Vermögen & Einkommen

Vermögenssteuer in der Schweiz: Wer muss wie viel zahlen?

Neben der Einkommenssteuer gibt es in der Schweiz eine weitere bedeutende Steuerart: die Vermögenssteuer. Sie wird von vielen Expats und auch von Schweizerinnen und Schweizern oft unterschätzt, da es in den meisten anderen Ländern keine vergleichbare Steuer gibt. Die Vermögenssteuer betrifft das gesamte Reinvermögen einer Person und wird ausschliesslich von Kantonen und Gemeinden erhoben – was je nach Wohnort zu grossen Unterschieden führt.

In diesem Artikel erfahren Sie, wer vermögenssteuerpflichtig ist, wie das Vermögen bewertet wird, welche Freibeträge gelten und wie hoch die Vermögenssteuer in der Schweiz tatsächlich ausfällt.

Grundlagen der Vermögenssteuer

Wer ist vermögenssteuerpflichtig?

Alle Personen, die in der Schweiz steuerlich ansässig sind, unterliegen der Vermögenssteuer. Dazu gehören:

  • Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz
  • Ausländische Staatsangehörige mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
  • Ehepaare und eingetragene Partner, die gemeinsam besteuert werden

Nicht-Ansässige müssen nur Vermögen in der Schweiz deklarieren (z. B. Immobilien).

Steuerobjekt

Besteuert wird das gesamte Reinvermögen, also:
Vermögenswerte – Schulden = steuerbares Vermögen

Welche Vermögenswerte sind steuerpflichtig?

Bankguthaben und Wertschriften

  • Kontoguthaben in der Schweiz und im Ausland
  • Aktien, Fonds, Obligationen und andere Wertschriften
  • Kryptowährungen (nach Steuerwerten der Eidgenössischen Steuerverwaltung)

Immobilien

  • Immobilien in der Schweiz: vollumfänglich steuerpflichtig
  • Immobilien im Ausland: werden zur Satzbestimmung berücksichtigt, aber nicht in der Schweiz besteuert

Weitere Vermögenswerte

  • Fahrzeuge, Schmuck und Kunstwerke, wenn sie einen erheblichen Wert haben
  • Rückkaufswerte von Lebensversicherungen

Bewertung des Vermögens

Bankguthaben und Wertschriften

Bewertung zum Jahresendkurs des Steuerjahres. Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht jedes Jahr offizielle Kurse.

Immobilien

  • Schweizer Immobilien: Bewertung nach kantonalem Steuerwert (oft tiefer als der Marktwert)
  • Ausländische Immobilien: Bewertung nach Verkehrswert oder lokal anerkannten Bewertungsmethoden

Kryptowährungen

Bewertung zum Steuerwert gemäss offizieller Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Abzüge und Freibeträge

Schulden

Hypotheken, Kredite und private Darlehen dürfen vom Vermögen abgezogen werden.

Freibeträge

Jeder Kanton gewährt Freibeträge, die das steuerbare Vermögen reduzieren. Beispiele (Stand 2025, gerundet):

  • Zürich: CHF 77’000 für Einzelpersonen, CHF 154’000 für Ehepaare
  • Genf: CHF 82’000 für Einzelpersonen, CHF 164’000 für Ehepaare
  • Zug: CHF 100’000 für Einzelpersonen, CHF 200’000 für Ehepaare

Steuersätze und kantonale Unterschiede

Progressiver Tarif

Die Vermögenssteuer ist in den meisten Kantonen progressiv: Je höher das Vermögen, desto höher der Steuersatz.

Beispielhafte Belastung

  • Zürich: ca. 0,05–0,3 %
  • Genf: ca. 0,1–1 %
  • Zug: ca. 0,05–0,2 %

Ein Vermögen von CHF 1 Mio. kann also je nach Wohnort sehr unterschiedlich besteuert werden.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Einzelperson in Zürich

Ein Anleger besitzt ein Vermögen von CHF 500’000 (Bankguthaben, Wertschriften). Nach Abzug des Freibetrags von CHF 77’000 beträgt das steuerbare Vermögen CHF 423’000. Darauf fällt eine Vermögenssteuer von rund CHF 1’000–1’200 an.

Beispiel 2: Ehepaar in Genf mit Immobilie im Ausland

Ein Ehepaar besitzt ein Vermögen von CHF 1,5 Mio., einschliesslich einer Wohnung in Frankreich. Die französische Immobilie wird zur Satzbestimmung berücksichtigt, aber in der Schweiz nicht direkt besteuert. Das steuerbare Vermögen reduziert sich durch den Freibetrag von CHF 164’000.

Häufige Fehler und Tipps

Häufige Fehler

  • Ausländische Konten oder Immobilien nicht deklarieren
  • Immobilienwerte falsch ansetzen (zu tief oder zu hoch)
  • Schulden oder Hypotheken nicht korrekt abziehen

Tipps

  • Alle Vermögenswerte und Schulden vollständig erfassen
  • Offizielle Steuerkurse und Bewertungsrichtlinien nutzen
  • Bei internationalem Vermögen Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigen
  • Fristen für die Steuererklärung einhalten

Fazit

Die Vermögenssteuer ist ein fester Bestandteil des Schweizer Steuersystems und betrifft alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Je nach Kanton kann die Steuerbelastung stark variieren, weshalb der Wohnort eine entscheidende Rolle spielt.

Wer sein Vermögen korrekt bewertet, Abzüge nutzt und die kantonalen Unterschiede kennt, kann seine Steuerlast optimieren und rechtliche Risiken vermeiden.

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