Steuererklärung in Basel-Landschaft: Einfach erklärt
Sie wohnen im Kanton Basel-Landschaft und möchten wissen, wie Sie Ihre Steuererklärung korrekt und fristgerecht einreichen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Fristen, Abzügen, Einreichung und kantonalen Besonderheiten.
Abgabefristen im Kanton Basel-Landschaft
Privatpersonen:
Die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung endet am 31. März.
Juristische Personen:
Für Unternehmen gilt in der Regel eine Abgabefrist bis zum 30. Juni.
Fristverlängerung:
Eine Verlängerung kann online oder schriftlich beantragt werden – in der Regel bis zum 30. November für natürliche Personen bzw. 28. Februar im Folgejahr für juristische Personen.
Hinweis: Je nach Kanton können für die Fristerstreckung Gebühren erhoben werden.
Bei verspäteter Einreichung ohne Fristverlängerung drohen Mahngebühren oder Bussen.
Wie reiche ich die Steuererklärung in Basel-Landschaft ein?
Die Einreichung der Steuererklärung erfolgt im Kanton Basel-Landschaft bevorzugt digital:
- Online mit „eTax BL“: Das offizielle kantonale Portal ermöglicht das digitale Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung. Die Plattform prüft Eingaben automatisch auf Vollständigkeit und Plausibilität.
- Papierform: Wer lieber auf die klassische Methode setzt, kann die Erklärung ausdrucken und per Post einreichen. Der Ausdruck ist auch über eTax BL möglich.
Hinweis: Die digitale Abgabe spart Zeit – Rückfragen werden durch automatisierte Validierungen häufig vermieden.
Besonderheiten im Kanton Basel-Landschaft
Folgende kantonale Eigenheiten sollten bei der Steuererklärung beachtet werden:
- Vollsplitting bei der Einkommenssteuer: Verheiratete Paare und Familien profitieren im Kanton Basel-Landschaft vom Vollsplitting. Das steuerbare Einkommen wird zur Satzbestimmung halbiert, was die Steuerbelastung spürbar senken und Familien gezielt entlasten kann.
- Transparente Bewertung von Wertpapieren: Börsennotierte Wertpapiere werden gemäss offiziellen Kurslisten bewertet, nicht kotierte Anlagen nach kantonalen Richtlinien. So entsteht eine einheitliche und nachvollziehbare Vermögenssteuer-Berechnung.
- Gemeinschaftliches Eigentum fair besteuert: Bei gemeinsamem Immobilienbesitz werden Erträge und Aufwendungen gemäss Eigentumsverhältnis aufgeteilt. Diese Regelung schafft Klarheit – insbesondere für Konkubinatspaare und andere Eigentümergemeinschaften.
- Jährliche Tarifanpassung gegen Inflation: Die Einkommenssteuertarife werden im Kanton Basel-Landschaft regelmässig an die Teuerung angepasst, um die Steuerbelastung stabil zu halten und die Kaufkraft der Bevölkerung zu schützen.
- Gemeindesteuerfuss beeinflusst die Steuerbelastung stark: Innerhalb des Kantons Basel-Landschaft gibt es deutliche Unterschiede bei den Gemeindesteuerfüssen. Wer die Steuerlast optimieren möchte, sollte den Wohnort gezielt mitbedenken.
Unterstützung bei Sonderfällen
Auch im Kanton Basel-Landschaft gibt es viele Fälle, bei denen steuerliche Beratung sinnvoll ist. Unsere Spezialist:innen unterstützen Sie zum Beispiel bei:
- Zuzug oder Wegzug aus dem Kanton
- Selbständigkeit oder Nebenerwerb
- Quellensteuer mit freiwilliger Veranlagung (NOV)
- Kapitalleistungen aus Pensionskassen oder Versicherungen
- Vermietung, Verkauf oder Erwerb von Immobilien
- Grenzgänger-Status oder internationale Einkünfte
Wir prüfen Ihre individuelle Situation und sorgen für eine korrekte, optimierte Steuererklärung.
Lassen Sie Ihre Steuererklärung in Basel-Landschaft von unseren Profis ausfüllen
Sparen Sie Zeit und vermeiden Sie Fehler: Unsere erfahrenen Steuerprofis übernehmen das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung für Sie – sicher, effizient und auf Ihre persönliche Situation im Kanton Basel-Landschaft abgestimmt.
Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung in Basel-Landschaft.
Was kostet das Ausfüllen der Steuererklärung in Basel-Landschaft bei Taxea.ch?
Wir bieten verschiedene Pakete ab CHF 99 – passend zu Ihrer steuerlichen Situation. Die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) kann für CHF 80 separat beantragt werden. Wenn Sie eine persönliche Steuerberatung wünschen, können Sie diese optional dazu buchen. Im Prime Paket ist ein Beratungsgespräch bereits inbegriffen.
In welchen Sprachen bieten Sie Steuerberatung an?
Wir sprechen vier Sprachen und sind schweizweit für Sie da. Unsere mehrsprachigen Steuerspezialist:innen können Sie in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch beraten – ideal auch für Expats, die sich in der Schweiz niederlassen.
Übernehmen Sie auch die Kommunikation mit dem Steueramt?
Ja, mit unseren Bestseller und Prime Paketen vertreten wir Sie vollständig gegenüber den Steuerbehörden. So können Sie Ihre Steuererklärung sorgenlos abgeben. Nach Erhalt des Steuerbescheids kontrollieren wir diesen und besprechen das Ergebnis persönlich mit Ihnen.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit den Spezialist:innen ab?
Sie erfassen Ihre Daten in unserem Dialogmanager und laden Ihre Belege hoch; unsere Spezialist:innen prüfen alles, schöpfen alle Abzüge aus und erstellen Ihre Steuererklärung. Nach Ihrer Freigabe reichen wir sie digital beim Steueramt ein und verlängern bei Bedarf die Frist. Den Steuerbescheid kontrollieren wir anschliessend sorgfältig und beantworten allfällige Rückfragen.
Können Sie mir helfen, meine Steuern zu optimieren?
Mit jedem unserer Pakete profitieren Sie davon, dass wir Ihre Steuererklärung so gestalten, dass alle möglichen Abzüge ausgeschöpft werden und Sie nur so viel Steuern zahlen, wie wirklich nötig ist. Wenn Sie zusätzlich die Steuerberatung nutzen, beraten wir Sie zu sämtlichen Optimierungsmöglichkeiten – von Vorsorgeabzügen über Berufsauslagen bis hin zu individuellen Steuervorteilen – damit Sie langfristig finanziell bestmöglich aufgestellt sind.

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