Steuererklärung in Luzern klar und effizient erledigen
Sie wohnen oder arbeiten im Kanton Luzern und möchten Ihre Steuererklärung fristgerecht und korrekt einreichen? Hier erfahren Sie alles Wichtige zu Abgabefristen, Einreichung, Abzügen und den steuerlichen Besonderheiten im Kanton Luzern.
Abgabefristen im Kanton Luzern
Privatpersonen:
Die Steuererklärung muss in Luzern bis zum 31. August eingereicht werden.
Juristische Personen:
Unternehmen haben in der Regel bis zum 31. August Zeit.
Fristverlängerung:
Auf Antrag sind Fristerstreckungen möglich, maximal bis zum 31. Dezember 2025.
Hinweis: Je nach Kanton können für die Fristerstreckung Gebühren erhoben werden.
Bei verspäteter Einreichung ohne Fristverlängerung drohen Mahngebühren oder Bussen.
Wie reiche ich die Steuererklärung in Luzern ein?
Im Kanton Luzern stehen zwei Einreichungswege zur Verfügung:
- Online mit eTax LU: Die kantonale Plattform eTax LU ermöglicht das digitale Ausfüllen, Hochladen von Belegen und die direkte Übermittlung der Steuererklärung. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
- Papierform: Alternativ kann die Steuererklärung ausgedruckt und postalisch eingereicht werden. Dies gilt sowohl für manuelles als auch elektronisches Ausfüllen.
Tipp: Die Online-Einreichung ist schneller, übersichtlicher und reduziert das Risiko von Rückfragen durch automatische Plausibilitätsprüfungen.
Besonderheiten im Kanton Luzern
Die folgenden kantonalen Eigenheiten sind bei der Steuererklärung in Luzern relevant:
- Neuer degressiver Sozialabzug für tiefe Einkommen: Der Kanton Luzern entlastet gezielt Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen durch einen neuen degressiven Sozialabzug. Dieser greift, wenn das Reineinkommen bei Alleinstehenden unter 50'000 CHF und bei Verheirateten unter 80'000 CHF liegt.
- Erhöhte und vereinfachte Kinderabzüge: Die Kinderabzüge wurden auf zwei Stufen vereinfacht und erhöht: Für jedes Kind gibt es einen Abzug von 8'000 CHF, für auswärts wohnhafte Kinder in Ausbildung sind 12'800 CHF ansetzbar. Zudem wurde der Abzug für Eigenbetreuung von 1'100 auf 2'000 CHF pro Kind erhöht.
- Deutliche Erhöhung des Abzugs für Drittbetreuungskosten: Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre, die im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit oder Ausbildung stehen, können nun bis zu 20'000 CHF pro Kind geltend gemacht werden – statt bisher 6'100 CHF.
- Senkung der Kapitalsteuer auf Unternehmen: Die Kapitalsteuer wird schrittweise gesenkt, zunächst auf 0,025% je Einheit ab 2025 und ab 2028 auf eine Feststeuer von nur noch 0,001%. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Luzern gestärkt und die Abwanderung von Unternehmen reduziert werden.
- Patentbox mit erhöhter Steuerentlastung: Gewinne aus qualifizierenden Patenten und vergleichbaren Rechten werden zu 90% steuerlich entlastet (vorher 10%), was Luzern besonders attraktiv für innovative Firmen macht.
Unterstützung bei Sonderfällen
Wir unterstützen Sie auch bei komplexen Steuersituationen im Kanton Luzern, z. B. bei:
- Zuzug aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland
- Nebenerwerb, Selbständigkeit oder Teilzeit-Unternehmertum
- Kapitalleistungen aus Vorsorge oder Lebensversicherungen
- Vermietung oder Verkauf von Immobilien
- Quellensteuerpflicht mit freiwilliger Veranlagung (NOV)
- Einkommen oder Vermögen im Ausland
Unsere erfahrenen Steuerprofis sorgen für eine vollständige, rechtssichere und steuerlich optimierte Einreichung.
Lassen Sie Ihre Steuererklärung in Luzern von unseren Profis ausfüllen
Vermeiden Sie Fehler und sparen Sie Zeit – wir übernehmen das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung im Kanton Luzern professionell und individuell. Ob einfache Fälle oder komplexe Sachverhalte – wir kümmern uns darum.
Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung in Luzern.
Was kostet das Ausfüllen der Steuererklärung in Luzern bei Taxea.ch?
Wir bieten verschiedene Pakete ab CHF 99 – passend zu Ihrer steuerlichen Situation. Die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) kann für CHF 80 separat beantragt werden. Wenn Sie eine persönliche Steuerberatung wünschen, können Sie diese optional dazu buchen. Im Prime Paket ist ein Beratungsgespräch bereits inbegriffen.
In welchen Sprachen bieten Sie Steuerberatung an?
Wir sprechen vier Sprachen und sind schweizweit für Sie da. Unsere mehrsprachigen Steuerspezialist:innen können Sie in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch beraten – ideal auch für Expats, die sich in der Schweiz niederlassen.
Übernehmen Sie auch die Kommunikation mit dem Steueramt?
Ja, mit unseren Bestseller und Prime Paketen vertreten wir Sie vollständig gegenüber den Steuerbehörden. So können Sie Ihre Steuererklärung sorgenlos abgeben. Nach Erhalt des Steuerbescheids kontrollieren wir diesen und besprechen das Ergebnis persönlich mit Ihnen.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit den Spezialist:innen ab?
Sie erfassen Ihre Daten in unserem Dialogmanager und laden Ihre Belege hoch; unsere Spezialist:innen prüfen alles, schöpfen alle Abzüge aus und erstellen Ihre Steuererklärung. Nach Ihrer Freigabe reichen wir sie digital beim Steueramt ein und verlängern bei Bedarf die Frist. Den Steuerbescheid kontrollieren wir anschliessend sorgfältig und beantworten allfällige Rückfragen.
Können Sie mir helfen, meine Steuern zu optimieren?
Mit jedem unserer Pakete profitieren Sie davon, dass wir Ihre Steuererklärung so gestalten, dass alle möglichen Abzüge ausgeschöpft werden und Sie nur so viel Steuern zahlen, wie wirklich nötig ist. Wenn Sie zusätzlich die Steuerberatung nutzen, beraten wir Sie zu sämtlichen Optimierungsmöglichkeiten – von Vorsorgeabzügen über Berufsauslagen bis hin zu individuellen Steuervorteilen – damit Sie langfristig finanziell bestmöglich aufgestellt sind.

Haben Sie Fragen?
Lassen Sie Ihre Steuererklärung in Luzern von Profis ausfüllen – wir beantworten gerne Ihre Fragen.