Vermögen auf Kinder übertragen: Chancen, Risiken und steuerliche Folgen
Viele Eltern überlegen, ob sie Vermögen zu Lebzeiten auf ihre Kinder übertragen sollen – sei es als finanzielle Unterstützung für Studium, Wohneigentum oder einfach als vorzeitige Erbschaft. Eine solche Vermögensübertragung kann sinnvoll sein, bringt aber auch steuerliche und rechtliche Herausforderungen mit sich.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, Vermögen auf Kinder zu übertragen, welche Chancen und Risiken bestehen und wie die steuerliche Behandlung in der Schweiz aussieht.
Möglichkeiten der Vermögensübertragung
Schenkung
Eine direkte Schenkung ist die einfachste Form der Vermögensübertragung. Eltern können ihren Kindern Geldbeträge, Wertschriften oder Sachwerte (z. B. Immobilien) übertragen.
Vorausvermächtnis
Eltern können Teile des Erbes bereits zu Lebzeiten weitergeben. Dieses Vorausvermächtnis wird später bei der Erbteilung berücksichtigt.
Einrichtung eines Kontos auf den Namen des Kindes
Viele Eltern legen Sparkonten oder Anlagekonten für ihre Kinder an. Sobald das Kind volljährig wird, erhält es die volle Verfügungsgewalt über das Vermögen.
Chancen der Vermögensübertragung
Finanzielle Unterstützung
Kinder können frühzeitig beim Studium, beim Kauf einer Wohnung oder beim Start ins Berufsleben unterstützt werden.
Steuerliche Optimierung
Durch gestaffelte Schenkungen lassen sich kantonale Freibeträge mehrfach nutzen, was die Steuerlast senkt.
Nachfolgeplanung
Eine frühzeitige Übertragung kann die spätere Erbteilung vereinfachen und Erbstreitigkeiten vermeiden.
Risiken der Vermögensübertragung
Verfügungsgewalt der Kinder
Sobald das Vermögen übertragen wurde, haben die Eltern keine Kontrolle mehr darüber, wie es verwendet wird.
Pflichtteilsrechte
Schenkungen zu Lebzeiten können später bei der Erbteilung berücksichtigt werden, um Pflichtteilsansprüche anderer Erben zu wahren.
Steuerliche Belastung
Je nach Kanton kann auf die Schenkung eine Steuer anfallen – insbesondere bei grösseren Beträgen oder Immobilien.
Steuerliche Folgen
Schenkungssteuer
Die Schenkungssteuer ist kantonal geregelt. In vielen Kantonen sind Schenkungen an Kinder steuerfrei, in anderen gelten Freibeträge oder reduzierte Sätze.
Meldepflicht
Auch steuerfreie Schenkungen müssen den Steuerbehörden gemeldet werden. Unterlassene Meldungen können später zu Problemen führen.
Immobilienübertragungen
Bei der Schenkung von Immobilien fallen oft zusätzliche Kosten an, wie Handänderungsgebühren oder Grundstückgewinnsteuer.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Geldschenkung in Zürich
Ein Vater schenkt seiner Tochter CHF 50’000. In Zürich sind Schenkungen an Kinder steuerfrei, müssen aber gemeldet werden.
Beispiel 2: Immobilienübertragung in Bern
Eine Mutter überträgt ihrem Sohn ein Haus im Wert von CHF 800’000. In Bern sind direkte Nachkommen weitgehend befreit, es können jedoch Nebenkosten wie Handänderungsgebühren entstehen.
Beispiel 3: Vorausvermächtnis
Ein Ehepaar überträgt ihrem Sohn zu Lebzeiten CHF 100’000 als Vorausvermächtnis. Bei der späteren Erbteilung wird dieser Betrag angerechnet, um Pflichtteilsrechte der anderen Kinder zu wahren.
Häufige Fehler und Tipps
Häufige Fehler
- Annahme, dass Schenkungen überall steuerfrei sind
- Keine Meldung der Schenkung bei den Steuerbehörden
- Unterschätzung der Pflichtteilsrechte bei mehreren Kindern
Tipps
- Prüfen Sie die kantonalen Regelungen zur Schenkungssteuer
- Auch kleine Schenkungen immer deklarieren
- Gestaffelte Schenkungen nutzen, um Freibeträge mehrfach in Anspruch zu nehmen
- Bei grösserem Vermögen oder Immobilien professionelle Beratung einholen
Fazit
Die Übertragung von Vermögen auf Kinder kann eine sinnvolle Entscheidung sein – sowohl zur finanziellen Unterstützung als auch zur Nachfolgeplanung. Gleichzeitig müssen jedoch steuerliche Folgen, rechtliche Rahmenbedingungen und mögliche Konflikte bei der Erbteilung berücksichtigt werden.
Wer Schenkungen sorgfältig plant, alle gesetzlichen Vorgaben beachtet und die kantonalen Unterschiede kennt, kann Risiken minimieren und von steuerlichen Vorteilen profitieren.

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