Steuererklärung in Appenzell Ausserrhoden: Kompakt erklärt

Sie wohnen im Kanton Appenzell Ausserrhoden und möchten wissen, wie Sie Ihre Steuererklärung korrekt einreichen? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Fristen, Abzügen, Einreichungsarten und kantonalen Eigenheiten.

Transparente Preise
Schnelle Bearbeitungszeiten
Vertretung gegenüber Behörden
Untersützung für Expats
ab
CHF 99
(exkl. MWST)
ab
CHF 499
(exkl. MWST)

Abgabefristen im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Privatpersonen:
Die Steuererklärung ist in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen.

Juristische Personen:
Für juristische Personen liegt die Abgabefrist bei 30. Juni.

Fristverlängerung:
Eine Fristverlängerung kann online oder schriftlich beantragt werden – bis maximal 31. Oktober für Privatpersonen und 31. Dezember für Unternehmen.
Hinweis: Je nach Kanton können für die Fristerstreckung Gebühren erhoben werden.

Bei verspäteter Einreichung ohne Fristverlängerung drohen Mahngebühren oder Bussen.

Wie reiche ich die Steuererklärung in Appenzell Ausserrhoden ein?

Die Steuererklärung kann wie folgt eingereicht werden:

  • Elektronisch mit EasyTax AR: Das kantonale Programm EasyTax kann zur elektronischen Erfassung genutzt werden. Es unterstützt die Plausibilitätsprüfung und ermöglicht eine saubere Auswertung. Nach dem Ausfüllen kann die Steuererklärung direkt digital eingereicht werden.
  • Einreichung auf Papier: Alternativ kann das EasyTax AR-Dokument ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Belegen per Post eingereicht werden.

Tipp: Beachten Sie die beigelegten Rücksendekuverts und Unterschriftenpflicht. Fehlende Unterlagen können die Veranlagung verzögern.

Besonderheiten im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Beachten Sie folgende kantonale Besonderheiten bei der Steuererklärung:

  • Niedrige Steuerbelastung im Vergleich: Appenzell Ausserrhoden gehört zu den Kantonen mit einer moderat tiefen Einkommen- und Vermögenssteuerbelastung. Das macht den Standort besonders attraktiv für Privatpersonen wie auch für Unternehmen.
  • Keine separate Liegenschaftssteuer: Eigentümer:innen versteuern ihre Immobilien ausschliesslich im Rahmen der Vermögenssteuer. Eine zusätzliche Liegenschaftssteuer gibt es nicht – das verhindert doppelte Belastungen und vereinfacht die Deklaration.
  • Flexible Pauschalabzüge bei Liegenschaften: Für privat genutzte Immobilien können Steuerpflichtige wahlweise einen Pauschalabzug anstelle der tatsächlichen Unterhalts- und Versicherungskosten geltend machen. Das schafft Flexibilität und reduziert den Erklärungsaufwand.
  • Unterjährige Steuererklärung bei Wohnsitzwechsel: Bei einem Zuzug, Wegzug oder Todesfall während des Steuerjahres ist eine unterjährige Steuererklärung erforderlich. Die Steuerpflicht wird anteilsmässig für die tatsächliche Dauer des Wohnsitzes im Kanton berechnet.

Unterstützung bei Sonderfällen

Auch im kleinen, strukturierten Kanton Appenzell Ausserrhoden gibt es Situationen, in denen fachliche Unterstützung sinnvoll ist. Wir helfen bei:

  • Zuzug aus einem anderen Kanton oder Ausland
  • Quellenbesteuerung mit freiwilliger Veranlagung (NOV)
  • Selbständigkeit oder landwirtschaftlicher Nebenerwerb
  • Kapitalbezüge aus Vorsorgeeinrichtungen (z. B. Pensionskasse, Säule 3a)
  • Liegenschaftsbesitz oder -verkauf innerhalb oder ausserhalb des Kantons

Unsere Spezialist:innen sorgen dafür, dass Ihre Erklärung vollständig, korrekt und steuerlich optimiert ist – auch bei komplexen Fällen.

Steuern? Übernehmen wir.

Lassen Sie Ihre Steuererklärung in Appenzell Ausserrhoden von unseren Profis ausfüllen

Vermeiden Sie unnötigen Aufwand – wir übernehmen das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung im Kanton Appenzell Ausserrhoden für Sie. Unsere erfahrenen Fachpersonen achten auf alle kantonalen Regelungen und holen für Sie das Maximum heraus.

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung in Appenzell Ausserrhoden.

Was kostet das Ausfüllen der Steuererklärung in Appenzell Ausserrhoden bei Taxea.ch?

Wir bieten verschiedene Pakete ab CHF 99 – passend zu Ihrer steuerlichen Situation. Die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) kann für CHF 80 separat beantragt werden. Wenn Sie eine persönliche Steuerberatung wünschen, können Sie diese optional dazu buchen. Im Prime Paket ist ein Beratungsgespräch bereits inbegriffen.

In welchen Sprachen bieten Sie Steuerberatung an?

Wir sprechen vier Sprachen und sind schweizweit für Sie da. Unsere mehrsprachigen Steuerspezialist:innen können Sie in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch beraten – ideal auch für Expats, die sich in der Schweiz niederlassen.

Übernehmen Sie auch die Kommunikation mit dem Steueramt?

Ja, mit unseren Bestseller und Prime Paketen vertreten wir Sie vollständig gegenüber den Steuerbehörden. So können Sie Ihre Steuererklärung sorgenlos abgeben. Nach Erhalt des Steuerbescheids kontrollieren wir diesen und besprechen das Ergebnis persönlich mit Ihnen.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit den Spezialist:innen ab?

Sie erfassen Ihre Daten in unserem Dialogmanager und laden Ihre Belege hoch; unsere Spezialist:innen prüfen alles, schöpfen alle Abzüge aus und erstellen Ihre Steuererklärung. Nach Ihrer Freigabe reichen wir sie digital beim Steueramt ein und verlängern bei Bedarf die Frist. Den Steuerbescheid kontrollieren wir anschliessend sorgfältig und beantworten allfällige Rückfragen.

Können Sie mir helfen, meine Steuern zu optimieren?

Mit jedem unserer Pakete profitieren Sie davon, dass wir Ihre Steuererklärung so gestalten, dass alle möglichen Abzüge ausgeschöpft werden und Sie nur so viel Steuern zahlen, wie wirklich nötig ist. Wenn Sie zusätzlich die Steuerberatung nutzen, beraten wir Sie zu sämtlichen Optimierungsmöglichkeiten – von Vorsorgeabzügen über Berufsauslagen bis hin zu individuellen Steuervorteilen – damit Sie langfristig finanziell bestmöglich aufgestellt sind.

Kontaktaufnahme mit Taxea.chFindea.ch

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