation eines Unternehmens
Bei solchen Sonderfällen empfiehlt sich eine direkte Klärung mit dem zuständigen Steueramt oder die Unterstützung durch einen Steuerspezialisten, um Fristen und Pflichten einzuhalten.
Häufige Fragen zu Steuerfristen in Jura
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Steuerfristen im Kanton Jura.
Welche Fristen gelten für die Steuererklärung im Kanton Jura?
Privatpersonen müssen ihre Steuererklärung bis spätestens 15. Juli abgeben, juristische Personen ebenso. Eine Fristverlängerung kann beantragt werden.
Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?
Das Gesuch kann online oder schriftlich beim Steueramt Jura eingereicht werden. Über Taxea.ch übernehmen wir die Fristverlängerung automatisch.
Muss ich in Jura jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen?
Ja, alle steuerpflichtigen Personen und Firmen im Kanton Jura sind verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung einzureichen.
Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät oder gar nicht einreiche?
In diesem Fall versendet das Steueramt Mahnungen, erhebt Mahngebühren oder Bussen und kann eine Ermessensveranlagung durchführen.
Kann ich auch bei einem Wegzug eine Fristverlängerung beantragen?
Ja, eine Verlängerung ist auch bei einem Wegzug aus dem Kanton grundsätzlich möglich. Entscheidend ist, dass Sie das Steueramt rechtzeitig informieren.