Was gilt als steuerbares Einkommen in der Schweiz?
In der Schweiz unterliegen nicht nur Löhne und Gehälter der Einkommenssteuer, sondern auch viele andere Einkünfte. Für Privatpersonen ist es daher entscheidend zu wissen, was genau als steuerbares Einkommen gilt und welche Einnahmen allenfalls steuerfrei sind. Nur wer seine Einkünfte vollständig und korrekt angibt, vermeidet Nachsteuern, Bussen oder Streitigkeiten mit dem Steueramt.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Einkünfte in der Schweiz steuerpflichtig sind, wie sie behandelt werden und welche Ausnahmen es gibt.
Grundsatz der Steuerpflicht
Weltweite Steuerpflicht
Alle Personen, die in der Schweiz steuerlich ansässig sind, müssen ihr weltweites Einkommen deklarieren. Dazu zählen:
- Löhne und Gehälter
- Renten und Pensionen
- Kapitalerträge
- Einkünfte aus Immobilien (auch im Ausland)
- Nebeneinkünfte
Nicht-Ansässige sind hingegen nur mit ihren Einkünften aus Schweizer Quellen steuerpflichtig.
Steuerbares Einkommen vs. steuerfreie Einkünfte
Die Abgrenzung ist wichtig: Während die meisten Einkünfte steuerpflichtig sind, gibt es bestimmte Ausnahmen wie Kapitalgewinne aus privaten Vermögensanlagen oder Erbschaften.
Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit
Löhne und Gehälter
Alle regelmässigen und einmaligen Zahlungen aus einem Arbeitsverhältnis gelten als steuerbar, darunter:
- Grundlohn
- Bonuszahlungen und Provisionen
- Zulagen (z. B. Schicht- oder Familienzulagen)
- Naturalleistungen wie ein Firmenwagen oder vergünstigte Verpflegung
Abfindungen
Abfindungen oder Entschädigungen bei Kündigung sind ebenfalls steuerpflichtig und werden wie regulärer Lohn behandelt.
Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
Gewinne aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
Selbstständige müssen ihren Gewinn als Einkommen versteuern. Dieser ergibt sich aus:
Einnahmen – Ausgaben = Gewinn
Besonderheiten
- Einnahmen aus Nebentätigkeiten (z. B. Freelancer, Nebengewerbe) sind ebenfalls steuerpflichtig.
- Verluste aus selbstständiger Tätigkeit können in bestimmten Fällen mit anderem Einkommen verrechnet werden.
Einkünfte aus Renten und Vorsorge
AHV- und IV-Renten
Renten aus der AHV oder IV sind vollumfänglich steuerbar.
Pensionskasse (zweite Säule)
Alters- und Invalidenrenten aus der beruflichen Vorsorge unterliegen ebenfalls der Einkommenssteuer.
Säule 3a
Auszahlungen aus der Säule 3a sind steuerpflichtig, werden jedoch separat zu einem reduzierten Satz besteuert.
Kapitalerträge
Zinsen und Dividenden
- Zinsen aus Bankkonten oder Obligationen sind steuerpflichtig.
- Dividenden aus Aktienbeteiligungen gelten ebenfalls als Einkommen.
Verrechnungssteuer
Auf Dividenden und Zinsen wird in der Schweiz eine Verrechnungssteuer von 35 % erhoben. Diese kann über die Steuererklärung zurückgefordert werden, sofern die Einkünfte korrekt deklariert werden.
Kapitalgewinne
Private Kapitalgewinne (z. B. Verkauf von Aktien) sind steuerfrei, solange keine gewerbsmässige Tätigkeit vorliegt.
Einkünfte aus Immobilien
Inländische Immobilien
- Mieteinnahmen gelten als steuerbares Einkommen.
- Für selbstgenutztes Wohneigentum muss ein Eigenmietwert versteuert werden.
Ausländische Immobilien
Auch ausländische Immobilien müssen deklariert werden. Sie sind zwar in der Schweiz nicht direkt steuerpflichtig, werden aber zur Satzbestimmung berücksichtigt.
Weitere steuerbare Einkünfte
Nebeneinkünfte
- Nebenjobs, Honorare oder Freelancer-Tätigkeiten
- Einnahmen aus Vermietung von beweglichen Sachen (z. B. Auto, Geräte)
Lotteriegewinne und Spielgewinne
- Lotteriegewinne über CHF 1’000 sind steuerpflichtig.
- Gewinne aus Pokerturnieren oder Sportwetten gelten ebenfalls als Einkommen.
Unterhalts- und Alimentenzahlungen
- Erhaltene Unterhaltszahlungen für Kinder gelten als steuerpflichtiges Einkommen.
- Unterhaltsbeiträge an Ehepartner können steuerlich abgezogen werden.
Steuerfreie Einkünfte
Nicht alles, was man erhält, ist steuerpflichtig. Beispiele:
- Erbschaften und Schenkungen (werden über separate kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuern geregelt)
- Kapitalgewinne aus privaten Wertpapiergeschäften (sofern nicht gewerbsmässig)
- Gewinne aus privaten Verkäufen (z. B. Verkauf von Möbeln, Gebrauchsgegenständen)
- Versicherungsleistungen bei Krankheit oder Unfall (in vielen Fällen steuerfrei)
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Arbeitnehmer mit Bonus
Ein Angestellter in Zürich erhält CHF 90’000 Lohn plus CHF 10’000 Bonus. Beide Beträge gelten als steuerbares Einkommen.
Beispiel 2: Immobilieneigentümer im Ausland
Eine Schweizerin mit einer Wohnung in Spanien muss die Mieteinnahmen deklarieren. Diese werden in Spanien besteuert, in der Schweiz jedoch für die Satzbestimmung berücksichtigt.
Beispiel 3: Aktienverkäufe
Ein Anleger verkauft Aktien mit Gewinn. Da es sich um private Vermögensverwaltung handelt, bleibt der Gewinn steuerfrei.
Häufige Fehler und Tipps
Häufige Fehler
- Annahme, dass kleine Nebeneinkünfte steuerfrei sind
- Nichtdeklaration von ausländischen Immobilien oder Bankkonten
- Verwechslung zwischen steuerbaren Dividenden und steuerfreien Kapitalgewinnen
Tipps
- Sämtliche Einkünfte konsequent deklarieren
- Belege und Nachweise sammeln (z. B. Kontoauszüge, Mietverträge)
- Bei Unsicherheit klären, ob es sich um steuerbares Einkommen handelt
- Doppelbesteuerungsabkommen prüfen bei Einkommen im Ausland
Fazit
Das steuerbare Einkommen in der Schweiz umfasst weit mehr als nur den Lohn. Auch Renten, Kapitalerträge, Immobilien und Nebeneinkünfte sind steuerpflichtig. Wer seine Einkünfte vollständig und korrekt deklariert, profitiert von einer transparenten Besteuerung und vermeidet teure Nachsteuern.

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