Wegzug aus der Schweiz: Steuerliche Pflichten für Expats beim Verlassen des Landes
Viele Expats bleiben nur für eine bestimmte Zeit in der Schweiz – sei es für ein Projekt, ein Studium oder einen befristeten Arbeitsvertrag. Spätestens beim Wegzug ins Ausland stellen sich wichtige Fragen: Welche steuerlichen Pflichten bestehen noch in der Schweiz? Was passiert mit laufenden Steuerverfahren? Und wie wirken sich Doppelbesteuerungsabkommen auf den Wegzug aus?
Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs aus der Schweiz und zeigt, welche Schritte Expats beachten müssen.
Steuerliche Ansässigkeit und Wegzug
Wann endet die Steuerpflicht in der Schweiz?
Die Steuerpflicht in der Schweiz endet mit dem Tag der Abmeldung bei der Wohngemeinde. Bis zu diesem Zeitpunkt sind sämtliche Einkommen und Vermögen in der Schweiz steuerpflichtig.
Steuerperiode beim Wegzug
Während in der Schweiz grundsätzlich das Kalenderjahr als Steuerperiode gilt, wird beim Wegzug eine unterjährige Steuererklärung erstellt. Diese umfasst nur die Zeit vom 1. Januar bis zum Abmeldedatum.
Einkommenssteuer beim Wegzug
Einkommen bis zum Wegzug
Alle Einkünfte bis zum Zeitpunkt der Abmeldung müssen in der Schweiz versteuert werden. Dazu zählen:
- Lohn aus unselbstständiger Arbeit
- Bonuszahlungen oder Abfindungen, sofern sie vor dem Wegzug fällig werden
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in der Schweiz
Einkommen nach dem Wegzug
Nach dem Wegzug unterliegt nur noch Einkommen mit direktem Bezug zur Schweiz der Steuerpflicht (z. B. Mieteinnahmen aus einer Immobilie in der Schweiz).
Vermögenssteuer beim Wegzug
Bis zum Abmeldetag
Das weltweite Vermögen muss bis zum Abmeldetag deklariert werden. Dazu gehören Bankkonten, Wertschriften und Immobilien.
Nach dem Wegzug
Nach der Abmeldung unterliegt nur noch in der Schweiz gelegenes Vermögen (z. B. Immobilien) der Vermögenssteuer.
Quellensteuer für Expats
Abgeltung durch den Arbeitgeber
Für quellensteuerpflichtige Expats (z. B. mit L- oder B-Bewilligung) bleibt die Quellensteuer bis zum Wegzug gültig. Der Arbeitgeber zieht die Steuer bis zum letzten Arbeitstag ab.
Nachträgliche ordentliche Veranlagung
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Jahreseinkommen über CHF 120’000), ist auch beim Wegzug eine nachträgliche ordentliche Steuererklärung erforderlich.
Doppelbesteuerungsabkommen beim Wegzug
Vermeidung von Doppelbesteuerung
Die Schweiz hat mit über 100 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese regeln, welchem Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte nach dem Wegzug zusteht.
Typische Fälle
- Lohnzahlungen nach Wegzug: Werden häufig noch der Schweiz zugeordnet, wenn sie für in der Schweiz erbrachte Arbeit fällig werden.
- Renten und Pensionen: Je nach Abkommen werden diese im Wohnsitzstaat oder im Quellenstaat besteuert.
- Kapitalerträge: Quellensteuern im Ausland können in der Schweiz anrechenbar oder rückforderbar sein.
Administrative Pflichten beim Wegzug
Abmeldung bei der Wohngemeinde
Der Wegzug muss offiziell bei der Gemeinde gemeldet werden. Diese Information wird automatisch an das Steueramt weitergeleitet.
Einreichen der Steuererklärung
Expats müssen für das laufende Jahr eine Wegzugserklärung einreichen. Dabei werden Einkommen und Vermögen bis zum Abmeldetag berücksichtigt.
Nachsteuer und offene Forderungen
Falls während des Aufenthalts in der Schweiz zu wenig Steuern bezahlt wurden, kann das Steueramt eine Nachsteuer erheben. Umgekehrt sind auch Rückerstattungen möglich.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Expat mit B-Bewilligung
Ein französischer Expat zieht im Juli 2025 aus Zürich zurück nach Paris. Er muss eine unterjährige Steuererklärung für Januar bis Juli 2025 einreichen. Seine Bonuszahlung im Juni 2025 wird in der Schweiz besteuert.
Beispiel 2: Expat mit Immobilie in der Schweiz
Eine Britin zieht im Dezember 2025 nach London, behält jedoch ihre Wohnung in Genf und vermietet diese. Sie bleibt in der Schweiz mit den Mieteinnahmen und der Vermögenssteuerpflicht auf diese Immobilie steuerpflichtig.
Häufige Fehler und Tipps
Häufige Fehler
- Abmeldung bei der Gemeinde vergessen oder verspätet melden
- Nichtbeachtung der unterjährigen Steuererklärung
- Annahme, dass mit der Abreise automatisch alle Steuerpflichten erledigt sind
- Doppelbesteuerung durch Nichtnutzung von DBA
Tipps für Expats
- Frühzeitig den Wegzug beim Steueramt anmelden
- Unterjährige Steuererklärung vollständig und korrekt einreichen
- Doppelbesteuerungsabkommen prüfen, um unnötige Steuerlast zu vermeiden
- Bei komplexen Einkommens- und Vermögensverhältnissen einen Steuerberater einschalten
Fazit
Der Wegzug aus der Schweiz beendet die volle Steuerpflicht, bringt jedoch noch administrative Pflichten mit sich. Einkommen und Vermögen bis zum Abmeldetag müssen korrekt deklariert werden, und je nach Situation bleibt eine beschränkte Steuerpflicht in der Schweiz bestehen.
Wer Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt und die Abmeldung rechtzeitig vornimmt, kann steuerliche Risiken minimieren und den Übergang ins neue Wohnsitzland reibungslos gestalten.

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