Steuererklärung in Bern kompakt erklärt

Sie wohnen im Kanton Bern und möchten Ihre Steuererklärung korrekt und fristgerecht einreichen? Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu Fristen, Einreichung, Abzügen und den steuerlichen Besonderheiten im Kanton Bern.

Transparente Preise
Schnelle Bearbeitungszeiten
Vertretung gegenüber Behörden
Untersützung für Expats
ab
CHF 99
(exkl. MWST)
ab
CHF 499
(exkl. MWST)

Abgabefristen im Kanton Bern

Privatpersonen:
Die ordentliche Abgabefrist für die Steuererklärung ist der 15. März.

Juristische Personen:
Die Einreichungsfrist richtet sich nach dem Geschäftsabschluss, meist ca. 7 Monate danach (31. Juli). Fristverlängerungen können beantragt werden, oft bis Mitte bis Ende September oder November.

Fristverlängerung:
Eine Fristverlängerung kann bequem online oder schriftlich beantragt werden – meist bis zum 15. November (für Privatpersonen und Unternehmen).
Hinweis: Je nach Kanton können für die Fristerstreckung Gebühren erhoben werden.

Bei verspäteter Einreichung ohne Fristverlängerung drohen Mahngebühren oder Bussen.

Wie reiche ich die Steuererklärung im Kanton Bern ein?

Im Kanton Bern stehen zwei Wege zur Verfügung:

  • Online mit „TaxMe“: Die kantonale Plattform ist nutzerfreundlich und erlaubt die direkte Einreichung der Steuererklärung. Belege können digital hochgeladen werden, eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
  • Klassisch per Post: Wer es traditionell bevorzugt, kann die Erklärung auf Papier einreichen – entweder manuell ausgefüllt oder über das ausgedruckte PDF aus dem Online-Tool.

Tipp: TaxMe prüft Eingaben automatisch und minimiert Rückfragen – der digitale Weg ist effizienter und schneller.

Besonderheiten im Kanton Bern

Beachten Sie folgende Eigenheiten bei der Steuererklärung im Kanton Bern:

  • Progressive Einkommenssteuer mit attraktiven Abzügen: Im Kanton Bern gilt ein progressiver Einkommenssteuertarif, ergänzt durch zahlreiche Abzugsmöglichkeiten – z. B. für Kinderbetreuung, Aus- und Weiterbildung, Berufsauslagen oder doppelte Haushaltsführung.
  • Individuelle Steuerfüsse der Gemeinden: Die effektive Steuerbelastung hängt stark vom Wohnort ab. Jede Gemeinde legt ihren eigenen Steuerfuss fest. Ein Vergleich lohnt sich – besonders für Personen, die einen Wohnsitzwechsel erwägen.
  • Keine zusätzliche Liegenschaftssteuer: Im Kanton Bern wird keine separate Liegenschaftssteuer erhoben. Immobilien werden im Rahmen der Vermögenssteuer berücksichtigt – das vermeidet Doppelbelastungen und schafft Planungssicherheit für Eigentümer:innen.
  • Abzugsfähige Beiträge an die Säule 3a und Familienförderung: Beiträge an die Säule 3a sind steuerlich abziehbar. Zusätzlich profitieren Familien im Kanton Bern von grosszügigen Kinder- und Unterstützungsabzügen, die die Steuerbelastung deutlich reduzieren.
  • Jährliche Tarifanpassung und Transparenz: Die Steuerverwaltung passt Tarife und Abzüge regelmässig an die wirtschaftliche Entwicklung und Inflation an. Das sorgt für Fairness und eine transparente Besteuerung.

Unterstützung bei Sonderfällen

Auch im Kanton Bern kann es zu komplexen Steuersituationen kommen – wir unterstützen Sie u. a. bei:

  • Wechsel des Wohnsitzes innerhalb des Kantons oder von ausserhalb
  • Grenzgängerregelungen bei Wohnsitz nahe der Sprachgrenze oder im Ausland
  • Selbständigkeit, Landwirtschaft oder Nebenerwerb
  • Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen oder Auslandseinkommen
  • Vermietung, Verkauf oder Erwerb von Immobilien

Unsere Spezialist:innen begleiten Sie zuverlässig bei der korrekten und steuerlich optimierten Deklaration.

Steuern? Übernehmen wir.

Lassen Sie Ihre Steuererklärung im Kanton Bern von unseren Profis ausfüllen

Sparen Sie Zeit und vermeiden Sie Unsicherheiten: Unsere erfahrenen Steuerprofis übernehmen das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung im Kanton Bern – verständlich, persönlich und mit Blick auf Ihre individuelle Situation.

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung in Bern.

Was kostet das Ausfüllen der Steuererklärung in Bern bei Taxea.ch?

Wir bieten verschiedene Pakete ab CHF 99 – passend zu Ihrer steuerlichen Situation. Die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) kann für CHF 80 separat beantragt werden. Wenn Sie eine persönliche Steuerberatung wünschen, können Sie diese optional dazu buchen. Im Prime Paket ist ein Beratungsgespräch bereits inbegriffen.

In welchen Sprachen bieten Sie Steuerberatung an?

Wir sprechen vier Sprachen und sind schweizweit für Sie da. Unsere mehrsprachigen Steuerspezialist:innen können Sie in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch beraten – ideal auch für Expats, die sich in der Schweiz niederlassen.

Übernehmen Sie auch die Kommunikation mit dem Steueramt?

Ja, mit unseren Bestseller und Prime Paketen vertreten wir Sie vollständig gegenüber den Steuerbehörden. So können Sie Ihre Steuererklärung sorgenlos abgeben. Nach Erhalt des Steuerbescheids kontrollieren wir diesen und besprechen das Ergebnis persönlich mit Ihnen.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit den Spezialist:innen ab?

Sie erfassen Ihre Daten in unserem Dialogmanager und laden Ihre Belege hoch; unsere Spezialist:innen prüfen alles, schöpfen alle Abzüge aus und erstellen Ihre Steuererklärung. Nach Ihrer Freigabe reichen wir sie digital beim Steueramt ein und verlängern bei Bedarf die Frist. Den Steuerbescheid kontrollieren wir anschliessend sorgfältig und beantworten allfällige Rückfragen.

Können Sie mir helfen, meine Steuern zu optimieren?

Mit jedem unserer Pakete profitieren Sie davon, dass wir Ihre Steuererklärung so gestalten, dass alle möglichen Abzüge ausgeschöpft werden und Sie nur so viel Steuern zahlen, wie wirklich nötig ist. Wenn Sie zusätzlich die Steuerberatung nutzen, beraten wir Sie zu sämtlichen Optimierungsmöglichkeiten – von Vorsorgeabzügen über Berufsauslagen bis hin zu individuellen Steuervorteilen – damit Sie langfristig finanziell bestmöglich aufgestellt sind.

Kontaktaufnahme mit Taxea.chFindea.ch

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