Steuerfristen in Graubünden: Fristen, Verlängerung & Hinweise
Welche Fristen gelten im Kanton Graubünden für die Einreichung der Steuererklärung? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Terminen, Verlängerungsoptionen und den Folgen einer verspäteten Abgabe.
Steuerfristen im Griff – mit professioneller Unterstützung
Im Kanton Graubünden übernehmen wir Ihre Steuererklärung von A bis Z: Wir füllen die Unterlagen aus, reichen sie fristgerecht ein, beantragen Verlängerungen und optimieren Ihre Abzüge. Einfach, sicher und bequem.
Ordentliche Steuerfristen
Im Kanton Graubünden gelten folgende Abgabetermine:
- Privatpersonen: bis 31. März
- Juristische Personen: bis 30. September
Die Fristen beziehen sich jeweils auf das Steuerjahr des Vorjahres.
Fristverlängerung beantragen & maximale Fristen
Falls Sie die Steuererklärung im Kanton Graubünden nicht fristgerecht einreichen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen. Das Gesuch kann online oder schriftlich beim Steueramt eingereicht werden – sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen. Die maximale Verlängerung gilt bis:
- für Privatpersonen bis 30. September
- für juristische Personen bis 30. November
Hinweis: Je nach Kanton können für die Fristerstreckung Gebühren erhoben werden.
Gut zu wissen: Bei einer Bestellung über Taxea.ch ist die Fristverlängerung automatisch enthalten. Sie müssen nichts weiter unternehmen – wir erledigen das für Sie.
Was passiert bei verspäteter Einreichung?
Wird die Steuererklärung im Kanton Graubünden ohne Verlängerung verspätet abgegeben, kann das folgende Konsequenzen nach sich ziehen:
- Das Steueramt stellt eine Mahnung aus
- Es können Mahngebühren oder Bussen entstehen
- In bestimmten Fällen erfolgt eine Ermessensveranlagung
Um unnötige Kosten und Aufwand zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Abgabe rechtzeitig zu erledigen oder die Unterstützung von Taxea.ch zu nutzen.
Unterschiedliche Fristen für Sonderfälle
Je nach Situation können abweichende Fristen und besondere steuerliche Regelungen gelten, beispielsweise bei:
- Zuzug aus dem Ausland
- Wegzug ins Ausland
- Todesfall innerhalb des Steuerjahres
- Aufnahme oder Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit
- Gründung, Umwandlung oder Liquidation eines Unternehmens
Bei solchen Sonderfällen empfiehlt sich eine direkte Klärung mit dem zuständigen Steueramt oder die Unterstützung durch einen Steuerspezialisten, um Fristen und Pflichten einzuhalten.
Häufige Fragen zu Steuerfristen in Graubünden
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Steuerfristen im Kanton Graubünden.
Welche Fristen gelten für die Steuererklärung im Kanton Graubünden?
Privatpersonen müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. März einreichen, juristische Personen bis zum 30. Juni. Eine Fristverlängerung ist auf Antrag möglich.
Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?
Der Antrag kann online oder schriftlich beim Steueramt Graubünden gestellt werden. Über Taxea.ch übernehmen wir diesen Schritt automatisch für Sie.
Muss ich in Graubünden jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen?
Ja, alle steuerpflichtigen Personen und Unternehmen im Kanton Graubünden müssen ihre Steuererklärung jedes Jahr einreichen.
Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät oder gar nicht einreiche?
In diesem Fall verschickt das Steueramt Mahnungen, es können Mahngebühren oder Bussen anfallen, und in gewissen Situationen wird eine Ermessensveranlagung vorgenommen.
Kann ich auch bei einem Wegzug eine Fristverlängerung beantragen?
Ja, eine Fristverlängerung ist auch im Falle eines Wegzugs grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass Sie das Steueramt rechtzeitig informieren.