Vermögenssteuer für Expats: Was muss in der Schweiz angegeben werden?
Viele Expats in der Schweiz wissen, dass ihr Einkommen besteuert wird – oft über die Quellensteuer. Weniger bekannt ist jedoch, dass in der Schweiz zusätzlich eine Vermögenssteuer erhoben wird. Diese Steuer betrifft das weltweite Vermögen von Personen, die in der Schweiz steuerlich ansässig sind. Für Expats bedeutet dies, dass nicht nur Bankkonten in der Schweiz, sondern auch Immobilien oder Anlagen im Ausland korrekt deklariert werden müssen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Vermögenssteuer in der Schweiz funktioniert, welche Werte angegeben werden müssen und welche Besonderheiten für Expats gelten.
Grundlagen der Vermögenssteuer in der Schweiz
Was ist die Vermögenssteuer?
Die Vermögenssteuer ist eine kantonale Steuer auf das gesamte Reinvermögen einer steuerpflichtigen Person. Sie wird nicht auf Bundesebene, sondern ausschliesslich von Kantonen und Gemeinden erhoben.
Wer ist vermögenssteuerpflichtig?
Alle Personen, die in der Schweiz steuerlich ansässig sind, unterliegen der Vermögenssteuer. Steuerlich ansässig ist man, wenn:
- der Wohnsitz dauerhaft in der Schweiz liegt, oder
- ein Aufenthalt von mehr als 30 Tagen mit Erwerbstätigkeit bzw. 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit erfolgt.
Damit sind praktisch alle Expats mit B- oder C-Bewilligung vermögenssteuerpflichtig.
Welche Vermögenswerte müssen Expats deklarieren?
Bankguthaben und Wertschriften
- Schweizer und ausländische Bankkonten
- Wertschriften wie Aktien, Fonds, Obligationen
- Kryptowährungen (mit Steuerwerten gemäss Eidgenössischer Steuerverwaltung)
Immobilien
- Immobilien in der Schweiz müssen vollumfänglich deklariert werden.
- Immobilien im Ausland werden ebenfalls angegeben, sind aber nur satzbestimmend relevant (sie erhöhen den Steuersatz, werden aber nicht in der Schweiz besteuert).
Versicherungen und Vorsorge
- Rückkaufswerte von Lebensversicherungen
- Guthaben in der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) und Säule 3a sind in der Regel von der Vermögenssteuer befreit.
Bewegliche Werte
- Fahrzeuge, Kunstwerke oder Schmuck müssen angegeben werden, wenn sie einen erheblichen Wert darstellen.
Bewertung des Vermögens
Bankguthaben und Wertschriften
Bewertet werden diese zum Jahresendkurs des entsprechenden Steuerjahres. Die Eidgenössische Steuerverwaltung publiziert dafür jährlich offizielle Steuerkurse.
Immobilien in der Schweiz
Bewertet nach dem kantonalen Steuerwert, der oft unter dem Marktwert liegt.
Immobilien im Ausland
Bewertung nach Verkehrswert oder einem vergleichbaren lokal anerkannten Wert. Wichtig ist die Nachvollziehbarkeit gegenüber dem Steueramt.
Abzüge bei der Vermögenssteuer
Schulden
Hypotheken, Privatkredite und sonstige Schulden können vom Vermögen abgezogen werden.
Pauschalabzüge
Manche Kantone gewähren Pauschalabzüge oder berücksichtigen Verwaltungskosten für Wertschriften.
Freibeträge
Jeder Kanton legt Freibeträge fest. Erst wenn das Reinvermögen diese Schwelle übersteigt, fällt eine Steuer an. Beispiel: In Zürich liegt der Freibetrag für Einzelpersonen bei rund CHF 77'000, für Ehepaare bei rund CHF 154'000.
Besonderheiten für Expats
Doppelbesteuerungsabkommen
Da Immobilien im Ausland im Belegenheitsstaat besteuert werden, nimmt die Schweiz bei der Vermögenssteuer eine sogenannte Steuerausscheidung vor. Das bedeutet: Ausländisches Vermögen beeinflusst den Steuersatz, wird aber nicht doppelt besteuert.
Quellensteuerpflichtige Expats
Expats, die nur quellensteuerpflichtig sind (z. B. mit L- oder B-Bewilligung und Einkommen unter CHF 120'000), müssen in der Regel keine separate Vermögenssteuererklärung einreichen. Sobald jedoch eine ordentliche Veranlagung verlangt wird, wird auch das Vermögen berücksichtigt.
Wegzug aus der Schweiz
Beim Wegzug muss das Vermögen bis zum Zeitpunkt der Abmeldung in der Schweiz deklariert werden. Danach fällt die Vermögenssteuer im neuen Wohnsitzstaat an.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Bankkonten in mehreren Ländern
Ein Expat mit B-Bewilligung lebt in Basel und hat neben einem Schweizer Konto auch ein Konto in Deutschland. Beide Guthaben müssen in der Steuererklärung deklariert werden.
Beispiel 2: Immobilie im Ausland
Eine Expatriate-Familie besitzt ein Haus in Italien. Dieses Haus wird in der Schweizer Steuererklärung angegeben, beeinflusst aber nur den Steuersatz, nicht die in der Schweiz geschuldete Vermögenssteuer.
Häufige Fehler und Tipps
Häufige Fehler
- Nichtdeklaration von ausländischen Bankkonten
- Falsche Bewertung von Immobilien im Ausland
- Annahme, dass quellensteuerpflichtige Expats keine Vermögenswerte angeben müssen
Tipps für Expats
- Sämtliche Bankauszüge und Wertschriftenverzeichnisse zum Jahresende sammeln
- Immobilienwerte im Ausland realistisch schätzen lassen
- Offizielle Steuerkurse für Fremdwährungen und Wertschriften verwenden
- Bei komplexen internationalen Vermögensverhältnissen einen Steuerberater hinzuziehen
Fazit
Die Vermögenssteuer ist ein wichtiger, aber oft unterschätzter Teil der Steuerpflicht in der Schweiz. Expats, die hier steuerlich ansässig sind, müssen ihr weltweites Vermögen deklarieren – von Bankguthaben bis hin zu Immobilien im Ausland. Durch die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen und die kantonalen Freibeträge wird eine faire Besteuerung sichergestellt.
Wer die Regeln kennt, sorgfältig dokumentiert und die kantonalen Unterschiede berücksichtigt, kann seine Vermögenssteuer korrekt erfüllen und rechtliche Risiken vermeiden.

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