Steuerfristen in Basel-Stadt: Fristen, Verlängerung & Hinweise

Welche Fristen gelten im Kanton Basel-Stadt für die Abgabe der Steuererklärung? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Einreichungsterminen, Verlängerungsmöglichkeiten und Konsequenzen bei verspäteter Abgabe.

Mit uns verpassen sie keine frist.

Steuerfristen im Griff – mit professioneller Unterstützung

Unser Steuerservice im Kanton Basel-Stadt sorgt dafür, dass Ihre Steuererklärung korrekt und fristgerecht eingereicht wird – inklusive Verlängerung, Belegprüfung und Optimierung der Abzüge. Einfach, unkompliziert und zuverlässig.

Ordentliche Steuerfristen

Im Kanton Basel-Stadt gelten folgende Abgabetermine:

  • Privatpersonen: bis 31. März
  • Juristische Personen: bis 30. Juni

Diese Fristen beziehen sich jeweils auf das Steuerjahr, das im Vorjahr abgeschlossen wurde.

Fristverlängerung beantragen & maximale Fristen

Sollten Sie die Steuererklärung im Kanton Basel-Stadt nicht bis zum regulären Termin einreichen können, besteht die Möglichkeit, beim Steueramt eine Fristverlängerung zu beantragen. Der Antrag kann sowohl online als auch schriftlich erfolgen – für Privatpersonen und Unternehmen. Die maximalen Fristen sind:

  • für Privatpersonen bis 31. Dezember
  • für juristische Personen bis 31. Dezember

Hinweis: Je nach Kanton können für die Fristerstreckung Gebühren erhoben werden.
Gut zu wissen: Bei einer Bestellung über Taxea.ch ist die Fristverlängerung automatisch inklusive. Sie müssen nichts weiter tun – wir übernehmen diesen Schritt für Sie.

Was passiert bei verspäteter Einreichung?

Wird die Steuererklärung im Kanton Basel-Stadt ohne Verlängerung zu spät eingereicht, kann dies folgende Konsequenzen haben:

  • Das Steueramt stellt eine Mahnung aus
  • Es können Mahngebühren oder Bussen anfallen
  • In gewissen Fällen erfolgt eine Ermessensveranlagung

Um Kosten und unnötigen Aufwand zu vermeiden, empfiehlt es sich, rechtzeitig einzureichen oder unseren Service zu nutzen.

Unterschiedliche Fristen für Sonderfälle

Je nach Situation können abweichende Fristen und besondere steuerliche Regelungen gelten, beispielsweise bei:

  • Zuzug aus dem Ausland
  • Wegzug ins Ausland
  • Todesfall innerhalb des Steuerjahres
  • Aufnahme oder Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit
  • Gründung, Umwandlung oder Liquidation eines Unternehmens

Bei solchen Sonderfällen empfiehlt sich eine direkte Klärung mit dem zuständigen Steueramt oder die Unterstützung durch einen Steuerspezialisten, um Fristen und Pflichten einzuhalten.

Häufige Fragen zu Steuerfristen in Basel-Stadt

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Steuerfristen im Kanton Basel-Stadt.

Welche Fristen gelten für die Steuererklärung im Kanton Basel-Stadt?

Privatpersonen müssen ihre Steuererklärung bis spätestens 31. März abgeben, juristische Personen bis zum 30. Juni. Eine Fristverlängerung ist möglich.

Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?

Das Gesuch kann online oder schriftlich beim Steueramt Basel-Stadt eingereicht werden. Wenn Sie über Taxea.ch buchen, übernehmen wir die Verlängerung automatisch.

Muss ich in Basel-Stadt jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen?

Ja, alle steuerpflichtigen Personen und Unternehmen im Kanton Basel-Stadt sind verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung einzureichen.

Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät oder gar nicht einreiche?

In solchen Fällen versendet das Steueramt Mahnungen, erhebt Gebühren oder Bussen und kann eine Ermessensveranlagung durchführen.

Kann ich bei einem Wegzug ebenfalls eine Fristverlängerung beantragen?

Ja, auch bei einem Wegzug aus Basel-Stadt ist eine Fristverlängerung grundsätzlich möglich. Wichtig ist, das Steueramt rechtzeitig zu informieren.

Kontaktaufnahme mit Taxea.chFindea.ch

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Sie sind unsicher, welche Frist für Ihre Situation gilt oder möchten die Steuererklärung abgeben lassen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.